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Anbieter gekündigt, Mailadresse weg? § 56 TKG sagt nein
§ 56 Absatz 5 TKG: Nach Vertragsende muss der Anbieter Zugang zum Postfach unter seiner Domain und eine Weiterleitung unentgeltlich sicherstellen.
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Alle 4 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Postfach“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 56 Absatz 5 TKG: Nach Vertragsende muss der Anbieter Zugang zum Postfach unter seiner Domain und eine Weiterleitung unentgeltlich sicherstellen.
§ 3 TDDDG nennt vier Gruppen Verpflichteter, den Arbeitgeber nicht; das Wort fehlt im ganzen Gesetz. Maßstab für Dienstpost bleibt § 26 BDSG.
Der Zugang ist zu, die Mails gehen trotzdem weiter mit. Eine eingerichtete Weiterleitung überlebt jeden Passwortwechsel – sie hängt am Konto.
Der Scan wird nie zugestellt? Der Anbieter hat einfache Kennwort-Anmeldung, alte TLS-Versionen und Port 465 abgeräumt — das Gerät merkt es nicht.