Augen ermüden am Display: unsichtbares Flimmern (PWM)
Bei niedriger Helligkeit brennen die Augen? Viele Displays dimmen durch schnelles Ein- und Ausschalten — ein Flimmern, das manche spüren.
// Symptom
Diese Beschwerden werden fast immer der eigenen Konstitution zugeschrieben: zu wenig Sport, zu alte Augen, falsch gesessen. Häufiger liegt es an der Aufstellung. Ein aufgeklapptes Notebook hat für Augen und Hände nur eine einzige Höhe, und die richtigen sind verschieden – das lässt sich durch Haltung nicht lösen. Eine Maske, deren Zeichengröße sich nicht einstellen lässt, ist kein Betriebsschicksal, sondern ein Mangel. Und die Pause, nach der alle suchen, gibt es als Minutenzahl nirgends: Die Arbeitsstättenverordnung enthält kein einziges Vorkommen von „Minute“ oder „Stunde“ – die Pflicht steht trotzdem im Anhang, sie richtet sich nur an den Arbeitgeber.
Sortiert nach Schadenspotenzial: Was Daten oder Hardware kosten kann, steht oben. Nicht, weil es am wahrscheinlichsten ist – sondern weil es am teuersten wird, wenn man es übersieht.
Bei niedriger Helligkeit brennen die Augen? Viele Displays dimmen durch schnelles Ein- und Ausschalten — ein Flimmern, das manche spüren.
Die ArbMedVV führt Bildschirmarbeit als Angebotsvorsorge. Ablehnen ist erlaubt, der Arbeitgeber erfährt nur, dass und wann der Termin war.
Die Arbeitsstättenverordnung nennt keine Minutenzahl für Bildschirmpausen. Anhang 6.1 Absatz 2 verpflichtet trotzdem – nur eben den Arbeitgeber.
Dunkles Design ist kein Kontrastdesign. Was Kontrastdesigns, Farben umkehren, Farbfilter und Transparenz reduzieren am eigenen Gerät wirklich bewirken.
Anhang Nummer 3.4 der ArbStättV verlangt Tageslicht und Sichtverbindung nach außen. Fünf Ausnahmen und ein Bestandsschutz stehen im selben Text.
Die Arbeitsstättenverordnung kennt das Wort Homeoffice nicht. Sie regelt den Telearbeitsplatz nach § 2 Absatz 7 – und den nur in drei Vorschriften.
Anhang Nummer 6.4 Absatz 5 ArbStättV verweist für ortsgebunden verwendete Notebooks auf Nummer 6.1, nicht auf 6.3 — was das für die Tastatur bedeutet.
Die Zeichengröße muss individuell einstellbar sein, Helligkeit und Kontrast einfach durch die Beschäftigten – Nummer 6.2 der Arbeitsstättenverordnung.