Layer 8Ehrlicher Tech-Support

// Symptom

Neue Software oder Überwachung im Betrieb: Darf der Chef das?

Drei Verwechslungen kehren immer wieder. Die erste ist die zwischen Information und Mitbestimmung: Für technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen, verlangt § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG Mitbestimmung, und die Ausgestaltung mobiler Arbeit mit Informations- und Kommunikationstechnik ist nach Nummer 14 ebenfalls mitbestimmt. Die zweite betrifft die Einwilligung: Beschäftigte willigen nach § 26 Absatz 2 BDSG schriftlich oder elektronisch ein, Schweigen im Meeting ist keine. Die dritte den Verdacht: Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen Beschäftigtendaten nur bei zu dokumentierenden tatsächlichen Anhaltspunkten verarbeitet werden.

Mögliche Ursachen (10)

Sortiert nach Schadenspotenzial: Was Daten oder Hardware kosten kann, steht oben. Nicht, weil es am wahrscheinlichsten ist – sondern weil es am teuersten wird, wenn man es übersieht.