Barriere gemeldet, Behörde schweigt: Frist und Schlichtung
§ 12b Absatz 4 BGG: Bundesstellen antworten auf gemeldete Barrieren binnen eines Monats. Danach steht die kostenlose Schlichtung nach § 16 offen.
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§ 12b Absatz 4 BGG: Bundesstellen antworten auf gemeldete Barrieren binnen eines Monats. Danach steht die kostenlose Schlichtung nach § 16 offen.
Abschnitt 2a BGG und BITV 2.0 gelten für öffentliche Stellen des Bundes. Rathaus und Schule stehen im Landesrecht, der Verein im Zuwendungsbescheid.
§ 7 BITV 2.0 verlangt für die Erklärung eine tatsächliche Bewertung und eine jährliche Aktualisierung. Das Muster ersetzt die Prüfung nicht.
§ 12a BGG erfasst ausdrücklich Intranet-Angebote für Beschäftigte und Angebote auf Websites Dritter. Die Pflicht endet nicht an der eigenen Domain.
§ 4 BITV 2.0 verlangt vier Erläuterungen auf der Startseite, in Gebärdensprache und Leichter Sprache. Nicht die ganze Website, aber auch nicht nichts.