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Anbieter gekündigt, Mailadresse weg? § 56 TKG sagt nein
§ 56 Absatz 5 TKG: Nach Vertragsende muss der Anbieter Zugang zum Postfach unter seiner Domain und eine Weiterleitung unentgeltlich sicherstellen.
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Alle 4 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Internetanbieter“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 56 Absatz 5 TKG: Nach Vertragsende muss der Anbieter Zugang zum Postfach unter seiner Domain und eine Weiterleitung unentgeltlich sicherstellen.
§ 56 TKG: 24 Monate sind Obergrenze, nicht Regel. Vor Vertragsschluss muss der Anbieter auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten.
§ 57 TKG: Drei Monate Zeit für die kostenlose Kündigung nach einseitiger Vertragsänderung, aber der Vertrag endet frühestens mit dem Wirksamwerden.
Der Anbieter will dir seinen Router aufzwingen? § 73 Absatz 3 TKG verbietet genau das und regelt, wie die Zugangsdaten zu liefern sind.