Augen ermüden am Display: unsichtbares Flimmern (PWM)
Bei niedriger Helligkeit brennen die Augen? Viele Displays dimmen durch schnelles Ein- und Ausschalten — ein Flimmern, das manche spüren.
// Symptom
Wenn eine Seite unbenutzbar ist, liegt das selten am eigenen Gerät. Zu blasser Text, ein Layout, das beim Vergrößern zerbricht, ein Formular, aus dem der Tastaturfokus nicht mehr herausfindet – das sind Baufehler der Seite, keine Bedienfehler. Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind etliche davon außerdem nicht mehr bloß unschön.
Sortiert nach Schadenspotenzial: Was Daten oder Hardware kosten kann, steht oben. Nicht, weil es am wahrscheinlichsten ist – sondern weil es am teuersten wird, wenn man es übersieht.
Bei niedriger Helligkeit brennen die Augen? Viele Displays dimmen durch schnelles Ein- und Ausschalten — ein Flimmern, das manche spüren.
§ 12b Absatz 4 BGG: Bundesstellen antworten auf gemeldete Barrieren binnen eines Monats. Danach steht die kostenlose Schlichtung nach § 16 offen.
Seit dem 28.06.2025 trifft das BFSG auch private Anbieter. Was der Gesetzestext zu Shops, Kleinstunternehmen und Ausnahmen wirklich sagt.
§ 12a BGG erfasst ausdrücklich Intranet-Angebote für Beschäftigte und Angebote auf Websites Dritter. Die Pflicht endet nicht an der eigenen Domain.
§ 7 BITV 2.0 verlangt für die Erklärung eine tatsächliche Bewertung und eine jährliche Aktualisierung. Das Muster ersetzt die Prüfung nicht.
§ 4 BITV 2.0 verlangt vier Erläuterungen auf der Startseite, in Gebärdensprache und Leichter Sprache. Nicht die ganze Website, aber auch nicht nichts.
Blasser Text ist keine Geschmacksfrage, sondern rechenbar. Die WCAG-Formel, die Schwellen 4,5:1 und 3:1 und die Falle namens Deckkraft.
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Das Vorleseprogramm sagt nur „Grafik“ oder „Schaltfläche“. Warum die Textalternative fehlt, was WCAG 1.1.1 und 4.1.2 wörtlich verlangen.
Tabulator springt ins Nichts, oder der Fokus kommt aus dem Fenster nicht mehr heraus. Was WCAG 2.1.1 und 2.1.2 fordern und was nicht.
Abschnitt 2a BGG und BITV 2.0 gelten für öffentliche Stellen des Bundes. Rathaus und Schule stehen im Landesrecht, der Verein im Zuwendungsbescheid.