Anschluss wegen offener Rechnung komplett gesperrt
§ 61 TKG: Sperre erst ab 100 Euro Verzug nach schriftlicher Androhung, nur für die betroffene Leistung; Vollsperre frühestens eine Woche später.
// Schlagwort
Alle 31 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Homeoffice“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 61 TKG: Sperre erst ab 100 Euro Verzug nach schriftlicher Androhung, nur für die betroffene Leistung; Vollsperre frühestens eine Woche später.
§ 2 NachwG erlaubt die Niederschrift in Textform mit Empfangsnachweis, schließt die elektronische Form aber aus. Die Signatur rettet nichts.
§ 66 Abs. 3 TKG: Zusatzdienste oder Geräte vom selben Anbieter verlängern die Laufzeit nicht, außer bei ausdrücklicher Zustimmung bei der Bestellung.
§ 56 Absatz 5 TKG: Nach Vertragsende muss der Anbieter Zugang zum Postfach unter seiner Domain und eine Weiterleitung unentgeltlich sicherstellen.
§ 56 TKG: 24 Monate sind Obergrenze, nicht Regel. Vor Vertragsschluss muss der Anbieter auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten.
Apple TV 4K leitet bei AirPlay-Lautsprechern als Standardausgabe Systemtöne und Spielton weiter über den Fernseher. Nur HomePod bekommt alles.
Die TV-Taste der Siri Remote ist laut Apple-Handbuch umschaltbar: Apple TV App oder Home Screen. Die Einstellung liegt unter Fernbedienungen.
Die ArbMedVV führt Bildschirmarbeit als Angebotsvorsorge. Ablehnen ist erlaubt, der Arbeitgeber erfährt nur, dass und wann der Termin war.
§ 3 TDDDG nennt vier Gruppen Verpflichteter, den Arbeitgeber nicht; das Wort fehlt im ganzen Gesetz. Maßstab für Dienstpost bleibt § 26 BDSG.
§ 5 ArbZG verlangt elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Handy, E-Mail und erreichbar kommen im Gesetz nicht vor, eine Bagatellgrenze auch nicht.
ln -s mit relativem Ziel aus einem anderen Verzeichnis zeigt ins Leere? Der Pfad gilt relativ zum Ort des Links, nicht zum Ort des Aufrufs.
Der systemd-Timer lief nachts nicht, weil der Rechner aus war, und holt nichts nach? Persistent= steht auf false, solange man es nicht setzt.
§ 87 Absatz 1 Nr. 14 BetrVG: Wie mobile Arbeit mit Laptop, VPN und Diensthandy ausgestaltet wird, ist mitbestimmt. Eine Rundmail regelt das nicht.
§ 57 TKG: Drei Monate Zeit für die kostenlose Kündigung nach einseitiger Vertragsänderung, aber der Vertrag endet frühestens mit dem Wirksamwerden.
§ 53 erlaubt die Privatkopie, § 95a verbietet das Umgehen wirksamer Schutzmaßnahmen. § 95b setzt die Privatkopie gegen Schutz nur auf Papier durch.
§ 9 ArbZG verbietet Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr. Freiwillig steht nirgends im Gesetz, die Büro-E-Mail in keiner Ausnahme.
§ 54 TKG: Ein am Telefon geschlossener TK-Vertrag wird erst wirksam, wenn die Vertragszusammenfassung da ist und der Kunde in Textform genehmigt.
Vertrauensarbeitszeit steht nicht im ArbZG. § 16 Absatz 2 verlangt trotzdem: jede Stunde über acht wird aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt.
Recall gibt es nur auf Copilot+-PCs, ist Opt-in, verlangt Windows-Hello-Biometrie und sendet nichts an Microsoft, sagt Microsofts eigene Seite.
§ 156 TKG richtet sich gegen ein von der Bundesnetzagentur verpflichtetes Unternehmen. § 2 TKMV: 15,0 Mbit/s Download, 5,0 Upload, 150,0 ms.
Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund, solange der Anbieter am neuen Ort liefern kann. § 60 TKG: gleiche Laufzeit, gedeckeltes Umzugsentgelt.
Die Hello-PIN wird nie übertragen und hängt am TPM mit Sperre gegen Durchprobieren. Das Passwort wandert zum Server. Kurz heißt hier nicht schwach.
Die Arbeitsstättenverordnung nennt keine Minutenzahl für Bildschirmpausen. Anhang 6.1 Absatz 2 verpflichtet trotzdem – nur eben den Arbeitgeber.
Anhang Nummer 6.4 Absatz 5 ArbStättV verweist für ortsgebunden verwendete Notebooks auf Nummer 6.1, nicht auf 6.3 — was das für die Tastatur bedeutet.
Die Zeichengröße muss individuell einstellbar sein, Helligkeit und Kontrast einfach durch die Beschäftigten – Nummer 6.2 der Arbeitsstättenverordnung.
Die Arbeitsstättenverordnung kennt das Wort Homeoffice nicht. Sie regelt den Telearbeitsplatz nach § 2 Absatz 7 – und den nur in drei Vorschriften.
Der Fernzugriff trennt sich immer nach derselben Zeit oder landet auf dem Anmeldebildschirm? Dann greift ein Zeitlimit, nicht das Netz.
Echo oder Rückkopplung im Videocall? Die Echounterdrückung braucht ein Referenzsignal – und verliert es bei USB- und Bluetooth-Boxen.
Mikrofon in der Videokonferenz stumm oder zu leise? Meist hält eine App das Gerät exklusiv, oder die Berechtigung fehlt. So findest du es.
Bildschirm dunkel oder Rechner im Ruhezustand mitten in der Besprechung? Dann fordert keine Anwendung die Wachhaltung an. So findest du sie.
VPN verbunden, doch nichts lädt oder das Firmennetz bleibt unerreichbar? Meist liegt es an DNS, Routing oder IP-Konflikten. So findest du die Ursache.