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Zusatzgerät bestellt: Die Laufzeit beginnt nicht von vorn
§ 66 Abs. 3 TKG: Zusatzdienste oder Geräte vom selben Anbieter verlängern die Laufzeit nicht, außer bei ausdrücklicher Zustimmung bei der Bestellung.
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Alle 4 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Kündigung“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 66 Abs. 3 TKG: Zusatzdienste oder Geräte vom selben Anbieter verlängern die Laufzeit nicht, außer bei ausdrücklicher Zustimmung bei der Bestellung.
§ 56 Absatz 5 TKG: Nach Vertragsende muss der Anbieter Zugang zum Postfach unter seiner Domain und eine Weiterleitung unentgeltlich sicherstellen.
§ 57 TKG: Drei Monate Zeit für die kostenlose Kündigung nach einseitiger Vertragsänderung, aber der Vertrag endet frühestens mit dem Wirksamwerden.
§ 127 Absatz 2 BGB: Bei vereinbarter Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung. Das Einschreiben ist Gewohnheit, kein Gesetz.