Das Symptom
Viele Menschen nutzen seit Jahrzehnten die E-Mail-Adresse, die ihr Internetanbieter zum DSL-Vertrag mitgeliefert hat, für Banking, Behörden, Kunden und Konten. Beim Anbieterwechsel bleiben sie deshalb beim alten Anbieter, obwohl der Tarif längst schlechter ist, aus Angst, mit dem Vertrag sofort das Postfach zu verlieren. Andere kündigen, richten nichts um und merken erst Wochen später, dass Rechnungen, Bestätigungscodes und Kundenanfragen ins Leere laufen. Beide Verhaltensweisen beruhen auf der Annahme, das Postfach sei mit dem letzten Vertragstag tot.
Die „Layer 8“-Wahrheit
§ 56 Absatz 5 Satz 1 TKG verpflichtet Anbieter eines Internetzugangsdienstes, „unentgeltlich“ sicherzustellen, dass Endnutzer „während eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung des Vertrages“ weiterhin Zugang zu den E-Mails haben, die „unter der Mail-Domain des Anbieters bereitgestellt wurden“, und dass sie diese E-Mails „an eine vom Endnutzer festgelegte andere E-Mail-Adresse weiterleiten können“. Der Zugang darf also nicht am Vertragsende gekappt werden, und der Weg zur neuen Adresse muss offen bleiben, beides ohne Aufpreis.
Was das Gesetz nicht sagt, ist ebenso wichtig: Es nennt keine Zahl von Tagen, sondern einen angemessenen Zeitraum, und überlässt eine Festlegung nach Satz 2 der Bundesnetzagentur: „Die Bundesnetzagentur kann den angemessenen Zeitraum nach Satz 1 festlegen.“ Die Abwesenheit einer Frist im Gesetz ist der Grund, warum man die Übergangsdauer beim eigenen Anbieter erfragt, bevor man kündigt, und sich die Antwort schriftlich geben lässt. Ob die Bundesnetzagentur von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht hat, wurde für diese Seite nicht geprüft; sie behauptet dazu nichts.
Der Anspruch ist auf Zugang und Weiterleitung gerichtet, nicht auf ein Postfach auf Lebenszeit. Die Übergangszeit ist dazu da, Konten, Banken, Behörden und Kunden umzustellen. Wer sie nutzt, verliert nichts; wer sie verstreichen lässt, hatte das Gesetz auf seiner Seite und hat es nicht gebraucht.
Praktisch heißt das: nicht aus Angst beim schlechteren Tarif bleiben, sondern vorher die Dauer erfragen, eine anbieterunabhängige Adresse anlegen, die Weiterleitung im alten Postfach einrichten und die weitergeleiteten Mails der ersten Wochen als Liste dessen benutzen, was noch umzustellen ist. Verlangt der Anbieter Geld für den Zugang oder die Weiterleitung, steht das Wort „unentgeltlich“ am Anfang des Satzes, und dahinter die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur.
Ein Wort zur Reihenfolge, weil sie der eigentliche Fehler ist: Die meisten lesen den Paragrafen erst, wenn das Postfach schon zu ist. Dann hilft er noch, aber die Weiterleitung wurde nie eingerichtet, und die Übergangszeit ist zur Hälfte verstrichen. Wer ihn vor der Kündigung liest, kündigt mit einem Datum, einer neuen Adresse und einer Weiterleitung, die schon läuft.