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Amtliche Warnmeldung kam beim Nachbarn an, bei mir nicht

Cell Broadcast geht an eine Funkzelle, nicht an eine Rufnummer. Die höchste Warnstufe ist unabschaltbar, die darunter nicht — dort liegt der Fehler.

Aufwand:
ca. 15 Min.
Gilt für:
Mobilfunkgeräte mit Cell Broadcast nach 3GPP TS 23.041, EU-Alert nach ETSI TS 102 900

Das Symptom

Beim Nachbarn hat das Handy gekreischt, im Büro nebenan auch, im Radio kam die Meldung ohnehin. Das eigene Telefon lag daneben, eingeschaltet, voller Empfang — und blieb still. Erst am Abend erfährt man aus zweiter Hand, dass es eine amtliche Warnung gab.

Die naheliegende Erklärung wäre, dass die eigene Nummer irgendwo nicht eingetragen ist. Dann sucht man nach der Stelle, wo man sich für Warnmeldungen anmeldet, und findet keine. Das ist kein Versäumnis der Behörden. Es gibt diese Stelle nicht, weil es diese Liste nicht gibt.

Die „Layer 8“-Wahrheit

Eine Warnmeldung ist keine SMS. Sie wird nicht an Rufnummern verschickt, sondern über Cell Broadcast in eine Funkzelle hineingerufen — der Standard vergleicht das Verfahren selbst mit dem alten Videotext: unbestätigte Nachrichten an alle Empfänger in einem bestimmten Gebiet. Kein Adressat, keine Empfangsbestätigung, kein Nachversand. Das ist der große Vorteil des Verfahrens, denn es funktioniert auch dann noch, wenn im Krisenfall sämtliche Leitungen gleichzeitig belegt sind. Und es ist zugleich der Grund, warum niemand merkt, wenn ein einzelnes Gerät nichts empfängt: Es gibt keine Stelle, der das auffallen könnte.

Der eigentliche Fehler sitzt fast immer im Gerät, und zwar an einer Stelle, an der er sich harmlos anfühlt. Jede Warnstufe hat im Standard eine eigene Kennung. Für die höchste, EU-Alert Level 1 mit der Kennung 4370, steht in der Tabelle ausdrücklich, dass sie über die Bedienoberfläche nicht einstellbar ist — sie lässt sich also gar nicht abschalten. Für die Stufe darunter, Kennung 4371, steht dort das Gegenteil, samt Verweis auf die Opt-out-Regeln. Genau dieser Schalter wird irgendwann einmal umgelegt, meist nach einem Probealarm zur Unzeit, und danach bleibt es dauerhaft still. Wer also gar nichts bekommen hat, hat entweder eine Stufe abgeschaltet, saß in einer anderen Funkzelle, hatte eine Sprache eingestellt, für die keine Aussendung lief — oder ein Gerät, das die Kennungen schlicht nicht kennt.

Rechtlich ist die Sache dabei eindeutig geregelt und trotzdem weicher, als viele denken. Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation verpflichtet die Mitgliedstaaten seit dem 21. Juni 2022, dafür zu sorgen, dass Mobilfunkanbieter öffentliche Warnungen übermitteln, wo entsprechende Systeme vorhanden sind. Im nächsten Absatz erlaubt er allerdings ausdrücklich auch den Weg über eine App, sofern die Wirksamkeit gleichwertig ist. Deshalb laufen in der Praxis mehrere Kanäle nebeneinander, und deshalb ist die Antwort auf „Warum hat mein Handy nicht gewarnt?“ so oft: weil man sich auf den einen Kanal verlassen hat, den man selbst leise gestellt hatte.

Die echte, verifizierte Lösung

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  1. 1.

    Die Warnkanäle im Gerät wieder einschalten

    Die Einstellung heißt je nach Hersteller unterschiedlich — Notfallbenachrichtigungen, Notfallwarnungen, drahtlose Warnmeldungen — und liegt bei den Benachrichtigungen, nicht bei den Mobilfunkeinstellungen. Zu prüfen sind die einzelnen Stufen, nicht nur der Hauptschalter: Nach 3GPP TS 23.041 ist die höchste Stufe ohnehin nicht abschaltbar, alle darunterliegenden aber sehr wohl.

  2. 2.

    Die Sprache prüfen

    Der Standard unterscheidet die Kennungen nach Sprache: 4370 ist EU-Alert Level 1 für die örtliche Sprache, 4383 dieselbe Stufe für weitere Sprachen. Zur zweiten Kennung merkt die Tabelle an, dass das Gerät die Nachrichten abhängig von der in der Nachricht angegebenen Sprache und den Spracheinstellungen im Gerät empfangen soll. Ein Handy, das auf eine im Land unübliche Sprache eingestellt ist, kann deshalb an der örtlichen Meldung vorbeigehen.

  3. 3.

    Nicht auf eine Zustellbestätigung warten

    Es gibt keine. Der Standard beschreibt die Zustellung von Warnmeldungen in Abschnitt 9.1.3.1 als Verfahren, das eine Anzahl unbestätigter Warnnachrichten an die Geräte innerhalb eines bestimmten Gebiets ausstrahlt. Weder Netz noch Behörde erfahren, wer die Meldung gesehen hat, und es gibt keinen zweiten Versuch für ein Gerät, das gerade aus war.

  4. 4.

    Das Gerätealter berücksichtigen

    Der Empfang von Warnmeldungen ist eine Funktion des Geräts, nicht des Vertrags. Ältere Telefone kennen die Kennungen der EU-Alert-Stufen nicht und ignorieren die Aussendung deshalb vollständig. Ein Tarifwechsel ändert daran nichts — hier hilft nur ein Gerät, das den Dienst beherrscht.

  5. 5.

    Sich nicht allein darauf verlassen

    Artikel 110 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 erlaubt den Mitgliedstaaten ausdrücklich, öffentliche Warnungen stattdessen über andere elektronische Kommunikationsdienste oder über eine mobile Anwendung zu übertragen, sofern die Wirksamkeit gleichwertig ist. In der Praxis laufen deshalb mehrere Wege parallel. Wer nur einen davon scharf geschaltet hat, hat sich auf den einen Kanal verlassen, der im Ernstfall gerade nicht greift.

Häufige Fragen (FAQ)

?Warum bekommt der Nachbar die Meldung und ich nicht?

Weil eine Warnmeldung niemanden persönlich adressiert. 3GPP TS 23.041 beschreibt den Cell Broadcast Service in Abschnitt 2 als Dienst, der eine Anzahl unbestätigter Nachrichten an alle Empfänger innerhalb einer bestimmten Region ausstrahlt; die Nachrichten gehen an festgelegte geografische Gebiete, sogenannte cell broadcast areas, die aus einer oder mehreren Zellen bestehen oder auch das gesamte Netz umfassen können. Es gibt also keine Empfängerliste, keine Zustellbestätigung und keinen Nachversand. Wer in einer anderen Funkzelle eingebucht war als der Nachbar zwei Straßen weiter, war schlicht nicht im Verteilgebiet.

?Ich habe in den Einstellungen etwas abgeschaltet — welche Stufen betrifft das?

Genau das ist der häufigste Grund für ein stilles Handy. 3GPP TS 23.041 vergibt in Abschnitt 9.4.1.2.2 für jede Warnstufe eine eigene Message Identifier genannte Kennung. Für die Kennung 4370 — EU-Alert Level 1 in der örtlichen Sprache, zugleich CMAS Presidential Level Alert — steht in der Tabelle ausdrücklich „Not settable by MMI“: über die Bedienoberfläche nicht einstellbar, also nicht abschaltbar. Dasselbe gilt für 4383, die Entsprechung für weitere Sprachen. Für die Kennung 4371, EU-Alert Level 2, steht dagegen „Settable by MMI“ mit einem Verweis auf die Opt-out-Anforderungen in 3GPP TS 22.268. Kurz: Die höchste Stufe kann man nicht wegklicken, die darunter schon — und irgendwann hat sie jemand weggeklickt.

?Muss mein Anbieter solche Warnungen überhaupt verschicken?

Ja. Artikel 110 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 21. Juni 2022 sicherzustellen, dass dort, wo öffentliche Systeme zur Warnung vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen vorhanden sind, die Anbieter von mobilen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten den Endnutzern öffentliche Warnungen übermitteln. Absatz 2 lässt stattdessen andere Wege bis hin zu einer App zu, sofern deren Wirksamkeit bei Abdeckung und Erreichbarkeit gleichwertig ist, und verlangt in einem eigenen Satz: Öffentliche Warnungen müssen von den Endnutzern leicht empfangen werden können.

Belege

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