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Mythen im Faktencheck
Ratschläge, die seit Jahrzehnten weitergereicht werden – und die technische Wirklichkeit dahinter. Viele waren einmal richtig und haben ihre Technik überlebt. Ein paar werden belächelt und stimmen trotzdem; die stehen unten, denn Ehrlichkeit funktioniert nur in beide Richtungen.
201 widerlegt · 14 bestätigt · jeder Punkt mit ausführlicher Begründung
Falsch – und trotzdem unsterblich
- FalschMOB
„Man muss den Akku erst ganz leer laufen lassen, sonst verliert er Kapazität.“
Der Memory-Effekt gab es bei Nickel-Cadmium-Akkus – die stecken in keinem heutigen Gerät. Für einen Lithium-Akku ist Tiefentladung schädlich. Der Rat schadet also genau dem, was er schützen soll.
Ausführlich: Den Akku erst ganz leer laufen lassen? → - FalschMOB
„Apps aus der Übersicht zu wischen spart Akku und Arbeitsspeicher.“
Die Apps dort sind eingefroren und verbrauchen nichts. Ihr Neustart kostet dagegen echte Energie. Das Wegwischen ist ein kleiner, selbst zugefügter Verlust.
Ausführlich: Apps aus der Übersicht wischen spart keinen Akku → - FalschHW
„Auf die Kamera kann immer nur ein Programm gleichzeitig zugreifen.“
Es gibt zwei Betriebsarten: die exklusive Kontrolle und einen gemeinsamen Lesezugriff, bei dem weitere Programme dasselbe Bild beziehen können. Beides ist beim Hersteller dokumentiert. Dass das Symptom trotzdem alltäglich ist, liegt an der Software und nicht am System – Konferenzprogramme fordern fast immer die exklusive Kontrolle an.
Ausführlich: Webcam wird nicht erkannt oder zeigt schwarzes Bild → - FalschMOB
„Ein nasses Handy legt man in eine Schüssel Reis.“
Apple rät ausdrücklich davon ab, weil kleine Reispartikel das Gerät beschädigen können. Was laut Apple hilft: das Gerät mit dem Anschluss nach unten sanft ausklopfen, an einem trockenen Ort mit Luftzug liegen lassen, Geduld – ein Ventilator mit kühler Luft kann das Trocknen unterstützen. Eine externe Wärmequelle dagegen gehört ausdrücklich nicht dazu.
Ausführlich: Handy ins Wasser gefallen → - FalschHW
„Regelmäßiges Defragmentieren hält den Rechner schnell.“
Bei einer SSD bringt es null Geschwindigkeit und kostet Schreibzyklen – es gibt keinen Lesekopf, dessen Weg man verkürzen könnte. Bei Festplatten war der Rat richtig.
Ausführlich: SSDs darf man nicht defragmentieren → - FalschHW
„Man muss Schreibzugriffe auf einer SSD sparen, sonst ist sie schnell verschlissen.“
Normale Nutzer erreichen die garantierte Schreibmenge über die Lebensdauer des Rechners kaum. SSDs sterben meist plötzlich an der Elektronik – wogegen ein geschonter Schreibzähler nichts ausrichtet.
Ausführlich: Nutzt sich eine SSD durch Schreiben schnell ab? → - FalschHW
„Mehr Arbeitsspeicher macht jeden Rechner schneller.“
Nur wenn der vorhandene knapp ist. Sonst liegt er ungenutzt herum. Und 80 % Belegung im Task-Manager sind kein Alarm, sondern gute Haushaltsführung.
Ausführlich: Mehr RAM macht den PC nicht automatisch schneller → - FalschOS
„Registry-Cleaner machen einen langsamen PC wieder schnell.“
Für die Geschwindigkeit bringen sie nichts Messbares, können aber ein funktionierendes System beschädigen. Was tatsächlich wirkt, sind die harmlosen Nebenfunktionen – temporäre Dateien löschen, Autostart ausmisten.
Ausführlich: Registry-Cleaner machen den PC nicht schneller → - FalschNET
„Ein anderer DNS-Server macht das Internet schneller.“
DNS ist ein Telefonbuch. Es sagt schneller, wo der Server steht – es macht die Leitung nicht breiter. An der Downloadgeschwindigkeit ändert sich nichts.
Ausführlich: Ein anderer DNS-Server macht das Internet nicht schneller → - FalschNET
„Ein hochwertigeres Netzwerkkabel beschleunigt das Heimnetz.“
Die Kabelkategorie ist eine Obergrenze, kein Antrieb. An einem Gigabit-Anschluss überträgt auch ein 40-Gigabit-Kabel exakt ein Gigabit. Für Gigabit genügt Cat 5e.
Ausführlich: Teure Cat-8-Kabel bringen im Heimnetz nichts → - FalschNET
„Im öffentlichen WLAN liest jeder die Bankdaten mit – nur ein VPN schützt.“
Vor zehn Jahren stimmte das. Heute ist praktisch der ganze Webverkehr per HTTPS verschlüsselt. Ein VPN verlagert das Vertrauen nur vom Café-Betreiber zum VPN-Anbieter.
Ausführlich: Wie gefährlich ist öffentliches WLAN wirklich? → - FalschIOT
„Das Thermostat auf 5 heizt den Raum schneller auf.“
Ein Thermostat ist ein Zielwert, kein Gaspedal. Das Ventil öffnet nicht weiter, es bleibt nur länger offen – der Raum wird nicht schneller warm, sondern am Ende zu warm.
Ausführlich: Das Thermostat auf 5 heizt den Raum nicht schneller auf → - FalschSW
„Der Inkognito-Modus macht anonym.“
Er verbirgt den Verlauf vor der nächsten Person an diesem Rechner. Das ist der gesamte Schutzumfang. Arbeitgeber, Provider und die besuchte Seite sehen unverändert alles.
Ausführlich: Der Inkognito-Modus macht nicht anonym → - FalschSW
„Passwörter sollte man alle 90 Tage wechseln.“
BSI und NIST raten ausdrücklich davon ab. Der Zwang erzeugt Muster – aus Sommer2024! wird Sommer2025!. Gewechselt wird bei Verdacht, nicht nach Kalender.
Ausführlich: Passwörter regelmäßig ändern macht sie schlechter → - FalschSW
„Mit gespiegelten Platten im NAS sind meine Daten gesichert.“
RAID schützt vor dem Ausfall einer Platte – sonst vor nichts. Versehentliches Löschen und Verschlüsselungstrojaner spiegelt es in Echtzeit mit. Es ist Verfügbarkeit, kein Backup.
Ausführlich: RAID ist kein Backup → - FalschNET
„Ein Hop im Traceroute antwortet langsam – dort liegt das Problem.“
Router behandeln Diagnoseanfragen mit niedrigster Priorität. Ein Hop, der mit 300 ms antwortet, leitet den echten Verkehr womöglich in 2 ms weiter. Nur die letzte Zeile zählt.
Ausführlich: Traceroute zeigt bei einem Hop hohe Latenz → - FalschSW
„Ohne gekauftes Sicherheitspaket ist Windows schutzlos.“
Der eingebaute Schutz schneidet seit Jahren solide ab. Zwei Echtzeitscanner parallel bremsen sich gegenseitig – und manche Pakete brechen für ihre Prüfung sogar die HTTPS-Verschlüsselung auf.
Ausführlich: Brauche ich einen zusätzlichen Virenscanner? → - FalschOS
„Der OOM-Killer beendet den Prozess, der den Speicher vollgemacht hat.“
Er wählt nach Speicherverbrauch und Bewertung, nicht nach Schuld. Getroffen wird oft der größte Prozess – also gern die Datenbank, während das eigentliche Leck weiterläuft.
Ausführlich: Linux: Prozess wurde vom OOM-Killer beendet → - FalschHW
„Mein Laptop lädt nur bis 80 % – der Akku ist kaputt.“
Das ist eine gewollte Schutzfunktion. Ein dauerhaft bei 100 % gehaltener Lithium-Akku altert schneller. Die Begrenzung ist kein Defekt, sondern Akkupflege.
Ausführlich: Laptop lädt nur bis 80 Prozent → - FalschHW
„Die Lüfter der Grafikkarte stehen still – sie ist defekt.“
Moderne Karten schalten die Lüfter unterhalb einer Temperaturschwelle bewusst ab. Ein stiller Lüfter im Leerlauf ist ein Feature, kein Fehler.
Ausführlich: Grafikkarten-Lüfter drehen sich nicht → - FalschHW
„Nach sechs Monaten muss man selbst beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war.“
Sechs Monate nennt § 477 BGB nur für den Kauf eines lebenden Tieres. Sonst gilt ein Jahr, in dem vermutet wird, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. Und die vielzitierten zwei Jahre daneben sind keine Garantie, sondern eine Verjährungsfrist.
Ausführlich: Gewährleistung ist keine Garantie → - FalschHW
„Bei einem Defekt wendet man sich an den Hersteller.“
Der Kaufvertrag besteht mit dem Verkäufer, und § 437 BGB richtet alle drei Wege gegen ihn. Der Hersteller ist nur zuständig, wenn er selbst eine Garantie gegeben hat. Auch der Satz, das Ersatzteil gebe es nicht mehr, erledigt nur eine der beiden Arten der Nacherfüllung.
Ausführlich: Ersatzteil nicht lieferbar: was trotzdem gilt → - FalschSW
„Nach zwei Jahren ist mit Updates Schluss, so steht es im Gesetz.“
Die zwei Jahre aus § 475c BGB sind ein Mindestwert, kein Deckel: Geschuldet ist der Zeitraum, den man nach Art und Zweck der Ware erwarten kann. Bleiben nötige Aktualisierungen aus, ist die Ware mangelhaft. Anspruchsgegner ist auch hier der Verkäufer, nicht der Hersteller.
Ausführlich: Support-Ende: Wer schuldet die Aktualisierungen? → - FalschSW
„Bei einer kostenlosen App hat man keine Rechte, wenn eine Funktion verschwindet.“
§ 327 Absatz 3 BGB erfasst auch Verträge, bei denen der Verbraucher statt Geld personenbezogene Daten bereitstellt. Beeinträchtigt eine Änderung Zugriff oder Nutzbarkeit, erlaubt § 327r BGB die Beendigung innerhalb von 30 Tagen, unentgeltlich. Ein pauschaler Änderungsvorbehalt in den Bedingungen genügt dafür nicht.
Ausführlich: Update entfernt eine Funktion: § 327r BGB → - FalschNET
„Am Anschluss läuft nur der Router des Anbieters, und die Zugangsdaten muss man erfragen.“
Nach § 73 TKG endet das öffentliche Netz am passiven Netzabschlusspunkt. Der Anbieter darf ein Gerät überlassen, dessen Anschluss aber nicht zwingend vorschreiben, und er schuldet die Zugangsdaten in Textform „unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss“. Dass man nachfragen muss, ist bereits der Verstoß.
Ausführlich: Anbieter rückt die Zugangsdaten für den eigenen Router nicht heraus → - FalschSW
„Für eine Auskunft hat ein Unternehmen drei Monate Zeit, und man muss einen Grund nennen.“
Die Frist ist ein Monat. Die Verlängerung um zwei weitere setzt voraus, dass sie innerhalb dieses Monats mitgeteilt wurde – sonst gibt es keinen zweiten Termin. Einen Grund verlangt Artikel 15 nicht, die Auskunft ist unentgeltlich, und Schweigen ist im Text schlicht nicht vorgesehen.
Ausführlich: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gestellt – und dann Funkstille → - FalschSW
„Für Anträge im Behördenportal braucht man zwingend ein Nutzerkonto.“
§ 3 Absatz 1 des Onlinezugangsgesetzes sagt das Gegenteil: „Die Verwendung des Bürgerkontos ist für die Nutzer freiwillig.“ Verpflichtend ist das Organisationskonto, und zwar für die Behörden. Wo Schriftform angeordnet ist, ersetzt sie neben der qualifizierten Signatur auch das behördliche Formular mit elektronischem Identitätsnachweis.
Ausführlich: Behördenportal verlangt ein Nutzerkonto oder eine Signatur → - FalschSW
„Seit Juni 2025 muss jede Webseite barrierefrei sein, und zwar nach WCAG.“
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst keine Webseiten, sondern Dienstleistungen – im elektronischen Geschäftsverkehr solche, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Vertragsschluss erbracht werden. WCAG oder eine Normnummer kommen weder im Gesetz noch in der Verordnung vor; § 19 BFSGV nennt nur wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Ausführlich: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wer mit seiner Webseite gemeint ist → - FalschSW
„Die Rechnung als PDF per Mail ist eine E-Rechnung, und XRechnung steht im Gesetz.“
§ 14 Absatz 1 UStG trennt beides in zwei aufeinanderfolgenden Sätzen: elektronisch ist die Rechnung im strukturierten Format, alles andere – auch das PDF – ist eine sonstige Rechnung. Produktnamen wie XRechnung oder ZUGFeRD stehen dort nirgends, nur die europäische Norm oder ein vereinbartes, daraus extrahierbares Format.
Ausführlich: Das PDF per Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes → - FalschMOB
„Die 112 geht von jedem Handy, auch ohne SIM-Karte.“
In Deutschland nicht: Die Verordnung über Notrufverbindungen erklärt Notrufe von Mobiltelefonen ohne Mobilfunkkarte für unzulässig. Ohne das eigene Netz geht es dagegen sehr wohl, denn jeder Netzbetreiber muss die 112 auch für fremde Kunden annehmen. Leeres Prepaid-Guthaben und eine Sperre wegen Zahlungsverzugs halten den Notruf ebenfalls nicht auf.
Ausführlich: Notruf 112 ohne SIM-Karte: was wirklich geht → - FalschMOB
„In der EU gilt der Tarif wie zu Hause – unbegrenzt bleibt also unbegrenzt.“
Die Roaming-Verordnung verbietet Aufschläge auf den Inlandspreis und erlaubt im selben Text eine Regelung der angemessenen Nutzung. Bei offenen Datenpaketen ergibt sich das Roaming-Volumen aus dem Nettopreis des Tarifs geteilt durch das regulierte Vorleistungsentgelt, mindestens das Doppelte davon. Wer wenig zahlt, bekommt unterwegs wenig – und außerhalb der Union gilt von alldem nichts.
Ausführlich: EU-Roaming: Datenvolumen im Ausland plötzlich gedeckelt → - FalschIOT
„Der Netzbetreiber darf Wallbox oder Wärmepumpe einfach abschalten.“
Er darf nach § 14a EnWG absenken, nicht abschalten: Bei Direktansteuerung müssen 4,2 kW je steuerbarer Verbrauchseinrichtung bereitstehen. Der Haushaltsstrom ist nicht betroffen, selbst erzeugter Solarstrom wird nicht angerechnet. Im Gegenzug steht ein reduziertes Netzentgelt zu, dessen Modul man selbst wählen kann.
Ausführlich: Wärmepumpe oder Wallbox wird gedrosselt: § 14a EnWG erklärt → - FalschIOT
„Unter 11 kW muss man eine Wallbox nicht anmelden.“
§ 19 Absatz 2 NAV verlangt die Mitteilung für jede Ladeeinrichtung vor der Inbetriebnahme, ohne Untergrenze. Die Schwelle betrifft etwas anderes, nämlich die Zustimmung – und sie lautet 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung je Anlage, nicht 11 Kilowatt Wirkleistung.
Ausführlich: Wallbox anmelden: Meldepflicht, Zustimmung und 12 kVA → - FalschIOT
„Der neue digitale Stromzähler ist ein Smart Meter.“
Das Messstellenbetriebsgesetz kennt zwei Geräte: die moderne Messeinrichtung, die eingebunden werden kann, und das intelligente Messsystem, das es über ein Smart-Meter-Gateway auch ist. Ohne diese Kommunikationseinheit gibt es keine App, sondern nur die Anzeige am Gerät. Seit 2025 lässt sich der vorzeitige Einbau aber ausdrücklich beauftragen.
Ausführlich: Digitaler Stromzähler eingebaut, aber nirgends Werte zu sehen → - FalschIOT
„Beim Balkonkraftwerk sind 800 Watt die Grenze für die Module.“
Im EEG stehen zwei verschiedene Größen: bis zu 2 Kilowatt installierte Modulleistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung, beides als Summe hinter derselben Entnahmestelle. Maßgeblich ist der höchste wählbare Wert, nicht der eingestellte. Beim Netzbetreiber melden muss man solche Geräte nicht mehr, im Marktstammdatenregister schon.
Ausführlich: Balkonkraftwerk anmelden: Was Pflicht ist und was entfallen ist → - FalschSW
„Banking-App und TAN-App auf einem Gerät sind verboten.“
Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 kennt den Fall unter dem Namen Mehrzweckgerät und verlangt dafür Sicherheitsmaßnahmen – von der Bank, nicht vom Kunden. Das ist eine Erlaubnis mit Auflagen, kein Verbot. Das BSI rät trotzdem zu zwei Geräten, weil ein gemeinsames Gerät ein gemeinsamer Ausfallpunkt ist.
Ausführlich: Banking-App und TAN-App auf einem Handy – verboten? → - FalschSW
„Mit Zwei-Faktor-Authentisierung kann Phishing nichts mehr ausrichten.“
Das BSI führt genau das als Irrtum: SMS, E-Mail und der Code aus der Authenticator-App schützen nicht vor Echtzeit-Phishing, weil ein Proxy den zweiten Faktor binnen Sekunden weiterreicht. Resistent nennt das BSI nur die Passkey-Verfahren. Abschalten ist deshalb die falsche Folgerung – erst ein besseres Verfahren einrichten, dann die SMS entfernen.
Ausführlich: Der SMS-Code ist der schwächste zweite Faktor → - FalschSW
„Phishing erkennt man an Rechtschreibfehlern und schiefer Anrede.“
Das BSI führt „Phishing-E-Mails sind leicht zu erkennen“ inzwischen selbst als Irrtum und verweist auf den Einsatz von KI. Fehlerfrei und im richtigen Design ist heute der Normalfall, bei echten wie bei gefälschten Nachrichten. Auch die Absenderzeile beweist nichts, denn sie lässt sich fälschen.
Ausführlich: Phishing erkennen: Die Mail sieht doch echt aus → - FalschSW
„Die Online-Ausweisfunktion muss man erst freischalten lassen.“
Der Personalausweis wird nach § 10 Absatz 1 PAuswG mit dieser Funktion ausgegeben; ausgeschaltet ist sie nur bei Antragstellung vor dem 16. Geburtstag. Was fehlt, ist fast immer die PIN: Erst der Tausch der fünfstelligen Transport-PIN gegen eine selbst gewählte sechsstellige macht die Funktion benutzbar. Die Entsperrnummer hilft dabei nicht, sie hebt nur eine Blockade auf.
Ausführlich: Online-Ausweis: PIN vergessen, PIN-Brief verschwunden → - FalschSW
„Was so kryptisch aussieht, ist verschlüsselt – und einen Hash kann man entschlüsseln.“
Base64 ist eine Verpackung für Kanäle, die nur US-ASCII vertragen; RFC 4648 hält ausdrücklich fest, dass sie keinerlei rechnerische Vertraulichkeit bietet. Ein Schlüssel kommt darin nicht vor, eine Zeile in der Kommandozeile genügt zum Zurückrechnen. Ein Hash wiederum ist eine Einbahnstraße – dort ist nichts zu entschlüsseln, nur zu raten.
Ausführlich: Base64 ist keine Verschlüsselung – und ein Hash keine Rückfahrkarte → - FalschSW
„Wenn ein Sprachmodell etwas nicht weiß, sagt es das.“
Nichtwissen ist in seiner Arbeitsweise keine eigene Kategorie; laut BSI erfindet die KI stattdessen oftmals Inhalte. Halluzinationen sind dort definiert als Aussagen, die formal korrekt erscheinen und inhaltlich falsch sind – am Ton erkennt man sie also nicht. Das Modell zu fragen, ob es sich sicher sei, ist keine Prüfung, sondern dieselbe Maschine ein zweites Mal.
Ausführlich: Die KI-Antwort ist kein Beleg – erfundene Quellen erkennen → - FalschHW
„Ein blauer Anschluss bedeutet USB 3 und damit Tempo.“
In der Nomenklatur des USB-IF kommt keine Farbe vor, nur Datenraten und geprüfte Logos – blaue Buchsen sind eine Gewohnheit der Gerätehersteller. Aussagekräftig sind Namen wie USB 10Gbps oder USB 40Gbps. Und ein USB-2.0-Kabel führt die schnellen Leitungen gar nicht erst, ohne dass irgendwo eine Fehlermeldung erscheint.
Ausführlich: USB 3.0, 3.1, 3.2: derselbe Anschluss, immer neue Namen → - FalschHW
„Ein neues Gerät mit Wi-Fi 7 macht das WLAN schneller.“
Eine Verbindung kann nur, was beide Seiten können, und in der Schnittmenge gewinnt die ältere. Am Wi-Fi-5-Router bekommt auch der zwölfte Wi-Fi-7-Client Wi-Fi 5, korrekt ausgehandelt und ohne Fehlermeldung. Wi-Fi 6E ist dabei keine eigene Generation, sondern Wi-Fi 6 im 6-GHz-Band.
Ausführlich: Neues Gerät mit Wi-Fi 7 am alten Router bringt nichts → - FalschIOT
„Meine Zigbee-Lampen werden per Firmware-Update Matter-fähig.“
Die Connectivity Standards Alliance nennt für solche Updates WLAN, Ethernet und Thread – Zigbee steht nicht in dieser Aufzählung, weil dort der IP-Netzwerkstapel fehlt, auf dem Matter aufsetzt. Dieselbe Funkschicht wie Thread bedeutet nicht dasselbe Netz. Matter-fähig wird nicht die Lampe, sondern das Gateway, das als Bridge auftritt.
Ausführlich: Zigbee-Lampen werden durch kein Update Matter-fähig → - FalschHW
„Die Pieptöne beim Start bedeuten überall dasselbe.“
Das Muster legt der jeweilige Hersteller fest, nicht eine übergreifende Norm – dieselbe Tonfolge kann bei zwei Mainboards Verschiedenes heißen. Verbindlich ist allein die Tabelle im Handbuch des Mainboards. Selbst Apple dokumentiert seine Tonfolgen nur für einige Mac-Modelle: ein Ton alle fünf Sekunden heißt dort „kein Arbeitsspeicher erkannt“, drei Töne mit Pause „Speicher hat die Integritätsprüfung nicht bestanden“.
Ausführlich: PC piept beim Start und bootet nicht → - FalschMOB
„Für Brille, Bart oder Mütze legt man am besten ein zweites Gesicht an.“
Damit soll Face ID von Haus aus zurechtkommen, und an einen wachsenden Bart passt es sich selbst an. Das alternative Erscheinungsbild ist für einen deutlich anderen Look gedacht und kostet Genauigkeit: Apple nennt eine Fehlerkennung von unter 1 zu 1.000.000, mit zwei hinterlegten Gesichtern 1 zu 500.000.
Ausführlich: iPhone: Face ID funktioniert nicht mehr → - FalschSW
„Wer in MySQL den Zeichensatz utf8 einstellt, hat Unicode.“
Hat er nicht. Der Zeichensatz, der in MySQL „utf8“ heißt, speichert höchstens drei Byte je Zeichen und bildet damit nur einen Ausschnitt von Unicode ab – Emoji und seltenere Schriftzeichen fallen heraus. Vollständig ist erst utf8mb4. Der Name ist die Falle, nicht die Einstellung.
Ausführlich: MySQL: Emoji werden abgeschnitten oder gar nicht gespeichert → - FalschSW
„Eine SQLite-Datenbank ist eine einzige Datei – die kann man einfach kopieren.“
Nur außerhalb des WAL-Betriebs. Dort landen die jüngsten Änderungen zuerst in einer Begleitdatei; wer sie zurücklässt, kopiert einen älteren Stand oder eine beschädigte Datenbank. Der Satz stimmt für das Format und wird falsch in dem Moment, in dem jemand ihn als Sicherungsanleitung liest.
Ausführlich: SQLite: Nach dem Kopieren fehlen die letzten Änderungen → - FalschSW
„In einer als Zahlenspalte angelegten Spalte kann nichts anderes als eine Zahl stehen.“
In SQLite schon. Dort hängt der Datentyp am einzelnen Wert, nicht an der Spalte – die Spaltenangabe ist eine Empfehlung, keine Zusage. Wer die Zusage will, muss die Tabelle ausdrücklich streng anlegen.
Ausführlich: SQLite: In der Zahlenspalte steht plötzlich Text → - FalschSW
„Das engines-Feld sorgt dafür, dass mein Paket auf einer zu alten Node-Version gar nicht erst installiert wird.“
Standardmäßig nicht. Die Angabe ist beratend und erzeugt nur eine Warnung; erst eine eigens gesetzte strenge Einstellung macht daraus eine Sperre – und auch die lässt sich erzwungen umgehen. Wer sich darauf verlässt, hat eine Zusage angenommen, die nie gegeben wurde.
Ausführlich: npm: Das engines-Feld verhindert die Installation nicht → - FalschSW
„Gegen OutOfMemoryError hilft mehr Heap.“
Nicht bei jeder Sorte. Betrifft der Fehler den Metaspace, liegt das Problem außerhalb des Heaps – und weil sich beide denselben Adressraum teilen, kann ein größerer Heap die Lage sogar verschlechtern. Welcher Bereich voll ist, steht in der Fehlermeldung; sie wird nur selten zu Ende gelesen.
Ausführlich: java.lang.OutOfMemoryError: Metaspace → - FalschSW
„Ein im Betriebssystem installiertes Wurzelzertifikat gilt für alle Programme auf dem Rechner.“
Für Java in aller Regel nicht. Die Laufzeitumgebung führt einen eigenen Vertrauensspeicher, unabhängig vom System. Genau deshalb scheitert eine Verbindung in Java weiter, während derselbe Aufruf im Browser längst funktioniert – und genau deshalb sucht man den Fehler stundenlang an der falschen Stelle.
Ausführlich: keytool meldet Erfolg, Java vertraut dem Zertifikat nicht → - FalschIOT
„Jedes zusätzliche Thread-Gerät vergrößert das Funknetz und damit die Reichweite.“
Nur die Geräte, die weiterleiten. Batteriebetriebene Endgeräte leiten für andere nichts weiter – sie hängen an einem Elternknoten und tragen zur Abdeckung nichts bei. Wer die Reichweite vergrößern will, braucht dauerhaft versorgte Geräte, nicht mehr Geräte.
Ausführlich: Thread-Reichweite wächst nicht mit neuen Batteriegeräten → - FalschSW
„Die Dateiendung kann man beim import weglassen, das macht doch jeder so.“
Im älteren Modulsystem und mit Bündelwerkzeugen ja, in Node.js mit ECMAScript-Modulen nein: Dort muss die Endung dastehen, und auch ein Verzeichnisname reicht nicht. Der Code sieht aus wie überall sonst und läuft trotzdem nicht – das macht diesen Fehler so zäh.
Ausführlich: Node.js: import ohne Dateiendung – ERR_MODULE_NOT_FOUND → - FalschSW
„Ein Betriebssystem-Update kann den Inhalt einer Datenbank nicht beschädigen.“
Den Inhalt nicht, die Indizes schon. Datenbanken sortieren nach einer Bibliothek des Systems; ändert sich deren Sortierreihenfolge, passt der bestehende Index nicht mehr zu ihr. Abfragen finden dann Zeilen nicht, die es gibt – ohne jede Fehlermeldung, und das ist der unangenehmste Teil daran.
Ausführlich: PostgreSQL: Abfragen finden Zeilen nach Systemupdate nicht → - FalschSW
„Wenn der Build grün ist, stimmen die Abhängigkeiten.“
Er beweist nur, dass sie beim Übersetzen da waren. Bibliotheken im Bereich „provided“ fehlen zur Laufzeit absichtlich, weil die Umgebung sie mitbringen soll – tut sie es nicht, fällt das Programm erst im Betrieb aus. Grüner Build und lauffähiges Programm sind zwei verschiedene Aussagen.
Ausführlich: Maven: Build grün, NoClassDefFoundError zur Laufzeit → - FalschHW
„Pro Stunde am Bildschirm stehen fünf Minuten Pause zu, so steht es im Gesetz.“
Die Wörter „Minute“ und „Stunde“ kommen in der gesamten Arbeitsstättenverordnung kein einziges Mal vor, auch nicht in abgeleiteten Formen – und in der europäischen Richtlinie 90/270/EWG ebenso wenig. Anhang Nummer 6.1 Absatz 2 verlangt stattdessen, die Bildschirmarbeit „insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten“ zu unterbrechen: eine Pflicht des Arbeitgebers ohne Zahl. Die Minuten, die alle im Kopf haben, stehen in § 4 des Arbeitszeitgesetzes und meinen die Mittagspause.
Ausführlich: Bildschirmpause: die 5-Minuten-Regel steht nirgends → - FalschHW
„Fürs Büro gilt die Grenze von 85 Dezibel – solange die nicht erreicht wird, ist alles in Ordnung.“
Anhang Nummer 3.7 der Arbeitsstättenverordnung nennt für Büroarbeit überhaupt keine Zahl. Er besteht aus zwei Sätzen: Der Schalldruckpegel ist so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist, und in Abhängigkeit von Nutzung und Tätigkeit so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit entstehen. Die 85 dB(A) stehen in § 6 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und heißen dort nicht Grenzwert, sondern oberer Auslösewert – die Schwelle zur Gehörschädigung. Damit ein Büro zu vermessen, misst die falsche Sache.
Ausführlich: Lärm im Großraumbüro: keine Dezibelgrenze im Gesetz → - FalschHW
„Wem es zu laut ist, der bekommt ein Noise-Cancelling-Headset – damit ist die Sache erledigt.“
Rechtlich ist das Headset das Ende der Maßnahmenkette und nicht ihr Anfang: § 4 Nummer 2 ArbSchG verlangt, Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen, Nummer 5 erklärt individuelle Schutzmaßnahmen ausdrücklich für nachrangig. Praktisch ist es dasselbe Ende – ein Headset senkt den Pegel am Ohr, nicht im Raum, und die Kollegin, die gleich telefonieren muss, hat davon nichts.
Ausführlich: Lärm im Großraumbüro: keine Dezibelgrenze im Gesetz → - FalschHW
„Ein Recht auf ein Fenster gibt es nicht, und eine gute Beleuchtung tut es auch.“
Anhang Nummer 3.4 Absatz 1 Satz 1 der Arbeitsstättenverordnung ist als Verbot formuliert: Der Arbeitgeber „darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben“. Beim Tageslicht steht das relativierende „möglichst ausreichend“, bei der Sichtverbindung steht nichts dergleichen. Die künstliche Beleuchtung ist ein eigener Absatz und kommt hinzu, statt den ersten zu ersetzen. Fünf Ausnahmen und ein Bestandsschutz für Räume von vor dem 3. Dezember 2016 gehören zur Wahrheit dazu – ein Kellerbüro fällt unter keine der fünf.
Ausführlich: Fensterloses Büro: keine Sichtverbindung nach außen → - FalschHW
„Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass die Tastatur vom Bildschirm getrennt sein muss – also steht mir am Notebook eine externe zu.“
Der Satz steht in Anhang Nummer 6.3, und der regelt Geräte für die ortsgebundene Verwendung. Für tragbare Geräte gibt es eine eigene Nummer 6.4, und deren Absatz 5 verweist für den ortsgebunden benutzten Laptop auf Nummer 6.1 – nicht auf 6.3. Eine Verweisung auf 6.3 enthält der Anhang für tragbare Geräte an keiner Stelle. Wer den Anspruch trotzdem darauf stützt, liefert dem Arbeitgeber die Antwort gleich mit. Tragfähig sind Nummer 6.4 Absatz 3 und über 6.4 Absatz 5 die Nummer 6.1, deren Absatz 6 Satz 2 verlangt, dass die Arbeitsfläche vor der Tastatur ein Auflegen der Handballen ermöglicht.
Ausführlich: Notebook dauerhaft aufgeklappt ohne externe Tastatur → - FalschHW
„Wenn die Fachanwendung keine Einstellung für die Schriftgröße hat, ist das Pech – Software ist keine Frage des Arbeitsschutzes.“
§ 2 Absatz 6 ArbStättV zählt „eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe“ ausdrücklich zum Bildschirmgerät; die Anwendung ist Teil des Arbeitsmittels und nicht sein Umfeld. Anhang Nummer 6.2 Absatz 1 verlangt, dass Zeichengröße und Zeilenabstand individuell einstellbar sind, Absatz 3, dass Helligkeit und Kontrast von den Beschäftigten „einfach“ eingestellt werden können – ein Menü an der Rückseite eines fest an der Wand hängenden Monitors ist im Wortsinn nicht einfach. Und Nummer 6.5 Absatz 1 verpflichtet den Arbeitgeber, geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.
Ausführlich: Schrift am Arbeitsplatz zu klein, nicht einstellbar → - FalschSW
„Wenn nach einer Softwareumstellung reihenweise Fehler passieren, ist das ein Anwenderfehler.“
§ 5 Absatz 3 ArbSchG führt „unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten“ selbst als Quelle einer Gefährdung auf, direkt neben den psychischen Belastungen. Sie ist damit im Text der Befund, den die Beurteilung finden soll, und nicht deren bedauerliche Nebenwirkung. § 12 Absatz 1 Satz 3 verlangt die Unterweisung bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit, Satz 2 verlangt Anweisungen, die „eigens“ auf den Aufgabenbereich ausgerichtet sind. Ein Link auf ein Hersteller-PDF ist auf ein Produkt ausgerichtet, nicht auf einen Aufgabenbereich.
Ausführlich: Neue Software im Betrieb, Unterweisung gab es keine → - FalschSW
„Ein Kollege hat sich das neue System abends selbst beigebracht – dann geht es ja auch ohne Schulung.“
Sein Fleiß ist keine Lösung, sondern die unbezahlte Übernahme einer fremden Pflicht. § 3 Absatz 3 ArbSchG: „Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.“ Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 89/391/EWG verlangt, dass die Unterweisung während der Arbeitszeit erfolgt und nicht zu Lasten der Arbeitnehmer geht. Und § 15 Absatz 1 ArbSchG koppelt den Pflichtenkreis der Beschäftigten an die erteilte Unterweisung – wo keine erteilt wurde, fehlt nicht die Verantwortung, aber der Maßstab, an dem sie gemessen würde.
Ausführlich: Neue Software im Betrieb, Unterweisung gab es keine → - FalschHW
„Homeoffice ist ein Telearbeitsplatz, dort gilt die Arbeitsstättenverordnung wie im Büro.“
Das Wort „Homeoffice“ kommt in der Arbeitsstättenverordnung null Mal vor. Sie kennt nur den Telearbeitsplatz, und § 2 Absatz 7 definiert ihn eng: fest eingerichtet, mit vereinbarter wöchentlicher Arbeitszeit und festgelegter Dauer, arbeitsvertraglich oder per Vereinbarung geregelt, mit vom Arbeitgeber bereitgestellter und installierter Ausstattung. Der eigene Stuhl plus mitgebrachter Firmenlaptop erfüllt das nicht – die Zahl der Heimarbeitstage ist dabei kein Merkmal. Und selbst wenn es einer ist, gelten nach § 1 Absatz 4 „nur“ § 3 bei der erstmaligen Beurteilung sowie § 6 und der Anhang Nummer 6, das Ganze zweimal eingeschränkt.
Ausführlich: Homeoffice ist nicht automatisch ein Telearbeitsplatz → - FalschHW
„Zu Hause gilt der Arbeitsschutz nicht, das ist Privatsache.“
Die Arbeitsstättenverordnung ist nicht die einzige Adresse. Eine Ebene darüber steht das Arbeitsschutzgesetz, und dessen § 1 Absatz 1 Satz 2 beginnt mit fünf Wörtern: „Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen“. Es hängt an der Tätigkeit, nicht am Ort. § 5 Absatz 1 verpflichtet den Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung, Absatz 3 nennt dabei ausdrücklich die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, und § 3 Absatz 3 beendet die häufigste Nebendiskussion: „Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.“
Ausführlich: Homeoffice ist nicht automatisch ein Telearbeitsplatz → - FalschSW
„Wer Ärger mit einem Unternehmen hat, beschwert sich beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz.“
Gesucht wurde die wichtigste Behörde, nicht die zuständige. § 9 Absatz 1 BDSG gibt der BfDI die Aufsicht über die öffentlichen Stellen des Bundes plus einen schmalen Streifen Telekommunikation; § 40 Absatz 1 BDSG weist die Aufsicht über nichtöffentliche Stellen den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu. Onlineshop, Arbeitgeber, Auskunftei, Verein – alles Land. Der Bund ist auch keine höhere Instanz, wenn es unten hakt: Zwischen den Behörden besteht nach eigener Auskunft der BfDI kein hierarchisches Verhältnis.
Ausführlich: Datenschutz-Beschwerde beim BfDI statt bei der Landesbehörde → - FalschSW
„Die DSGVO gilt für alle – am Ende ist also immer eine staatliche Datenschutzbehörde zuständig.“
Artikel 91 DSGVO erlaubt Kirchen mit eigenem Datenschutzrecht eine eigene Aufsicht, die „spezifischer Art sein kann“; für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk läuft dasselbe über Artikel 85 Absatz 2. Die BfDI schreibt dazu, die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterlägen nicht der Aufsicht durch die klassischen Datenschutzbehörden, und im kirchlichen Bereich hätten Bund und Länder „keine Zuständigkeiten“. § 18 Absatz 1 Satz 4 BDSG lässt die staatlichen Behörden diese spezifischen Aufsichten beteiligen – beteiligen, nicht beaufsichtigen.
Ausführlich: Kirche oder Rundfunk: Beschwerde bei der falschen Aufsicht → - FalschSW
„Mehr Kontext macht die Antwort besser – zur Sicherheit lädt man alles hoch, was dazugehört.“
Anthropic schreibt das Gegenteil in die eigene Dokumentation: Mit wachsender Token-Zahl nehmen Genauigkeit und Trefferquote ab, ein Phänomen, das der Hersteller „context rot“ nennt – ein größeres Fenster erlaube längere Eingaben, aber mehr Kontext sei nicht automatisch besser. Google sagt dasselbe von der anderen Seite: Token, die man nicht braucht, schickt man am besten gar nicht erst mit. Es fällt dabei nichts aus dem Fenster heraus; es wird nur immer unwahrscheinlicher, dass die eine relevante Zeile aus dem Berg heraus gefunden und richtig gewichtet wird.
Ausführlich: Der lange Chat wird schlechter, obwohl nichts fehlt → - FalschSW
„Bei „zu viele Anfragen“ hilft es, es einfach gleich noch einmal zu versuchen.“
Hinter derselben Nummer stehen zwei verschiedene Wände. Bei der Ratenbegrenzung trägt die Antwort eine retry-after-Kopfzeile, und wer sie abwartet, kommt durch – zu frühe Versuche scheitern, und das SDK wiederholt im Hintergrund ohnehin selbst. Bei der erreichten Ausgabengrenze des Kontos fehlt diese Kopfzeile, und Anthropic schreibt ausdrücklich, dass auch die automatischen Wiederholungen so lange scheitern, bis der Zugriff von selbst zurückkehrt. Welcher Fall vorliegt, steht in der Antwort – man muss sie nur lesen, statt sie wegzuklicken. Gezählt wird dabei nicht nur, wie oft gefragt wurde, sondern auch, wie viel Text mitging.
Ausführlich: KI-Dienst meldet 429: zu viele Anfragen → - FalschMOB
„Eine Blitzer-App ist erlaubt – ein Smartphone ist schließlich kein Radarwarngerät.“
Das stimmt und hilft nicht. Die Radarwarngeräte in § 23 Absatz 1c StVO sind nur ein Beispiel, eingeleitet mit „insbesondere“. Für das Smartphone ist Satz 3 geschrieben: „Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“ Das Gerät darf mit, die Warnfunktion nicht. Das Wort „Smartphone“ kommt in der ganzen Verordnung kein einziges Mal vor – sie braucht es nicht.
Ausführlich: Blitzer-App: das Verbot gilt der Funktion, nicht dem Gerät → - FalschMOB
„An der roten Ampel hat die Start-Stopp-Automatik den Motor aus – dann darf das Handy in die Hand.“
Die Ausnahme für das stehende Kraftfahrzeug gilt nach § 23 Absatz 1b StVO nur, „wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist“. Und der nächste Satz schließt genau diesen Fall aus: „Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.“ Der Gesetzgeber hat den Irrtum vorhergesehen und ausdrücklich beantwortet. Das Wort „Ampel“ kommt in der StVO übrigens nicht vor; es kommt auf den Motor an, nicht auf die Farbe.
Ausführlich: Handy an der Ampel: Start-Stopp ist kein „Motor aus“ → - FalschMOB
„Freihändig und per Sprache bedient ist erlaubt – also darf auch die Datenbrille beim Fahren auf.“
Die Sprachsteuerung ist eine Bedingung, unter der § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO die Benutzung eines Geräts erlaubt. Satz 3 knüpft an etwas anderes an: „Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden.“ Nicht die Hand entscheidet, sondern der Kopf. Erlaubt bleibt nach Satz 4 nur eine Sichtfeldprojektion für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen.
Ausführlich: Datenbrille am Steuer: freihändig und trotzdem verboten → - FalschHW
„Der Notbremsassistent im Lkw hat einen Ausschalter – also darf man ihn auch ausschalten.“
Dass das Fahrzeug einen Taster hat, sagt nichts darüber, wann man ihn drücken darf. § 23 Absatz 1d StVO: Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t führt, „hat sicherzustellen, dass bei einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h ein für das Kraftfahrzeug vorgeschriebenes Notbremsassistenzsystem eingeschaltet ist.“ Adressiert ist, wer fährt; Halter und Fuhrparkleitung nennt der Absatz nicht. Die Ausnahmen zählt derselbe Absatz einzeln auf, und das Wort „Fehlbremsung“ kommt in der gesamten Verordnung kein einziges Mal vor.
Ausführlich: Lkw-Notbremsassistent: der Ausschalter ist keine Erlaubnis → - FalschOS
„Eine kurze Windows-PIN ist unsicherer als mein langes Kontopasswort – also lieber weiter das Passwort tippen.“
Microsoft führt den Vergleich nicht über die Länge, sondern über den Weg: Das Online-Passwort wird zum Server übertragen und kann unterwegs oder dort abgegriffen werden; die Hello-PIN ist „local to the device, never transmitted anywhere, and it isn't stored on the server“. Gegen Durchprobieren sperrt das TPM mit wachsenden Wartezeiten. Zwei Grenzen nennt Microsoft selbst: Mit lokalem Konto fehlt das Schlüsselpaar, und die alte Convenience-PIN ist nur ein Kurzweg zum gespeicherten Passwort.
Ausführlich: Windows-Hello-PIN „zu kurz“? Sie verlässt das Gerät nie → - FalschSW
„Die Barrierefreiheitspflicht der Bundesbehörde gilt für die Webseiten – ein angehängtes PDF ist nur eine Datei.“
§ 2a Absatz 1 BITV 2.0 zählt Dokumente und Formulare ausdrücklich zu den Bestandteilen von Websites. Ausgenommen sind drei Inhaltsarten, Archive nur unter zwei Bedingungen zugleich; ein Dateiformat ist nicht darunter, die Wörter PDF und Dateiformat kommen in der Verordnung null Mal vor. Die Ausnahme für Büro-Dateiformate steht im BFSG, gilt dort für Wirtschaftsakteure und nur für vor dem 28. Juni 2025 Veröffentlichtes.
Ausführlich: PDF auf der Behördenseite: kein Anhang, sondern Website → - FalschNET
„Wer umzieht, kann seinen Internetvertrag jederzeit kündigen.“
Nur wenn der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht liefern kann – dann mit einem Monat Frist nach § 60 Absatz 2 TKG. Kann er liefern, muss er die Leistung „ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte“ erbringen, und der Vertrag zieht samt Restlaufzeit mit. Für den Umzug darf er ein Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss.
Ausführlich: Umzug: Der Internetvertrag zieht mit, die Laufzeit auch → - FalschSW
„Bei zwei Versionen derselben Bibliothek nimmt Maven automatisch die neuere.“
Maven wählt die „nearest definition“, also die Version, die im Abhängigkeitsbaum am nächsten am eigenen Projekt liegt; bei gleicher Tiefe gewinnt die zuerst deklarierte. Eine ältere Version auf kurzem Pfad schlägt eine neuere aus der Tiefe. Wer eine bestimmte Version braucht, legt sie im eigenen Projekt fest, am besten über dependencyManagement.
Ausführlich: Maven nimmt bei Konflikten die nächste, nicht die neueste → - FalschMOB
„Das E-Rezept gibt es nur über eine App, ohne Smartphone kommt man nicht an seine Medikamente.“
§ 360 Absatz 9 Satz 1 SGB V lässt Versicherte wählen, ob ihnen die Zugangsdaten zur Verordnung barrierefrei als Ausdruck in Papierform oder elektronisch bereitgestellt werden. App, Smartphone und Handy kommen in § 360 am 14.10.2026 null Mal vor.
Ausführlich: E-Rezept ohne Smartphone: der Papierausdruck steht im Gesetz → - FalschMOB
„Eine PIN zur Gesundheitskarte gibt es nur, wenn die Kasse sie von sich aus schickt, und ohne Geschäftsstelle kommt man nicht an die ePA.“
§ 291 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 SGB V verpflichtet die Kassen, auf Verlangen unverzüglich eine eGK mit kontaktloser Schnittstelle und eine PIN bereitzustellen. Die Identifikation geht nach § 291 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 auch per Online-Ausweisfunktion und nach § 336 Absatz 1 Satz 2 auch in einer Apotheke.
Ausführlich: eGK ohne PIN oder NFC: die Kasse muss auf Verlangen liefern → - FalschSW
„Seit der elektronischen Krankschreibung muss man den Arbeitgeber nicht mehr selbst informieren.“
§ 5 Absatz 1 Satz 1 EFZG gilt unverändert: Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Absatz 1a nimmt für gesetzlich Versicherte nur die Vorlage aus (Absatz 1 Satz 2 bis 5); die Bescheinigung muss man sich weiterhin aushändigen lassen.
Ausführlich: eAU: Der Arbeitgeber ruft ab, die Pflichten bleiben bei dir → - FalschSW
„Wer der ePA nicht innerhalb von sechs Wochen widersprochen hat, kann nicht mehr widersprechen.“
Die sechs Wochen in § 342 Absatz 1 Satz 2 und § 344 Absatz 1 SGB V regeln nur die Bereitstellung. Nach § 344 Absatz 3 Satz 1 kann man auch jederzeit nach Einrichtung widersprechen.
Ausführlich: ePA-Widerspruch geht jederzeit, aber gelöscht ist gelöscht → - FalschSW
„Nach einem ePA-Widerspruch kann man die Akte später wieder einschalten und hat seine Daten zurück.“
§ 344 Absatz 5 SGB V erlaubt jederzeit eine neue Akte. Nach Absatz 3 Satz 3 und 4 wird die alte Akte aber unverzüglich und vollständig gelöscht, und die Daten können auch bei erneuter Einrichtung nicht wiederhergestellt werden.
Ausführlich: ePA-Widerspruch geht jederzeit, aber gelöscht ist gelöscht → - FalschSW
„Eine E-Mail an die Behörde reicht, um die Widerspruchsfrist zu wahren.“
§ 70 Absatz 1 VwGO nennt: schriftlich, elektronische Form mit qualifizierter Signatur (§ 3a Absatz 2 VwVfG), schriftformersetzende Verfahren (§ 3a Absatz 3 VwVfG, § 9a Absatz 5 OZG) oder Niederschrift. E-Mail kommt in § 70 VwGO und § 3a VwVfG nicht vor. Beim Steuereinspruch ist es anders: § 357 AO lässt schriftlich oder elektronisch zu.
Ausführlich: Widerspruch per E-Mail: Die Frist läuft trotzdem ab → - FalschSW
„Eine eingescannte oder ins PDF eingefügte Unterschrift ist rechtlich dasselbe wie eine Unterschrift auf Papier.“
Bei gesetzlicher Schriftform verlangt § 126 Absatz 1 BGB die eigenhändige Namensunterschrift auf der Urkunde. Elektronisch ersetzt wird sie nach § 126a nur mit qualifizierter elektronischer Signatur, bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach § 623 gar nicht. Lockerer sind nur die vereinbarte Schriftform (§ 127) und die Textform (§ 126b).
Ausführlich: Eingescannte Unterschrift im PDF wahrt keine Schriftform → - FalschSW
„Eine Mitgliederversammlung mit Online-Teilnahme ist nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich vorsieht.“
§ 32 Absatz 2 Satz 1 BGB erlaubt die hybride Versammlung schon bei der Berufung. Für rein virtuelle Versammlungen genügt nach Satz 2 ein Beschluss der Mitglieder. Die Satzung zählt nur, soweit sie nach § 40 BGB etwas anderes bestimmt.
Ausführlich: Hybride Vereinsversammlung braucht keine Satzungsänderung → - FalschSW
„Im E-Mail-Umlauf ist ein Vereinsbeschluss gefasst, sobald die Mehrheit der Antworten Ja sagt.“
Nach § 32 Absatz 3 BGB ist ein Beschluss ohne Versammlung nur gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung in Textform erklären. Die Mehrheitsregel in Absatz 1 Satz 3 gilt für die Versammlung. Abweichen kann nur die Satzung, nach § 40 BGB.
Ausführlich: Umlaufbeschluss im Verein: per E-Mail müssen alle zustimmen → - FalschSW
„Ein verkleinerter Screenshot mit Link darunter ist ein Zitat und deshalb erlaubt.“
§ 51 Satz 1 UrhG erlaubt die Nutzung nur zum Zweck des Zitats und in einem durch diesen Zweck gerechtfertigten Umfang; Größe oder Link kommen darin nicht vor. Bei öffentlicher Wiedergabe verlangt § 63 Absatz 2 Satz 2 die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers.
Ausführlich: Ein Screenshot ist kein Zitat, nur weil er klein ist → - FalschSW
„Lehrkräfte dürfen von jedem Buch 15 Prozent kopieren, auch vom Schulbuch.“
§ 60a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UrhG nimmt Werke, die ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind, an Schulen von den Absätzen 1 und 2 aus, sofern passende Lizenzen leicht verfügbar sind (Satz 2).
Ausführlich: 15 Prozent vom Schulbuch? An Schulen gilt § 60a so nicht → - FalschSW
„Ohne meine Zustimmung darf niemand meine online gestellten Werke für Text und Data Mining auslesen.“
§ 44b Absatz 2 UrhG erlaubt Vervielfältigungen rechtmäßig zugänglicher Werke für Text und Data Mining. Unzulässig wird das erst durch einen Vorbehalt, der online nach Absatz 3 Satz 2 nur in maschinenlesbarer Form wirksam ist. § 60d (Forschung) kennt keinen Vorbehalt.
Ausführlich: KI-Opt-out: § 44b verlangt einen maschinenlesbaren Vorbehalt → - FalschSW
„Einen Kassenbon muss man nur ausgeben, wenn der Kunde ihn verlangt.“
§ 146a Absatz 2 Satz 1 AO verpflichtet jeden, der Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang einen Beleg auszustellen und zur Verfügung zu stellen. Befreien kann nur die Finanzbehörde nach Satz 2.
Ausführlich: Bon nur auf Wunsch? In § 146a AO steht das Wort nicht → - FalschSW
„Kunden müssen den Kassenbon mitnehmen.“
§ 146a AO richtet die Belegausgabepflicht an den, der erfasst. Eine Pflicht des Beteiligten, den Beleg anzunehmen oder mitzunehmen, steht dort nicht.
Ausführlich: Bon nur auf Wunsch? In § 146a AO steht das Wort nicht → - FalschSW
„Ohne Termin und schriftliche Prüfungsanordnung darf das Finanzamt nicht an meine Kasse.“
§ 146b Absatz 1 Satz 1 AO erlaubt die Kassen-Nachschau ohne vorherige Ankündigung in Geschäftsräumen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Eine Prüfungsanordnung ist nicht vorgesehen; nach Absatz 3 kann sogar ohne sie zur Außenprüfung übergegangen werden.
Ausführlich: Kassen-Nachschau: kein Termin, keine Prüfungsanordnung → - FalschSW
„Für Minijobber muss man keine Arbeitszeiten aufschreiben; das gilt nur auf dem Bau und in der Gastronomie.“
§ 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG verpflichtet Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter nach § 8 Absatz 1 SGB IV in jeder Branche, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bis zum Ablauf des siebten folgenden Kalendertags aufzuzeichnen. Ausgenommen sind nach Satz 3 Minijobs im Privathaushalt und nach § 1 Absatz 2 MiLoDokV im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers.
Ausführlich: Minijob ohne Stundenzettel: § 17 MiLoG gibt sieben Tage → - FalschNET
„Seit dem neuen TKG kann jeder von seinem Anbieter einen Glasfaser- oder 100-Mbit-Anschluss verlangen.“
§ 156 TKG gibt den Anspruch nur gegenüber einem von der Bundesnetzagentur verpflichteten Unternehmen, an Hauptwohnung oder Geschäftsort. § 2 TKMV: 15,0 Mbit/s Download, 5,0 Mbit/s Upload, höchstens 150,0 ms Latenz. Einen Anspruch auf leitungsgebundenen Anschluss gibt es laut Bundesnetzagentur nicht.
Ausführlich: Recht auf schnelles Internet? Gemeint sind 15 Mbit/s → - FalschHW
„Alte Registrierkassen ohne TSE dürfen weiterlaufen, die Übergangsfrist läuft noch.“
Art. 97 § 30 Absatz 3 EGAO erlaubte nicht aufrüstbare Registrierkassen, angeschafft nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020, nur bis zum 31. Dezember 2022. Seitdem gilt § 146a Absatz 1 Satz 2 AO ohne diese Ausnahme.
Ausführlich: Alte Registrierkasse ohne TSE: Die Übergangsfrist endete 2022 → - FalschOS
„Sudo für Windows kann wie unter Linux Befehle als anderer Benutzer ausführen.“
Microsoft: „At this point in time, the sudo command on Windows does not support running programs as other users.“ Sudo für Windows erhöht nur zum Administrator, und zwar ausschließlich über die Benutzerkontensteuerung; für andere Benutzer nennt Microsoft runas.
Ausführlich: Sudo für Windows: kein Benutzerwechsel, nur UAC-Erhöhung → - FalschOS
„Modern Standby lässt sich im BIOS wieder auf den klassischen S3-Schlaf umstellen.“
Microsoft: Ein Wechsel zwischen S3 und Modern Standby ist nicht über eine BIOS-Einstellung möglich; ein Wechsel des Energiemodells wird ohne komplette Neuinstallation nicht unterstützt (Dokumentation zu Windows 10, Seitenstand 2021).
Ausführlich: Modern Standby: der S3-Schlaf kommt nicht per BIOS zurück → - FalschOS
„In /tmp darf jeder alles, auch fremde Dateien löschen, weil das Verzeichnis für alle beschreibbar ist.“
Auf /tmp ist üblicherweise das Sticky-Bit gesetzt (das t in drwxrwxrwt). Laut chmod(1) und inode(7) dürfen Dateien dann nur vom Eigentümer der Datei, vom Eigentümer des Verzeichnisses oder von einem privilegierten Prozess gelöscht oder umbenannt werden.
Ausführlich: Linux: Datei in /tmp trotz Schreibrecht nicht löschbar → - FalschOS
„ctime steht für creation time und ist das Erstellungsdatum einer Datei.“
Laut inode(7) ist ctime der Zeitpunkt der letzten Statusänderung; er ändert sich beim Schreiben und beim Setzen von Eigentümer, Gruppe, Linkzahl oder Modus. Das Anlegedatum ist btime, nur über statx erreichbar und laut inode(7) von den meisten Linux-Dateisystemen derzeit nicht unterstützt.
Ausführlich: Linux: ctime ist nicht das Erstellungsdatum einer Datei → - FalschOS
„Ein Zombie-Prozess lässt sich mit kill -9 als root beenden.“
Ein Zombie hat seine Ausführung bereits beendet; der Kernel hält laut wait(2) nur PID, Beendigungsstatus und Ressourcenverbrauch für den Elternprozess bereit. Er verschwindet erst, wenn der Elternprozess wait ausführt oder sich beendet und init ihn übernimmt und abräumt.
Ausführlich: Linux: Zombie-Prozess überlebt kill -9, weil er schon tot ist → - FalschSW
„Zwei Integer-Objekte mit gleichem Wert kann man in Java zuverlässig mit == vergleichen.“
== vergleicht bei Objekten Referenzen (JLS §15.21.3). Identische Objekte garantiert die JLS (§5.1.7) nur für geboxte Konstantenausdrücke von -128 bis 127, Integer.valueOf cacht diesen Bereich laut API immer. Außerhalb ist das Ergebnis nicht festgelegt; richtig ist equals bzw. Objects.equals.
Ausführlich: Java: Integer mit == vergleichen, bis 127 gut, ab 128 Glück → - FalschSW
„npm install paket@1.2.3 legt die Version in der package.json fest.“
Installiert wird 1.2.3, gespeichert aber mit dem Standard-save-prefix ^, also ^1.2.3, ein Bereich, der laut npm Minor-Upgrades erlaubt. Exakt gespeichert wird nur mit --save-exact bzw. save-exact=true.
Ausführlich: npm install mit fester Version speichert trotzdem ein ^ → - FalschHW
„Einen Baustellenkoordinator braucht nur eine große Baustelle.“
§ 3 BaustellV nennt keine Größenschwelle: Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Zahlen 30 Arbeitstage, 20 Beschäftigte und 500 Personentage gehören zur Vorankündigung nach § 2.
Ausführlich: Baustellen-Koordinator: Pflicht ab dem zweiten Arbeitgeber → - FalschHW
„Vorankündigen muss man eine Baustelle, wenn sie länger als 30 Arbeitstage dauert oder mehr als 20 Leute dort arbeiten.“
§ 2 Absatz 2 Nummer 1 BaustellV verknüpft beide Bedingungen mit und. Unabhängig davon genügt nach Nummer 2 ein Umfang von voraussichtlich mehr als 500 Personentagen. Pflichtig ist der Bauherr bzw. der nach § 4 Verantwortliche.
Ausführlich: Baustellen-Vorankündigung: 30 Tage und 20 Leute, nicht oder → - FalschHW
„Ein Arbeitsmittel mit CE-Zeichen braucht keine Gefährdungsbeurteilung mehr.“
§ 3 Absatz 1 Satz 2 BetrSichV sagt es wörtlich: Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Das CE-Zeichen betrifft das Inverkehrbringen, die Verordnung die Verwendung im Betrieb.
Ausführlich: CE-Zeichen ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb → - FalschHW
„Mit Gehörschutz liegt man unter dem Grenzwert, also gelten die Lärmpflichten nicht mehr.“
Nach § 6 LärmVibrationsArbSchV wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes bei der Anwendung der Auslösewerte nicht berücksichtigt. Über den unteren Auslösewerten ist Gehörschutz bereitzustellen, ab den oberen ist er zu tragen (§ 8).
Ausführlich: Gehörschutz: über 80 dB(A) bereitstellen, ab 85 dB(A) tragen → - FalschHW
„Elektrowerkzeuge müssen laut Betriebssicherheitsverordnung jedes Jahr geprüft werden und eine Prüfplakette tragen.“
Für Bohrhammer und Trennschleifer nennt die BetrSichV keine Monatsfrist; Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber nach § 3 Absatz 6 in der Gefährdungsbeurteilung fest. Das Wort Prüfplakette steht in der Verordnung genau einmal, bei Aufzugsanlagen.
Ausführlich: Prüfplakette am Werkzeug: keine Frist in der BetrSichV → - FalschSW
„Bei neuer Software reicht es, den Betriebsrat per Mail zu informieren.“
Bei technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen, verlangt § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG Mitbestimmung. Die Unterrichtung nach § 90 ist eine schwächere Stufe und ersetzt sie nicht.
Ausführlich: Betriebsrat informiert heißt nicht: Betriebsrat mitbestimmt → - FalschSW
„Wer im Meeting nicht widerspricht, hat eingewilligt.“
§ 26 Absatz 2 BDSG verlangt für die Einwilligung von Beschäftigten die Schrift- oder elektronische Form und eine Aufklärung über Zweck und Widerrufsrecht in Textform. Schweigen erfüllt keine dieser Bedingungen.
Ausführlich: Einwilligung im Job: Schweigen im Meeting ist keine → - FalschSW
„Ein Kassenbuch in der Tabellenkalkulation kann man am Monatsende nachtragen und korrigieren.“
§ 146 AO verlangt, Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festzuhalten, und verbietet Änderungen, nach denen der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.
Ausführlich: Kassenbuch als Tabelle: täglich führen, nichts überschreiben → - FalschSW
„Will der Betriebsrat für ein KI-Werkzeug einen Sachverständigen, muss er erst beweisen, dass er ihn braucht.“
§ 80 Absatz 3 Satz 2 BetrVG: Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich. Die nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nach Satz 1 bleibt nötig.
Ausführlich: KI im Betrieb: Der Sachverständige gilt als erforderlich → - FalschSW
„Mit einer offenen Ladenkasse muss man keine einzelnen Umsätze aufzeichnen, egal was man verkauft.“
§ 146 Absatz 1 AO erlässt die Einzelaufzeichnung nur beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen gegen Barzahlung, und nicht, wenn ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a verwendet wird.
Ausführlich: Offene Ladenkasse: nur Waren, nur bar, nur Unbekannte → - FalschSW
„Bei einem Verdacht darf der Arbeitgeber die Protokolle aller Beschäftigten auswerten.“
§ 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG erlaubt die Verarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten nur bei zu dokumentierenden tatsächlichen Anhaltspunkten gegen die betroffene Person, wenn sie erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der Beschäftigten nicht überwiegt.
Ausführlich: Verdacht im Team: erst dokumentieren, dann Protokolle ziehen → - FalschSW
„Auf eine gemeldete Barriere muss eine Behörde nicht antworten.“
Nach § 12b Absatz 4 BGG antwortet die öffentliche Stelle des Bundes auf Mitteilungen aufgrund der Erklärung zur Barrierefreiheit spätestens innerhalb eines Monats. Danach steht die Schlichtung nach § 16 BGG offen.
Ausführlich: Barriere gemeldet, Behörde schweigt: Frist und Schlichtung → - FalschSW
„Für die Erklärung zur Barrierefreiheit reicht es, das Muster auszufüllen.“
§ 7 Absatz 5 BITV 2.0 verlangt zur Erstellung der Erklärung eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen. Das Muster gibt die Form vor, nicht das Ergebnis.
Ausführlich: Erklärung zur Barrierefreiheit: Muster kopiert, nie geprüft → - FalschSW
„Eine De-Mail ersetzt gegenüber Behörden die Unterschrift.“
§ 3a VwVfG nennt die De-Mail nicht als Weg, die Schriftform zu ersetzen. Das De-Mail-Gesetz tritt nach seinem § 26 mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Ausführlich: De-Mail im Briefkopf: kein Ersatz für die Unterschrift → - FalschSW
„Einen neuen Vereinsvorstand meldet man per E-Mail mit dem Protokoll ans Registergericht.“
§ 77 BGB verlangt für Anmeldungen zum Vereinsregister eine öffentlich beglaubigte Erklärung von Mitgliedern des Vorstands. Eine E-Mail mit Protokoll erfüllt diese Form nicht.
Ausführlich: Vorstandswechsel per E-Mail ans Vereinsregister gemeldet → - FalschOS
„Meldet Windows 11 kein TPM 2.0, hat der PC keins.“
Oft steckt ein Firmware-TPM im Prozessor. Microsoft schreibt: TPM 2.0 is not supported in Legacy and CSM Modes of the BIOS. Erst im nativen UEFI-Modus ist es nutzbar; eine MBR-Systemplatte muss dafür vorher mit MBR2GPT umgestellt werden.
Ausführlich: Windows 11: kein TPM 2.0, weil das BIOS im CSM-Modus läuft → - FalschOS
„NTLM ist abgekündigt, also in aktuellen Windows-Versionen schon abgeschaltet.“
Abgekündigt heißt nicht entfernt. Entfernt ist laut Microsoft NTLMv1 ab Windows 11 24H2 und Windows Server 2025; NTLMv2 läuft weiter. Wer NTLM pauschal sperrt, ohne die Nutzung zu messen, trifft Geräte, die noch darauf angewiesen sind.
Ausführlich: NTLM ist abgekündigt, entfernt ist bisher nur NTLMv1 → - FalschMOB
„Beim iPhone-Wechsel ziehen die Gesundheitsdaten der Apple Watch automatisch mit um.“
Die Uhr sichert sich laut Apple auf das gekoppelte iPhone. Health- und Fitnessdaten werden nur über iCloud oder ein verschlüsseltes Backup des iPhone gesichert; wer das alte iPhone ohne solche Sicherung löscht, findet sie auf dem neuen nicht wieder.
Ausführlich: Apple Watch: Neues iPhone, Health- und Aktivitätsdaten weg → - FalschMOB
„Ein Apple Pencil funktioniert mit jedem iPad.“
Es gibt vier Modelle, und Apple führt für jedes eine eigene Liste kompatibler iPads, die sich nur teilweise überschneiden. Der Pencil der 2. Generation fehlt etwa bei den neueren iPad-Air-Modellen ab M2.
Ausführlich: iPad: Apple Pencil koppelt nicht oder vergisst die Kopplung → - FalschOS
„Eine hohe Load Average heißt, dass die CPU ausgelastet ist.“
Laut proc_loadavg(5) zählt die Last auch Prozesse, die auf Festplatten-I/O warten (Zustand D), und laut uptime(1) ist sie nicht auf die Zahl der CPUs normiert. Eine hohe Last bei leerlaufender CPU bedeutet meist Warten auf ein Gerät.
Ausführlich: Linux: Load Average hoch, aber die CPU langweilt sich → - FalschSW
„Ab zehn Mitarbeitern braucht ein Betrieb einen Datenschutzbeauftragten.“
§ 38 BDSG nennt mindestens 20 Personen, die in der Regel ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind; die Zahl zehn steht dort nicht. In zwei Fallgruppen gilt die Pflicht unabhängig von jeder Zahl.
Ausführlich: Datenschutzbeauftragter: ab 20 Personen, nicht ab zehn → - FalschSW
„Für die Daten des Betriebsrats ist datenschutzrechtlich der Betriebsrat selbst verantwortlich.“
§ 79a Satz 2 BetrVG bestimmt den Arbeitgeber zum Verantwortlichen. Nach Satz 1 muss der Betriebsrat die Datenschutzvorschriften trotzdem selbst einhalten, und nach Satz 3 unterstützen sich beide.
Ausführlich: Betriebsrats-Daten: verantwortlich bleibt der Arbeitgeber → - FalschSW
„Regeln für die mobile Arbeit kann die Geschäftsleitung per Rundmail festlegen.“
In Betrieben mit Betriebsrat ist die Ausgestaltung mobiler Arbeit mittels Informations- und Kommunikationstechnik nach § 87 Absatz 1 Nummer 14 BetrVG mitbestimmt, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Ohne Einigung entscheidet die Einigungsstelle.
Ausführlich: Mobile Arbeit per Rundmail: Betriebsrat bestimmt mit → - FalschIOT
„Eine App mit Download-Symbol auf dem Apple TV ist samt ihren Daten gelöscht.“
Sie wurde ausgelagert. Laut Apple bleiben Dokumente und Daten dabei erhalten und kommen beim erneuten Laden zurück, sofern die App noch im App Store verfügbar ist. Erst Löschen entfernt auch die Daten.
Ausführlich: Apple TV: App trägt Download-Symbol, weil sie ausgelagert ist → - FalschSW
„__dirname steht in jedem Node.js-Skript zur Verfügung.“
Nur in CommonJS. Laut Node-Dokumentation sind __filename und __dirname in ES-Modulen nicht verfügbar; als Ersatz nennt sie import.meta.filename und import.meta.dirname (seit v21.2.0 und v20.11.0).
Ausführlich: Node.js: __dirname ist in ES-Modulen nicht definiert → - FalschOS
„Wer im Manifest keine Kamera als Pflicht einträgt, verlangt auch keine.“
Google Play leitet aus der Berechtigung CAMERA eine rückwärtige Kamera als Pflicht ab, auch ohne eigenes uses-feature-Element. Ohne Kennzeichnung als nicht erforderlich wird die App für Geräte ohne solche Kamera gefiltert, etwa für Chromebooks.
Ausführlich: Chromebook: Android-App fehlt im Play Store wegen Manifest → - FalschOS
„Die Internetverbindungsfreigabe braucht nur, wer seinen Rechner als Hotspot nutzt; abschalten schadet nicht.“
Microsoft schreibt: Internet Connection Sharing (ICS) is a required component of WSL 2. Ist der Dienst SharedAccess deaktiviert, scheitern das Anlegen neuer WSL-2-Distributionen und die Umstellung von WSL 1.
Ausführlich: WSL 2 scheitert, weil der ICS-Dienst abgeschaltet wurde → - FalschOS
„Nach jeder GRUB-Änderung tippt man update-grub – das gibt es auf jedem Linux.“
update-grub ist ein Hilfsbefehl von Debian und Ubuntu (Paket grub2-common) und laut deren Handbuchseiten nur ein Kürzel für grub-mkconfig -o /boot/grub/grub.cfg. Wo er fehlt, ruft man grub-mkconfig selbst auf; Pfad und Programmname hängen von der Distribution ab.
Ausführlich: Dual-Boot: Linux weg, PC startet nur noch Windows → - FalschMOB
„Eine kurze Mail vom Diensthandy am Abend ist keine Arbeit, die Ruhezeit ist nur eine Empfehlung.“
§ 5 Absatz 1 ArbZG verlangt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden; Handy, E-Mail und erreichbar kommen im Gesetz nicht vor, eine Bagatellgrenze auch nicht. Nach § 22 Absatz 1 Nummer 3 handelt der Arbeitgeber ordnungswidrig, der die Mindestruhezeit nicht gewährt.
Ausführlich: Diensthandy nach Feierabend: die Ruhezeit kennt keine Pause → - FalschSW
„Wenn die Zeiterfassung die Pause automatisch abzieht, ist die Pausenpflicht erfüllt.“
§ 4 ArbZG verlangt, die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen; abziehen, Abzug und abgezogen stehen nicht im Gesetz. Teilpausen zählen erst ab 15 Minuten, bei mehr als neun Stunden sind 45 Minuten nötig, und das Bußgeld knüpft am Gewähren an, nicht am Buchen.
Ausführlich: Pausenabzug in der Zeiterfassung: Abziehen ist nicht Gewähren → - FalschSW
„Bei Vertrauensarbeitszeit muss der Arbeitgeber keine Arbeitszeiten aufzeichnen.“
Das Wort Vertrauensarbeitszeit kommt im Arbeitszeitgesetz nicht vor. § 16 Absatz 2 ArbZG verpflichtet jeden Arbeitgeber, die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Ausführlich: Vertrauensarbeitszeit heißt nicht: nichts aufschreiben → - FalschSW
„Wer bis Mitternacht arbeitet, leistet Nachtarbeit und hat Anspruch auf Nachtzuschlag.“
Nachtzeit ist nach § 2 Absatz 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit nach Absatz 4 jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden davon umfasst. Eine Schicht bis 24 Uhr enthält eine Stunde Nachtzeit und ist keine Nachtarbeit; der Ausgleich nach § 6 Absatz 5 gilt nur für die in der Nachtzeit geleisteten Stunden.
Ausführlich: Spätschicht bis Mitternacht ist keine Nachtarbeit → - FalschSW
„Die Acht-Stunden-Grenze gilt pro Arbeitgeber, der Nebenjob zählt extra.“
§ 2 Absatz 1 ArbZG schreibt vor: Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Die Grenzen des § 3 und die Ruhezeit des § 5 gelten für die Summe des Tages, nicht je Arbeitgeber.
Ausführlich: Nebenjob zählt mit: Arbeitszeit mehrerer Arbeitgeber addieren → - FalschSW
„Der Papierbon ist abgeschafft, es reicht, den QR-Code auf dem Display zu zeigen.“
§ 6 Satz 6 KassenSichV lässt den elektronischen Beleg nur mit Zustimmung des Belegempfängers und in einem standardisierten Datenformat zu; der Papierbeleg ist der Regelfall. Der QR-Code ist nach Satz 2 eine Darstellungsform der Angaben auf dem Beleg, nicht dessen Ausgabe.
Ausführlich: Bon nur als QR-Code auf dem Display: § 6 KassenSichV sagt nein → - FalschSW
„Die Kasse beim Finanzamt anmelden, das macht der Kassenhändler oder der Steuerberater.“
§ 146a Absatz 4 AO verpflichtet den Steuerpflichtigen selbst, das Aufzeichnungssystem nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung mitzuteilen, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Händler und Steuerberater kommen im Text nicht vor.
Ausführlich: Kasse ans Finanzamt melden: das macht nicht der Kassenhändler → - FalschIOT
„Ein Kamera-Piktogramm an der Tür reicht, § 4 BDSG erlaubt die Videoüberwachung im ganzen Betrieb.“
§ 4 BDSG gilt nur für öffentlich zugängliche Räume und verlangt nach Absatz 2 neben dem Umstand der Beobachtung auch Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen. Für Lager, Werkstatt und Büro gilt der Maßstab des § 26 BDSG, bei Betriebsrat zusätzlich § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG.
Ausführlich: Kamera im Betrieb: § 4 BDSG gilt nur für öffentliche Räume → - FalschSW
„Das Fernmeldegeheimnis verbietet dem Arbeitgeber jeden Blick ins dienstliche Postfach, sobald private Nutzung erlaubt ist.“
§ 3 Absatz 2 TDDDG nennt vier Gruppen von Verpflichteten; das Wort Arbeitgeber kommt im ganzen Gesetz nicht vor, E-Mail und Postfach ebenso wenig. Ob ein Arbeitgeber bei erlaubter Privatnutzung darunter fällt, beantwortet der Wortlaut nicht; Maßstab für Dienstpost bleibt die Erforderlichkeit nach § 26 Absatz 1 BDSG.
Ausführlich: Dienstpost: das Fernmeldegeheimnis nennt den Arbeitgeber nicht → - FalschOS
„rm -rf / macht heute nichts mehr kaputt, das fängt rm ab.“
Der Standard --preserve-root bedeutet nach rm(1) nur „do not remove '/'“. rm -rf /* wird von der Shell zu /bin, /etc, /home expandiert, eine leere Variable ebenso, und beides läuft ungebremst durch. Nur --preserve-root=all weist Argumente auf einem anderen Gerät zurück.
Ausführlich: Linux: Der Wurzelschutz von rm fängt nur ein Argument ab → - FalschOS
„systemd-Timer holen einen verpassten Lauf automatisch nach, sobald der Rechner wieder an ist.“
Nach systemd.timer(5) holt nur Persistent=true verpasste Läufe nach, und die Option steht standardmäßig auf false. Sie wirkt zudem nur bei Timern mit OnCalendar=, nicht bei monotonen Timern.
Ausführlich: Linux: systemd-Timer holt verpasste Läufe nicht nach → - FalschOS
„ln -s löst den relativen Zielpfad beim Anlegen vom aktuellen Verzeichnis aus auf.“
ln(1): Symbolische Links enthalten beliebigen Text; ein relativer Link wird beim Auflösen in Bezug auf sein Elternverzeichnis interpretiert, nicht auf das Verzeichnis des Aufrufs. Ob das Ziel existiert, prüft ln nicht.
Ausführlich: Linux: Symlink mit relativem Ziel zeigt ins Leere → - FalschSW
„Eine NullPointerException in Java sagt einem nie, welche Variable null war, man sieht nur die Zeilennummer.“
Die Beschreibung des java-Kommandos für Java SE 21 nennt die Option ShowCodeDetailsInExceptionMessages, mit der die JVM aus dem Bytecode ermittelt, welche Referenz null war, und das als Meldung der Exception ausgibt; die Option ist standardmäßig aktiv.
Ausführlich: Java sagt nicht, was null war: stimmt seit Langem nicht mehr → - FalschSW
„npx lädt immer die neueste Version eines Pakets herunter, weil es nichts installiert.“
Nach der npm-Dokumentation nimmt npx ohne Versionsangabe die Version aus dem Projekt und installiert fehlende Pakete in den npm-Cache, den es beim nächsten Aufruf wiederverwendet. Erst eine Versionsangabe wie @latest oder prefer-online erzwingt eine neuere Fassung.
Ausführlich: npx startet alte Version: ohne Angabe nimmt es, was da ist → - FalschSW
„Mit mvn -U holt Maven alle Abhängigkeiten frisch vom Server.“
Die CLI-Referenz beschreibt -U als Prüfung auf fehlende Releases und aktualisierte Snapshots. Ein lokal vorhandenes Release wird nie neu geladen, weil Release-Versionen laut Maven-Dokumentation unveränderlich sind; nur SNAPSHOT-Versionen werden auf Neueres geprüft.
Ausführlich: Maven: Release 1.0 überschrieben, alle bauen mit der alten → - FalschOS
„Wenn eine App nach Monaten plötzlich wieder nach allen Berechtigungen fragt, hat ein Update sie gestohlen oder die App wurde gehackt.“
Android versetzt Apps, die auf Android 11 oder höher zielen und einige Monate nicht benutzt wurden, in einen Ruhezustand und setzt ihre Laufzeitberechtigungen zurück; ab Android 12 werden zusätzlich Cache, Hintergrundaufgaben und Push-Nachrichten eingestellt. Weggewischte Benachrichtigungen zählen nicht als Nutzung.
Ausführlich: Android: Ungenutzte App hat alle Berechtigungen verloren → - FalschOS
„Wenn ich eine App in den privaten Bereich verschiebe, nimmt sie ihre Daten und mein Konto mit.“
Bestehende Apps und ihre Daten lassen sich laut Google nicht in den privaten Bereich verschieben; dort wird über den App-Store eine zweite, getrennte Kopie installiert. Bei gesperrtem Bereich ist das Profil angehalten und seine Apps zeigen keine Benachrichtigungen.
Ausführlich: Android: App im privaten Bereich meldet sich nicht mehr → - FalschOS
„Eine Kopfhörer-App, die meinen Standort will, spioniert mich aus.“
Auf Android 11 und älter ist die Standortberechtigung laut Google für die Bluetooth-Suche nötig, weil ein Bluetooth-Scan potenziell den Aufenthaltsort verraten kann. Ab Android 12 fragt das System stattdessen nach Geräten in der Nähe, ab Android 13 auch für WLAN-Geräte.
Ausführlich: Android: Warum will die Kopfhörer-App meinen Standort? → - FalschOS
„Die neue App hat mich nie nach Benachrichtigungen gefragt, deshalb kommt nichts an.“
Seit Android 13 sind die Benachrichtigungen einer neu installierten App standardmäßig aus, bis die App die Berechtigung anfordert und der Nutzer sie erteilt. Bei Apps mit Ziel Android 12L oder älter gilt ein einmaliges Nicht zulassen bis zur Neuinstallation; der Schalter steht in der App-Info.
Ausführlich: Android 13: Neue App schickt keine Benachrichtigungen → - FalschMOB
„Jede Android-App, die es für das Handy gibt, lässt sich auch auf der Wear-OS-Uhr aus dem Play Store installieren.“
Der Play Store der Uhr zeigt nur Wear-OS-Apps, und auf Uhren ohne gekoppeltes Handy nur solche, die der Entwickler als eigenständig erklärt hat und die Google als solche bestätigt. Nicht eigenständige Apps brauchen eine Handy-App, die es für iPhones oft nicht gibt.
Ausführlich: Wear OS: App ist auf dem Handy, fehlt aber im Store der Uhr → - FalschMOB
„Wenn eine Benachrichtigung nicht auf der Wear-OS-Uhr erscheint, ist die Uhr oder die Kopplung kaputt.“
Wear OS spiegelt Handy-Benachrichtigungen standardmäßig, spiegelt aber nie laufende, nicht wegwischbare und als lokal markierte Benachrichtigungen, und eine installierte Uhren-App kann das Spiegeln ihrer Handy-Schwester abschalten. Doppelte Meldungen entstehen, wenn beide Apps senden.
Ausführlich: Wear OS: Benachrichtigung doppelt oder gar nicht auf der Uhr → - FalschSW
„Die Krankenkasse sieht in der ePA alles, und wenn Arbeitgeber oder Versicherung Einblick verlangen, muss man ihn gewähren.“
§ 335 Absatz 1 SGB V: Von Versicherten darf der Zugriff auf Daten in der ePA nicht verlangt werden; nach Absatz 2 darf das nicht einmal vereinbart werden. § 344 Absatz 2a Satz 2 erklärt Kenntnisnahme und Zugriff durch Krankenkassen und Anbieter für nicht zulässig, und § 343 verpflichtet die Kasse, genau darauf hinzuweisen. Betriebsärzte brauchen nach § 339 Absatz 1a eine Einwilligung.
Ausführlich: ePA: Kasse liest nicht mit, Arbeitgeber darf nicht fragen → - FalschSW
„In der ePA kann jede Praxis in Deutschland jederzeit alles lesen, für immer, und man merkt es nicht.“
§ 339 SGB V erlaubt den Zugriff nur im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung, nachgewiesen über Gesundheitskarte oder GesundheitsID. § 342 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe l setzt die Dauer standardmäßig auf 90 Tage, für Apotheken und Betriebsärzte auf drei Tage; Buchstabe m lässt Versicherte sie selbst festlegen. § 339 Absatz 3 verlangt, dass jeder Zugriff nachprüfbar protokolliert wird.
Ausführlich: ePA-Zugriff: nicht jede Praxis, nicht ewig, nicht unbemerkt → - FalschSW
„Wenn eine Praxis einen Befund nicht sehen soll, muss man ihn aus der ePA löschen.“
§ 337 Absatz 2 SGB V nennt neben dem Löschen das Beschränken des Zugriffs, und § 342 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe v verlangt, dass Dokumente so beschränkt werden können, dass nur der Versicherte sie verarbeiten kann. Vor dem Löschen muss die App nach Buchstabe q auf diese Möglichkeit hinweisen. Bei stigmatisierungsgeeigneten Daten muss die Praxis nach § 347 schon vor der Übermittlung auf das Widerspruchsrecht hinweisen.
Ausführlich: ePA: Befund gelöscht statt verborgen → - FalschSW
„Ohne Gesundheitskarte in der Hand gibt es keine Behandlung, und die Ersatzkarte kostet und dauert.“
§ 15 Absatz 5 SGB V: In dringenden Fällen kann die Karte nachgereicht werden. Seit 2024 genügt nach Absatz 2 Satz 2 auch die GesundheitsID, und nach § 291 Absatz 9 kann der Versicherte den Berechtigungsnachweis über die Kasse direkt an die Praxis übermitteln lassen. Die Ersatzkarte ist nach § 15 Absatz 6 ohne Verschulden gebührenfrei, sonst höchstens fünf Euro, und für die Wartezeit gibt es eine befristete Ersatzbescheinigung.
Ausführlich: Gesundheitskarte vergessen: nachreichen statt abgewiesen → - FalschHW
„Die Augenuntersuchung für Bildschirmarbeit ist Pflicht, wer nicht hingeht, verliert die Bildschirmbrille, und der Chef bekommt das Ergebnis.“
Der Anhang der ArbMedVV führt Bildschirmarbeit unter der Angebotsvorsorge, die nach § 2 Absatz 3 angeboten werden muss; der Zwang aus § 4 Absatz 2 gilt nur für die Pflichtvorsorge. Nach § 5 Absatz 1 Satz 3 muss das nächste Angebot trotz Ablehnung kommen. Der Arbeitgeber erhält nach § 6 Absatz 3 nur eine Bescheinigung, dass, wann und aus welchem Anlass ein Termin stattfand; das Ergebnis bekommt der Beschäftigte auf Wunsch.
Ausführlich: Augenuntersuchung am Bildschirm: ein Angebot, keine Pflicht → - FalschHW
„Sicherheitsschuhe muss man sich selbst kaufen, der Betrieb gibt höchstens einen Zuschuss.“
§ 2 Absatz 1 PSA-BV weist Auswahl und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung dem Arbeitgeber zu; nach Absatz 2 muss sie individuell passen und ist grundsätzlich für eine Person bestimmt, nach Absatz 4 trägt der Arbeitgeber Wartung, Reparatur und Ersatz. § 3 Absatz 3 ArbSchG verbietet, Kosten für Maßnahmen nach dem Gesetz den Beschäftigten aufzuerlegen; ein Zuschuss zum Selbstkauf ist eine Umlage.
Ausführlich: Sicherheitsschuhe kauft nicht der Azubi: PSA stellt der Chef → - FalschSW
„Trinkgeld ist steuerfrei, auch wenn es der Chef oder die Inhaberin bekommt.“
§ 3 Nummer 51 EStG befreit nur Trinkgelder, die dem Arbeitnehmer freiwillig und ohne Rechtsanspruch gegeben werden; Unternehmer und Inhaber kommen in der Nummer nicht vor, und es ist die einzige Stelle in § 3, an der Trinkgeld steht. Das Trinkgeld der Inhaberin ist eine Kasseneinnahme, die nach § 146 Absatz 1 Satz 2 AO täglich festzuhalten ist. Ein fester Servicezuschlag ist mangels Freiwilligkeit kein Trinkgeld im Sinne der Norm.
Ausführlich: Trinkgeld für den Chef: § 3 Nr. 51 EStG nennt nur Arbeitnehmer → - FalschSW
„Die BITV 2.0 gilt für alle Behörden, Schulen und öffentlich geförderten Vereine.“
§ 12a BGG verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, die § 12 abschließend definiert; Landesverwaltungen erfasst § 1 Absatz 2 nur, soweit sie Bundesrecht ausführen. Schule und Landesrecht kommen in BGG und BITV 2.0 null Mal vor; § 12c Absatz 2 setzt eigene Regeln der Länder voraus. Ein Verein wird nur über eine Nebenbestimmung im Zuwendungsbescheid nach § 1 Absatz 3 verpflichtet, und die muss die anzuwendenden Vorschriften nennen.
Ausführlich: BITV 2.0 gilt für den Bund, nicht für Rathaus, Schule, Verein → - FalschSW
„Leichte Sprache und Gebärdensprache sind auf Behördenseiten freiwillig, oder man müsste gleich die ganze Website übersetzen und verfilmen.“
§ 4 BITV 2.0 verlangt auf der Startseite vier Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache: wesentliche Inhalte, Navigation, Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere Angebote. Nicht die ganze Website, aber auch nicht nichts. Anlage 2 nennt sieben Vorgaben für das Video und 13 für Leichte Sprache; § 11 BGG trennt einfache Sprache und Leichte Sprache als zwei Stufen.
Ausführlich: Gebärdensprache und Leichte Sprache: Startseite, vier Punkte → - FalschSW
„Wer den Prompt geschrieben hat, hat das Urheberrecht am KI-Bild wie ein Fotograf an seinem Foto.“
§ 2 Absatz 2 UrhG schützt nur persönliche geistige Schöpfungen, § 7 nennt den Schöpfer als Urheber. Die Wörter künstlich und Prompt kommen im gesamten Gesetz nicht vor; einen Tatbestand für den Generator gibt es nicht. Wer Schutz behauptet, muss den persönlichen schöpferischen Anteil zeigen können; ob eine Texteingabe genügt, beantwortet der Wortlaut nicht, und ein Urheberrecht der Maschine gibt es nicht.
Ausführlich: Ein Prompt macht keinen Urheber: KI-Bilder und § 2 UrhG → - FalschSW
„Privatkopie ist erlaubt, also darf ich den Kopierschutz der Blu-ray oder des E-Books knacken, solange es nur für mich ist.“
§ 53 Absatz 1 UrhG erlaubt die Privatkopie, § 95a Absatz 1 verbietet daneben das Umgehen wirksamer technischer Maßnahmen und Absatz 3 Herstellung, Verbreitung und Werbung für Umgehungswerkzeuge. § 95b Absatz 1 setzt § 53 Absatz 1 gegen Schutzmaßnahmen nur für Vervielfältigungen auf Papier oder ähnlichen Trägern durch; die digitale Privatkopie steht nicht in der Liste. Das Wort Kopierschutz kommt im Gesetz nicht vor.
Ausführlich: Die Privatkopie erlaubt keinen Griff am Kopierschutz vorbei → - FalschSW
„Steht in der Lizenz, dass jede Kopie untersagt ist, darf ich auch kein Backup des Installationsmediums ziehen.“
§ 69d Absatz 2 UrhG: Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine zur Benutzung berechtigte Person darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. § 69g Absatz 2 erklärt entgegenstehende Vertragsbestimmungen für nichtig. Anders als § 69d Absatz 1 enthält Absatz 2 keinen Vorbehalt für vertragliche Bestimmungen, sondern sein Gegenteil.
Ausführlich: Die Sicherungskopie von Software kann keine EULA verbieten → - FalschSW
„Wer Software gekauft hat, darf sie dekompilieren und nachsehen, wie sie funktioniert.“
§ 69e Absatz 1 UrhG erlaubt die Dekompilierung nur, wenn sie unerlässlich ist, um Informationen für die Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Programms zu erhalten, und nur unter drei Bedingungen, darunter, dass die Informationen nicht ohne weiteres zugänglich sind. Absatz 2 verbietet jede andere Verwendung der Informationen. Beobachten, Untersuchen und Testen des laufenden Programms erlaubt § 69d Absatz 3 dagegen ohne Decompiler.
Ausführlich: Dekompilieren nur für die Schnittstelle erlaubt: § 69e UrhG → - FalschSW
„Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, also gehört mir der Code aus dem Job und ich darf ihn zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen.“
Urheberin bleibt die Entwicklerin (§ 7, § 29 Absatz 1 UrhG), aber § 69b Absatz 1 weist die Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an einem im Arbeitsverhältnis geschaffenen Programm ausschließlich dem Arbeitgeber zu, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Mitnahme braucht eine Vereinbarung, nicht das Schweigen des Arbeitgebers; schon das Spiegeln ins private Konto ist eine Vervielfältigung nach § 69c Nummer 1.
Ausführlich: Der Code aus dem Job gehört nicht dem, der ihn getippt hat → - FalschNET
„Wer den Internetanbieter kündigt, verliert mit dem Vertragsende sofort die Mailadresse des Anbieters.“
§ 56 Absatz 5 TKG verpflichtet Anbieter eines Internetzugangsdienstes, unentgeltlich sicherzustellen, dass Endnutzer während eines angemessenen Zeitraums nach Vertragsende weiter Zugang zu den E-Mails unter der Mail-Domain des Anbieters haben und sie an eine andere Adresse weiterleiten können. Eine Frist nennt das Gesetz nicht; die Bundesnetzagentur kann sie festlegen.
Ausführlich: Anbieter gekündigt, Mailadresse weg? § 56 TKG sagt nein → - FalschNET
„Bei einer Preiserhöhung kann ich sofort fristlos kündigen und muss ab dem Kündigungsschreiben nichts mehr zahlen.“
§ 57 Absatz 1 TKG gibt bei einseitiger Vertragsänderung ein Kündigungsrecht ohne Frist und ohne Kosten, erklärbar innerhalb von drei Monaten ab Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung. Nach Satz 3 endet der Vertrag aber frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden soll; bis dahin gelten die alten Bedingungen und die Rechnung ist zu zahlen. Die Bundesnetzagentur sagt dasselbe.
Ausführlich: Preiserhöhung beim Internetanbieter: Sonderkündigung, § 57 TKG → - FalschNET
„Wer am Telefon einem Tarif zugestimmt hat, hat einen wirksamen Vertrag und muss zahlen.“
§ 54 Absatz 3 Satz 4 TKG: Kann die Vertragszusammenfassung nicht vor der Vertragserklärung gestellt werden, hängt die Wirksamkeit des Vertrages davon ab, dass der Verbraucher nach ihrem Erhalt den Vertrag in Textform genehmigt. Ohne Genehmigung kein wirksamer Vertrag, und nach Satz 5 kein Wertersatz für vorab erbrachte Leistung. Die Bundesnetzagentur: Die Genehmigung kann per E-Mail erteilt werden.
Ausführlich: Am Telefon Ja gesagt: der TK-Vertrag ist noch nicht wirksam → - FalschNET
„Internet- und Handyverträge gibt es gesetzlich nur mit 24 Monaten Laufzeit; kürzere Verträge sind Kulanz des Anbieters.“
§ 56 Absatz 1 Satz 1 TKG setzt 24 Monate als Obergrenze, Satz 2 verpflichtet Anbieter, vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anzubieten. Die Bundesnetzagentur beantwortet die Frage nach längeren Laufzeiten mit Nein und nennt die Zwölfmonatspflicht. Dass der kürzere Vertrag gleich bepreist sein muss, steht nicht im Gesetz.
Ausführlich: Nur 24 Monate im Angebot? § 56 TKG verlangt auch zwölf → - FalschSW
„Steht im Vertrag, dass schriftlich zu kündigen ist, muss die Kündigung als unterschriebener Brief oder Einschreiben kommen.“
§ 127 Absatz 2 BGB: Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit kein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung, also auch E-Mail oder Fax. Nur die gesetzliche Schriftform unterliegt § 126. In AGB gegenüber Verbrauchern darf nach § 309 Nummer 13 keine strengere Form als Textform und kein besonderes Zugangserfordernis verlangt werden.
Ausführlich: Vertrag verlangt schriftliche Kündigung: E-Mail genügt → - FalschOS
„Windows 11 zeichnet mit Recall auf jedem PC heimlich den Bildschirm auf und schickt die Aufnahmen an Microsoft.“
Microsofts Verwaltungsseite gilt nur für Copilot+ PCs mit Secured-core, NPU mit 40 TOPS und Windows-Hello-Biometrie; auf anderen Rechnern gibt es Recall nicht. Dort ist es Opt-in und verlangt die Zustimmung des Nutzers, auf verwalteten Geräten ist es standardmäßig entfernt, Admins können das Speichern nicht stellvertretend einschalten, und laut Seite werden Snapshots nicht an Microsoft gesendet, sondern lokal verschlüsselt gespeichert.
Ausführlich: Recall filmt nicht heimlich jeden PC: Opt-in auf Copilot+ → - FalschOS
„0x80070020 heißt, Windows Update ist kaputt und die Update-Komponenten müssen zurückgesetzt werden.“
Microsofts Fehlercodeliste führt 0x80070020 als InstallFileLocked: Die Datei konnte nicht geöffnet werden, weil sie in Benutzung ist, etwa weil ein Antivirus-, Antimalware- oder Backup-Programm sie gerade prüft. Neustart, Echtzeitschutz pausieren, Sicherung abwarten; der Komponenten-Reset kommt erst, wenn der Code danach bleibt.
Ausführlich: Windows Update 0x80070020: Virenscanner hält die Datei fest → - FalschOS
„Wenn winget im Skript unter dem SYSTEM-Konto nicht erkannt wird, ist der PATH kaputt oder der App Installer defekt.“
Microsoft dokumentiert: WinGet ist ein MSIX-Paket, und Pakete können für jeden Benutzer außer NT AUTHORITY SYSTEM registriert werden, deshalb wird die WinGet-Befehlszeile im Systemkontext nicht unterstützt. Für den Systemkontext nennt Microsoft das PowerShell-Modul Microsoft.WinGet.Client. Das ist eine Eigenschaft des Paketformats, keine Fehlkonfiguration.
Ausführlich: winget im SYSTEM-Konto: nicht erkannt, und das ist gewollt → - FalschOS
„Die Warnung zum Kompatibilitätsmodus beim App-Start bedeutet, dass das neue Handy defekt ist.“
Seit Android 15 unterstützt Android Geräte mit 16-KB-Speicherseiten; Apps mit nativen Bibliotheken müssen dafür neu gebaut werden. Android 16 startet Apps mit 4-KB-Ausrichtung automatisch im Kompatibilitätsmodus und zeigt den Hinweis. Die Ursache liegt im App-Paket, die Lösung ist ein Update vom Entwickler; Google Play lässt ab dem 1. Februar 2027 keine Updates ohne 16-KB-Unterstützung mehr zu.
Ausführlich: Android: App läuft im Kompatibilitätsmodus auf dem neuen Handy → - FalschOS
„Die Erinnerungs-App ist mit dem Update schlechter geworden; früher hat sie den gesperrten Bildschirm übernommen.“
Für Apps mit Ziel Android 14 ist die Berechtigung für Vollbild-Benachrichtigungen laut Google standardmäßig nur noch Anruf- und Wecker-Apps erlaubt; der Play Store entzieht sie allen anderen. Auf Geräten, auf denen die App vor dem Update installiert war, bleibt sie aktiv, was das alte Handy erklärt. Nutzer können die Berechtigung selbst ein- und ausschalten; die App darf nur auf die Einstellungsseite verweisen.
Ausführlich: Android 14: Erinnerung erscheint nicht mehr im Vollbild → - FalschIOT
„Wenn die TV-Taste der Siri Remote die TV-App statt des Home-Bildschirms öffnet, ist die Fernbedienung kaputt oder das Update fehlerhaft.“
Laut Apple-TV-Handbuch ist die Funktion der TV-Taste eine Einstellung unter Fernbedienungen und Geräte: Apple TV App oder Home Screen. Im selben Menü liegen die Geschwindigkeit der Touch-Oberfläche, bei der silbernen Fernbedienung die Clickpad-Einstellung und der Akkustand der Fernbedienung.
Ausführlich: Apple TV: TV-Taste öffnet TV-App statt Home-Bildschirm → - FalschSW
„CommonJS-Code kann ES-Module grundsätzlich nicht per require() laden; man muss alles auf import umschreiben oder das Paket zurückpinnen.“
Seit Node.js v20.19.0, v22.12.0 und v23.0.0 lädt require() synchrone ES-Module ohne Schalter; ERR_REQUIRE_ESM ist in der Fehlerreferenz als veraltet (Stability 0) geführt. Nur Module mit top-level await scheitern, dann mit ERR_REQUIRE_ASYNC_MODULE.
Ausführlich: Node: ERR_REQUIRE_ESM kommt nur noch aus altem Node → - FalschSW
„git clone holt alles, was im Webinterface des Repositorys zu sehen ist.“
Submodule sind Verweise auf fremde Repositorys; sie werden laut git-clone-Dokumentation nur mit --recurse-submodules bzw. nachträglich mit git submodule update --init geklont.
Ausführlich: git clone: Unterordner eines Submoduls bleibt leer → - FalschSW
„--depth kürzt nur die Geschichte; die Zweige bleiben alle erreichbar.“
Laut git-clone-Dokumentation impliziert --depth die Option --single-branch, und spätere fetches aktualisieren nur den beim Klonen gewählten Zweig, solange --no-single-branch nicht angegeben war.
Ausführlich: git clone --depth: Andere Zweige fehlen, Log hat einen Commit → - FalschSW
„git pull führt bei auseinandergelaufenen Zweigen automatisch einen Merge aus.“
Laut git-pull-Dokumentation (Git 2.55.0) ist --ff-only die Voreinstellung, wenn keine Methode für divergente Geschichten gewählt ist; der Pull bricht dann ab. Merge oder Rebase müssen per Option oder pull.rebase/pull.ff gewählt werden.
Ausführlich: git pull: Not possible to fast-forward, aborting → - FalschSW
„Liegt das Eltern-POM im Ordner darüber, findet Maven es immer.“
Maven nimmt die Datei unter relativePath (Vorgabe ../pom.xml) nur, wenn groupId, artifactId und version mit dem parent-Block übereinstimmen; sonst weicht es laut Model-Referenz auf die Repositorys aus.
Ausführlich: Maven: Non-resolvable parent POM trotz Eltern-POM daneben → - FalschSW
„java startet eine Klasse, wenn man ihr die .class-Datei im aktuellen Ordner angibt.“
Laut Werkzeugreferenz (JDK 25) ist das erste Nicht-Options-Argument der voll qualifizierte Klassenname (mit Paket, ohne .class); gesucht wird auf dem Klassenpfad, der ohne Angabe das aktuelle Verzeichnis ist, bei -jar aber ignoriert wird.
Ausführlich: Java: Could not find or load main class → - FalschSW
„git sparse-checkout set fügt einen weiteren Ordner zur Auswahl hinzu.“
Laut Dokumentation füllt set die Sparse-Checkout-Datei aus seinen Argumenten neu und passt den Arbeitsbaum daran an; Ergänzen ist Aufgabe von add. Nicht ausgecheckte Dateien sind nicht gelöscht, disable holt sie zurück.
Ausführlich: git sparse-checkout: Ordner verschwinden nach set → - FalschSW
„Mit GROUP BY und ORDER BY datum DESC liefert MySQL je Gruppe den neuesten Datensatz.“
Laut MySQL-Handbuch wählt der Server bei abgeschaltetem ONLY_FULL_GROUP_BY einen beliebigen Wert je Gruppe; das Sortieren geschieht erst danach, ORDER BY beeinflusst die Auswahl innerhalb der Gruppe nicht.
Ausführlich: MySQL: ERROR 1055 nach Umzug, GROUP BY lief vorher jahrelang → - FalschSW
„PostgreSQL beendet hängende Transaktionen nach einer Weile von selbst.“
Der zuständige Parameter idle_in_transaction_session_timeout steht laut Dokumentation standardmäßig auf null, und null schaltet den Timeout ab. Ohne eigene Einstellung bleibt eine Sitzung beliebig lange in idle in transaction.
Ausführlich: PostgreSQL: Sitzungen hängen in idle in transaction → - FalschOS
„Dateien in /tmp werden erst beim nächsten Neustart gelöscht.“
systemd-tmpfiles-clean.timer startet die zeitbasierte Bereinigung laut Handbuchseite periodisch im laufenden Betrieb; auf dem Prüfsystem täglich. Gelöscht wird, was älter als das konfigurierte Alter ist, auf dem Prüfsystem zehn Tage.
Ausführlich: Linux: Dateien in /tmp verschwinden ohne Neustart → - FalschOS
„Wenn systemd einen Dienst nicht mehr startet, ist der Dienst kaputt; ein manueller Start umgeht die Sperre.“
Die Startratenbegrenzung gilt laut systemd.unit(5) für alle Starts, auch manuelle. Vorgabe sind fünf Starts in zehn Sekunden; systemctl reset-failed löscht den Zähler, die Ursache steht im Journal davor.
Ausführlich: systemd: Dienst startet nicht mehr, start-limit-hit → - FalschSW
„Wenn eine Abfrage nach fester Zeit abbricht und in postgresql.conf kein Timeout steht, ist der Server oder das Netz schuld.“
statement_timeout wird laut Dokumentation gerade nicht in postgresql.conf empfohlen, sondern pro Rolle, Datenbank oder vom Client gesetzt. SHOW statement_timeout in der betroffenen Sitzung zeigt den wirksamen Wert.
Ausführlich: PostgreSQL: Langer Report bricht nach exakt 30 Sekunden ab → - FalschSW
„Ein qualifiziert elektronisch signiertes PDF ist der sicherste Nachweis der Arbeitsbedingungen.“
§ 2 Absatz 1 Satz 8 NachwG schließt den Nachweis in elektronischer Form (§ 126a BGB, qualifizierte Signatur) ausdrücklich aus. Zulässig ist nach Satz 2 nur die Textform mit zugänglichem, speicher- und druckbarem Dokument und Aufforderung zum Empfangsnachweis; auf Verlangen bleibt die unterschriebene Papierfassung geschuldet.
Ausführlich: Nachweis per PDF: Textform ja, elektronische Form nein → - FalschNET
„Bei einer offenen Rechnung darf der Anbieter den Anschluss sofort und vollständig sperren.“
§ 61 Absatz 4 TKG erlaubt die Sperre nur bei wiederholter Nichtzahlung und mindestens 100 Euro Verzug nach schriftlicher Androhung mit zwei Wochen Vorlauf; ordnungsgemäß beanstandete Forderungen zählen nicht mit. Absatz 6 beschränkt die Sperre auf die betroffene Leistung, eine Vollsperrung ist frühestens eine Woche nach der Sperre abgehender Gespräche zulässig.
Ausführlich: Anschluss wegen offener Rechnung komplett gesperrt → - FalschMOB
„Nicht verbrauchtes Prepaid-Guthaben verfällt mit der Deaktivierung der SIM-Karte.“
§ 64 Absatz 4 TKG verpflichtet den bisherigen Anbieter, dem Verbraucher auf Anfrage bei Beendigung des Vertrages das Restguthaben zu erstatten; § 71 Absatz 1 TKG verbietet Abweichungen zum Nachteil des Endnutzers. Die Erstattung setzt eine Anfrage und die Beendigung des Vertrages voraus.
Ausführlich: Prepaid-Restguthaben verfällt nicht mit der SIM-Karte → - FalschNET
„Wer beim selben Anbieter ein Zusatzgerät oder eine Option dazubestellt, beginnt die Mindestlaufzeit von vorn.“
§ 66 Absatz 3 TKG verbietet, dass die ursprüngliche Laufzeit durch die Bestellung zusätzlicher Dienste oder Endgeräte verlängert wird; einzige Ausnahme ist die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers bei der Bestellung. § 71 Absatz 1 TKG verbietet Abweichungen zum Nachteil des Endnutzers.
Ausführlich: Zusatzgerät bestellt: Die Laufzeit beginnt nicht von vorn → - FalschSW
„work_mem ist der Speicher pro Abfrage; der Gesamtbedarf ist work_mem mal max_connections.“
Die PostgreSQL-Dokumentation beschreibt work_mem als Grundwert je Sortier- oder Hash-Operation; eine Abfrage kann mehrere solcher Operationen gleichzeitig ausführen, und Hash-Tabellen dürfen work_mem mal hash_mem_multiplier (ab Werk 2,0) belegen. Der Gesamtverbrauch kann laut Dokumentation ein Vielfaches von work_mem sein.
Ausführlich: PostgreSQL: work_mem erhöht, Server geht der Speicher aus → - FalschNET
„Too many authentication failures heißt, der eigene Schlüssel wurde abgelehnt oder das Passwort ist falsch.“
sshd zählt jeden angebotenen Schlüssel als Versuch und erlaubt laut sshd_config(5) ab Werk nur sechs je Verbindung (MaxAuthTries). Bietet der Agent mehr Schlüssel an, ist das Kontingent verbraucht, bevor der richtige Schlüssel oder das Passwort an der Reihe ist; IdentitiesOnly yes auf dem Client beendet das.
Ausführlich: SSH: Too many authentication failures vor dem Passwort → - FalschOS
„Nach dem Umbenennen der Logdatei schreibt ein laufendes Programm automatisch in die neue Datei.“
Ein Programm hält einen Dateigriff, keinen Namen; nach dem Umbenennen schreibt es laut logrotate(8) unter Umständen für immer in die vorherige Datei weiter. Entweder teilt ein postrotate-Skript dem Programm das Neuöffnen mit, oder copytruncate leert die Datei an Ort und Stelle, wobei zwischen Kopieren und Kürzen Zeilen verloren gehen können.
Ausführlich: logrotate: Alte Logdatei wächst weiter, die neue bleibt leer → - FalschSW
„Eine SQLite-Datenbank im WAL-Modus kann auf einer Netzfreigabe von mehreren Rechnern gleichzeitig benutzt werden.“
Die SQLite-Dokumentation sagt, alle Prozesse, die eine WAL-Datenbank nutzen, müssen auf demselben Rechner laufen; über ein Netzdateisystem funktioniert WAL nicht, weil der wal-index im gemeinsamen Speicher liegt. Nur ein einzelner Prozess mit locking_mode EXCLUSIVE kommt ohne gemeinsamen Speicher aus.
Ausführlich: SQLite: WAL-Datenbank auf dem Netzlaufwerk von zwei Rechnern →
Belächelt – und trotzdem richtig
Ein Faktencheck, der nur widerlegt, ist keiner. Diese Ratschläge klingen nach Aberglaube und halten der Prüfung stand.
- StimmtNET
„Der Support-Rat „Router neu starten“ ist nur eine Ausrede.“
Er stimmt. Ein Router führt Tabellen in begrenztem Speicher, die volllaufen und veralten. Der Neustart verwirft diesen Zustand – deshalb löst er tatsächlich einen großen Teil aller Fälle.
Ausführlich: Warum der Router-Neustart tatsächlich hilft → - StimmtHW
„Das sichere Entfernen von USB-Sticks kann man sich sparen.“
Kann man nicht. Der Fortschrittsbalken meldet, dass das System die Daten angenommen hat – nicht, dass sie auf dem Stick sind. Dazwischen liegen Sekunden, in denen abgezogen wird.
Ausführlich: Muss man USB-Sticks wirklich sicher entfernen? → - StimmtOS
„Herunterfahren und Neustarten sind dasselbe.“
Sind sie nicht. Mit aktivem Schnellstart friert Windows beim Herunterfahren den Systemkern ein und lädt ihn wieder. Nur der Neustart startet wirklich neu – deshalb hilft er, wo Ausschalten versagt.
Ausführlich: Windows fährt beim Herunterfahren gar nicht herunter → - StimmtMOB
„Magnete sind für Smartphones völlig harmlos.“
Für die Daten ja – Flash-Speicher ist unempfindlich. Für die Kamera nicht: Bildstabilisator und Autofokus arbeiten mit winzigen Magneten, die ein starkes Feld dauerhaft schädigen kann.
Ausführlich: Handykamera stellt nicht mehr scharf und wackelt → - StimmtHW
„Modulare Netzteilkabel nie an einem anderen Netzteil weiterverwenden – auch wenn der Stecker passt.“
Der Rat wird gern als übervorsichtig belächelt und stimmt trotzdem. Die Stecker sehen gleich aus, die Belegung auf der Netzteilseite ist herstellerabhängig. Ein Kabel vom falschen Netzteil kann Spannung auf die falschen Pins legen und die angeschlossene Hardware zerstören. Sicher sind nur die mitgelieferten Kabel oder Ersatzkabel, die der Netzteilhersteller ausdrücklich für dieses Modell anbietet.
Ausführlich: Defekte nach Netzteiltausch: Kabel nicht mischen → - StimmtSW
„Kopfhörer in der Videokonferenz sind übertrieben, dafür gibt es Echounterdrückung.“
Die Echounterdrückung braucht das Signal des Wiedergabegeräts als Referenz – und bekommt es laut Microsoft typischerweise nur vom eingebauten Lautsprecher, nicht von einer USB- oder Bluetooth-Box. Kopfhörer rechnen die Schleife nicht weg, sie trennen sie auf. Deshalb bleiben sie das wirksamste Mittel.
Ausführlich: Echo und Rückkopplung in der Videokonferenz → - StimmtSW
„Ein TAN-Generator mit Karte ist Technik von gestern.“
Das BSI hält ihn weiterhin für die sicherste Variante, weil er vom Internet getrennt ist und ausschließlich fürs Onlinebanking benutzt wird. Er ist außerdem das einzige Verfahren, das einen Handywechsel gar nicht bemerkt. Dass die TAN-App nicht im Backup mitzieht, ist dagegen keine Nachlässigkeit, sondern die Umsetzung einer Vorgabe.
Ausführlich: Neues Handy, TAN-App weg: Warum die Freigabe nicht mitzieht → - StimmtSW
„Dass Passkeys vor Phishing schützen, ist Werbung – täuschen lässt man sich trotzdem.“
Die Prüfung liegt hier nicht beim Menschen, sondern beim Gerät: Client und Authentikator binden den Schlüssel an die Herkunft der Seite. Auf der Fälschung passiert deshalb nichts, es gibt dort nichts herauszugeben. Und der Dienst bekommt ohnehin nur den öffentlichen Schlüssel, nie den Fingerabdruck.
Ausführlich: Passkeys: Anmelden ohne Passwort, richtig verstanden → - StimmtHW
„Dass Tätowierungen die Pulsmessung stören, ist ein Ammenmärchen.“
Apple schreibt es selbst: Tinte, Muster und Farbsättigung mancher Tattoos können das Licht des Sensors blockieren. Es hängt am Motiv, nicht am Tätowiertsein an sich. Für unregelmäßige Bewegungen empfiehlt der Hersteller ausdrücklich einen Brustgurt – das ist kein Zubehörverkauf.
Ausführlich: Pulsmessung am Handgelenk zeigt beim Sport Unsinn → - StimmtOS
„Den Wiederherstellungsschlüssel muss man nicht aufheben, im Notfall hilft der Hersteller.“
Apple formuliert es ohne Hintertür: Wer Anmeldekennwort und Wiederherstellungsschlüssel verliert, verliert Dateien und Einstellungen für immer. Das ist kein Kulanzfall, sondern die Definition funktionierender Verschlüsselung. Ohne iCloud-Schlüsselbund wurde die Folge aus 24 zufälligen Zeichen genau einmal angezeigt.
Ausführlich: Mac verlangt den FileVault-Wiederherstellungsschlüssel → - StimmtSW
„Einem KI-Assistenten die Rechte zu beschneiden ist übertriebene Vorsicht.“
Das BSI nennt Prompt Injection eine intrinsische Schwachstelle: Für das Modell gibt es keinen Trennstrich zwischen Auftrag und Material. Ein Systemprompt, der fremde Anweisungen verbieten soll, ist selbst nur Text im selben Eingabestrom. Die Rechte des Assistenten sind die Obergrenze des Schadens und die einzige Stellschraube, die zuverlässig wirkt.
Ausführlich: Prompt Injection: Der KI-Assistent gehorcht fremdem Text → - StimmtSW
„npm ci ist nur ein schnelleres npm install.“
Es ist vor allem ein strengeres. Es schreibt die Sperrdatei nie fort, sondern bricht ab, wenn sie nicht zur Projektdatei passt. Genau dieser Abbruch ist der Zweck: Er zeigt einen Unterschied an, den npm install stillschweigend weggeräumt hätte – und der Abbruch in der Bauumgebung ist die einzige Stelle, an der er noch auffällt.
Ausführlich: npm ci bricht ab: package.json und Lockfile nicht synchron → - StimmtHW
„Notebookständer und externe Tastatur – das ist die Ergonomie-Mode der letzten Jahre.“
Dieses Setup steht seit 1990 im Anhang der Richtlinie 90/270/EWG, und die Begründung gleich dabei: Die Tastatur muss eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein, „damit der Benutzer eine bequeme Haltung einnehmen kann, die Arme und Hände nicht ermüdet“ – und für den Bildschirm nennt derselbe Anhang ausdrücklich einen separaten Ständer oder einen verstellbaren Tisch. Am aufgeklappten Notebook sind Bildschirm und Tastatur starr im selben Winkel verbunden: Es gibt genau eine Höhe für beide, und für Augen und Hände sind die richtigen Höhen verschieden. Das löst keine Haltung, nur eine zweite Einheit.
Ausführlich: Notebook dauerhaft aufgeklappt ohne externe Tastatur → - StimmtSW
„Ein langes Gespräch zusammenzufassen und neu anzufangen ist Aberglaube.“
Es ist die Maßnahme, die die Hersteller selbst nennen: Anthropic begründet die eigene automatische Verdichtung damit, dass die Antwortqualität mit wachsendem Gespräch nachlässt. Aus derselben Dokumentation kommt ein zweiter Handgriff, der nichts kostet – langes Material nach oben, die eigentliche Frage ganz nach unten; das allein soll die Antwortqualität in Tests um bis zu 30 Prozent verbessern. Der Chat wird nicht müde. Er wird voll.
Ausführlich: Der lange Chat wird schlechter, obwohl nichts fehlt →
Jeder Eintrag verweist auf eine ausführliche Fehlerseite. Behauptungen ohne Begründung haben hier nichts verloren – der Build lässt sie gar nicht erst zu.