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Kündigung, Preiserhöhung, Laufzeit: Was gilt wirklich?

Rund um Internet-, Mobilfunk- und Abo-Verträge kursieren Regeln, die so in keinem Gesetz stehen: dass schriftlich einen unterschriebenen Brief meine, dass ein Ja am Telefon schon binde, dass eine Preiserhöhung zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtige, dass es Verträge nur mit 24 Monaten gebe oder dass mit der Kündigung sofort das Postfach beim Anbieter sterbe. Das Telekommunikationsgesetz und das BGB sagen zu jedem Punkt etwas anderes, und die Formulare der Anbieter sagen es nicht.

Mögliche Ursachen (10)

Sortiert nach Schadenspotenzial: Was Daten oder Hardware kosten kann, steht oben. Nicht, weil es am wahrscheinlichsten ist – sondern weil es am teuersten wird, wenn man es übersieht.

SWLästig

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§ 312k BGB schreibt eine Kündigungsschaltfläche vor. Fehlt sie, ist der Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist kündbar – das ist der schärfste Hebel.