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Kasse, Bon, Kassenbuch: Was muss ich aufzeichnen und vorlegen?

Die Abgabenordnung kennt mehrere Stufen, die im Alltag verschwimmen. § 146 AO verlangt, Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festzuhalten, und verbietet Änderungen, die den ursprünglichen Inhalt unkenntlich machen. Die Einzelaufzeichnung entfällt nur beim Verkauf von Waren an viele unbekannte Personen gegen Bargeld und nur ohne elektronisches Aufzeichnungssystem. Wer eines verwendet, muss nach § 146a Absatz 2 zu jedem Geschäftsvorfall einen Beleg ausgeben, und die Kassen-Nachschau nach § 146b kommt ohne Ankündigung.

Mögliche Ursachen (8)

Sortiert nach Schadenspotenzial: Was Daten oder Hardware kosten kann, steht oben. Nicht, weil es am wahrscheinlichsten ist – sondern weil es am teuersten wird, wenn man es übersieht.