Das Symptom
Zwei Beschwerden, die im selben Menü landen. Die erste: Der Text ist zu klein, und die Vergrößerungsfunktion hilft nicht — man dreht am Zoom, alles wird größer, nur die Überschrift bleibt exakt so klein wie vorher. Oder man stellt am Telefon die Systemschrift hoch, und in einer bestimmten App ändert sich nichts, während alle anderen gehorchen. Die zweite: Der Text wird zwar größer, aber die Seite zerfällt dabei. Zeilen laufen rechts aus dem Bild, Knöpfe verschwinden hinter einer Leiste, in einem Formularfeld ist die Beschriftung nur noch zur Hälfte da. Man muss jetzt für jede einzelne Zeile hin- und herwischen.
Die „Layer 8“-Wahrheit
Vergrößern kann der Browser von allein. Das steht so im Verständnisdokument zu Erfolgskriterium 1.4.4: Die Skalierung ist in erster Linie Sache des Anzeigeprogramms, und die Verantwortung des Autors besteht darin, Inhalte zu bauen, die das Anzeigeprogramm nicht daran hindern. Das dreht die übliche Denkrichtung um. Es geht nicht darum, eine Vergrößerungsfunktion einzubauen — es geht darum, die vorhandene nicht kaputtzumachen. Das Kriterium selbst nennt das Maß: Text muss sich ohne assistive Technik auf 200 Prozent vergrößern lassen, ohne dass Inhalt oder Funktion verlorengeht. Beide Halbsätze zählen. Der Hinweis auf eine Bildschirmlupe erfüllt das erste nicht, und eine Seite, die bei doppelter Schrift ihre Knöpfe verschluckt, erfüllt das zweite nicht.
Warum die Schrift beim Zoomen manchmal als Einzige stehen bleibt, hat einen Namen. Das W3C führt eine Liste benannter Fehlschläge, und einer davon lautet F94: unsachgemäßer Gebrauch von Sichtfeld-Einheiten zur Schriftgrößenangabe. Die Idee dahinter ist verführerisch — die Überschrift wächst mit dem Fenster, sieht in jeder Größe proportional aus. Nur schrumpft beim Zoomen das Sichtfeld in CSS-Pixeln um genau denselben Faktor, um den vergrößert wird — aus 1280 CSS-Pixeln werden bei 400 Prozent eben 320. Die Schriftgröße rechnet sich damit im selben Maß herunter, wie der Zoom sie heraufskaliert, und das Ergebnis ist null Veränderung. Die Schrift hängt an der einen Bezugsgröße, die der Zoom gerade wegkürzt. Zwei weitere benannte Fehlschläge zum selben Kriterium beschreiben die andere Hälfte des Bildes: F69, wenn Text, Bilder oder Bedienelemente bei 200 Prozent beschnitten oder verdeckt werden, und F80, wenn textbasierte Formularfelder nicht mitwachsen.
Das zweite Kriterium, 1.4.10, kümmert sich um das Auseinanderbrechen und begründet dabei eine Zahl, die zunächst willkürlich wirkt. Verlangt wird, dass Inhalt ohne Verlust und ohne Scrollen in zwei Richtungen darstellbar ist, bei senkrecht scrollendem Inhalt in einer Breite von 320 CSS-Pixeln. Woher die kommen, steht in der Anmerkung: Sie entsprechen einem Fenster von 1280 CSS-Pixeln bei 400 Prozent Zoom. Das Verständnisdokument räumt außerdem den häufigsten Rechenfehler ab — 400 Prozent beziehen sich auf die Abmessung, nicht auf die Fläche. Also vierfache Breite und vierfache Höhe. Und der Grund für die ganze Übung ist banal und körperlich: Wer eine Zeile nur lesen kann, indem er für jede Zeile hin- und herscrollt, verliert die Stelle. Nicht metaphorisch — wirklich.
Zweidimensionales Scrollen ist dabei nicht generell verboten. Für Inhalte, die eine zweidimensionale Anordnung zur Nutzung oder für ihre Bedeutung brauchen, gibt es eine ausdrückliche Ausnahme, und das W3C zählt sie auf: Karten und Diagramme, Video, Spiele, Präsentationen, Datentabellen — dort allerdings die Tabelle als Ganzes, nicht die einzelne Zelle. Ein normaler Textabsatz steht auf dieser Liste nicht, und die dreispaltige Kachelwand mit fest verdrahteten Pixelbreiten auch nicht.
Der Teil, der außerhalb des Browsers spielt, ist noch simpler und trifft noch mehr Leute. Wer auf dem Telefon die Systemschrift hochstellt und in einer einzelnen App keine Wirkung sieht, hat nichts falsch gemacht: Diese App hat ihre Schriftgrößen in einer Einheit angegeben, die die Einstellung nicht kennt. Androids Dokumentation trennt das sauber — dp skaliert mit der Bildschirmdichte, sp zusätzlich mit der Schriftgrößen-Einstellung des Benutzers, und für Schriftgrößen ist sp deshalb ausdrücklich empfohlen. Wer px oder dp einträgt, schaltet die Bedienungshilfe für seine App still ab. Apples Handbuch formuliert denselben Umstand aus der Sicht des Benutzers, und man muss genau lesen: Die bevorzugte Textgröße gilt „für alle unterstützten Apps“. Das Wort „unterstützten“ ist die ganze Geschichte.
Bleibt der Punkt, an dem sich der häufigste Einwand von selbst erledigt. Nein, 1.4.12 verlangt nicht, dass man seine Zeilenabstände auf das Anderthalbfache stellt. Die Anmerkung sagt es ausdrücklich: Der Inhalt muss diese Werte nicht verwenden; verlangt ist nur, dass nichts verlorengeht, wenn jemand die vom Autor gesetzten Abstände überschreibt. Es ist ein Belastungstest, keine Gestaltungsvorschrift — und einer, den man in dreißig Sekunden selbst fahren kann, indem man die vier Werte versuchsweise über die Seite legt und schaut, was zerbricht.
Unterm Strich ist das hier die versöhnlichste Fehlerklasse der ganzen Barrierefreiheit. Niemand verlangt eine zweite Fassung der Seite, niemand verlangt ein Werkzeug, niemand verlangt eine Schulung. Verlangt wird, dass man aufhört, dem Browser ins Handwerk zu pfuschen: keine festen Höhen um Text, keine Schriftgrößen an der Fensterbreite, keine Pixel dort, wo eine Systemeinstellung wirken soll. Der Rest passiert von selbst — er passiert nämlich schon, solange man ihn lässt.