Das Symptom
Beim Nachbarn hat das Handy gekreischt, im Büro nebenan auch, im Radio kam die Meldung ohnehin. Das eigene Telefon lag daneben, eingeschaltet, voller Empfang — und blieb still. Erst am Abend erfährt man aus zweiter Hand, dass es eine amtliche Warnung gab.
Die naheliegende Erklärung wäre, dass die eigene Nummer irgendwo nicht eingetragen ist. Dann sucht man nach der Stelle, wo man sich für Warnmeldungen anmeldet, und findet keine. Das ist kein Versäumnis der Behörden. Es gibt diese Stelle nicht, weil es diese Liste nicht gibt.
Die „Layer 8“-Wahrheit
Eine Warnmeldung ist keine SMS. Sie wird nicht an Rufnummern verschickt, sondern über Cell Broadcast in eine Funkzelle hineingerufen — der Standard vergleicht das Verfahren selbst mit dem alten Videotext: unbestätigte Nachrichten an alle Empfänger in einem bestimmten Gebiet. Kein Adressat, keine Empfangsbestätigung, kein Nachversand. Das ist der große Vorteil des Verfahrens, denn es funktioniert auch dann noch, wenn im Krisenfall sämtliche Leitungen gleichzeitig belegt sind. Und es ist zugleich der Grund, warum niemand merkt, wenn ein einzelnes Gerät nichts empfängt: Es gibt keine Stelle, der das auffallen könnte.
Der eigentliche Fehler sitzt fast immer im Gerät, und zwar an einer Stelle, an der er sich harmlos anfühlt. Jede Warnstufe hat im Standard eine eigene Kennung. Für die höchste, EU-Alert Level 1 mit der Kennung 4370, steht in der Tabelle ausdrücklich, dass sie über die Bedienoberfläche nicht einstellbar ist — sie lässt sich also gar nicht abschalten. Für die Stufe darunter, Kennung 4371, steht dort das Gegenteil, samt Verweis auf die Opt-out-Regeln. Genau dieser Schalter wird irgendwann einmal umgelegt, meist nach einem Probealarm zur Unzeit, und danach bleibt es dauerhaft still. Wer also gar nichts bekommen hat, hat entweder eine Stufe abgeschaltet, saß in einer anderen Funkzelle, hatte eine Sprache eingestellt, für die keine Aussendung lief — oder ein Gerät, das die Kennungen schlicht nicht kennt.
Rechtlich ist die Sache dabei eindeutig geregelt und trotzdem weicher, als viele denken. Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation verpflichtet die Mitgliedstaaten seit dem 21. Juni 2022, dafür zu sorgen, dass Mobilfunkanbieter öffentliche Warnungen übermitteln, wo entsprechende Systeme vorhanden sind. Im nächsten Absatz erlaubt er allerdings ausdrücklich auch den Weg über eine App, sofern die Wirksamkeit gleichwertig ist. Deshalb laufen in der Praxis mehrere Kanäle nebeneinander, und deshalb ist die Antwort auf „Warum hat mein Handy nicht gewarnt?“ so oft: weil man sich auf den einen Kanal verlassen hat, den man selbst leise gestellt hatte.