Anschluss wegen offener Rechnung komplett gesperrt
§ 61 TKG: Sperre erst ab 100 Euro Verzug nach schriftlicher Androhung, nur für die betroffene Leistung; Vollsperre frühestens eine Woche später.
// Schlagwort
Alle 9 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „TKG“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 61 TKG: Sperre erst ab 100 Euro Verzug nach schriftlicher Androhung, nur für die betroffene Leistung; Vollsperre frühestens eine Woche später.
§ 64 Abs. 4 TKG: Bei vorausbezahlten Diensten erstattet der bisherige Anbieter auf Anfrage bei Vertragsende das Restguthaben. Verfall steht da nicht.
§ 66 Abs. 3 TKG: Zusatzdienste oder Geräte vom selben Anbieter verlängern die Laufzeit nicht, außer bei ausdrücklicher Zustimmung bei der Bestellung.
§ 56 Absatz 5 TKG: Nach Vertragsende muss der Anbieter Zugang zum Postfach unter seiner Domain und eine Weiterleitung unentgeltlich sicherstellen.
§ 56 TKG: 24 Monate sind Obergrenze, nicht Regel. Vor Vertragsschluss muss der Anbieter auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten.
§ 57 TKG: Drei Monate Zeit für die kostenlose Kündigung nach einseitiger Vertragsänderung, aber der Vertrag endet frühestens mit dem Wirksamwerden.
§ 54 TKG: Ein am Telefon geschlossener TK-Vertrag wird erst wirksam, wenn die Vertragszusammenfassung da ist und der Kunde in Textform genehmigt.
Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund, solange der Anbieter am neuen Ort liefern kann. § 60 TKG: gleiche Laufzeit, gedeckeltes Umzugsentgelt.
Der Anbieter will dir seinen Router aufzwingen? § 73 Absatz 3 TKG verbietet genau das und regelt, wie die Zugangsdaten zu liefern sind.