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Anbieternetz ausgefallen – das Handy wechselt trotzdem nicht

Bei einer Großstörung darf das Handy in ein fremdes Netz. Nur muss der Heimanbieter das vorher erlaubt haben, und ab Werk ist es abgeschaltet.

Aufwand:
ca. 15 Min.
Gilt für:
Mobilfunkgeräte nach 3GPP TS 23.122, 5G-Kernnetz (5GS) und EPS

Das Symptom

Der eigene Anbieter hat eine Großstörung, seit Stunden. Kein Netz, keine Anrufe, keine Daten. Am selben Mast, sichtbar am selben Ortsschild, funken zwei andere Anbieter ungerührt weiter, und das Handy der Kollegin läuft normal. Das eigene Gerät zeigt stur null Balken und denkt nicht daran, nach nebenan auszuweichen.

In der manuellen Netzwahl stehen die fremden Netze sogar in der Liste. Sie auszuwählen führt aber nur zu einer kurzen Suche und dann wieder zu nichts. Irgendwann kommt der Verdacht auf, das Handy sei kaputt — dabei ist es das einzige Gerät im Raum, das sich regelkonform verhält.

Die „Layer 8“-Wahrheit

Der Grund ist banal und wird trotzdem regelmäßig für Boshaftigkeit gehalten: Ein fremdes Netz gehört dir nicht. Ohne Roaming-Abkommen ist es für deine Karte kein zulässiges Netz, und es weist dich ab. Für den Fall, dass ein ganzer Anbieter ausfällt, hat 3GPP genau dafür einen eigenen Mechanismus nachgerüstet: MINT, Minimization of service interruption, umgangssprachlich Katastrophen-Roaming. Er existiert seit Release 17, er steht im Standard, und er ist an deinem Gerät mit hoher Wahrscheinlichkeit aus.

Denn er ist nicht dafür gebaut, dass du ihn benutzt. Der Standard sagt: Hat das Gerät keine Angabe darüber gespeichert, ob Katastrophen-Roaming aktiviert ist, oder steht sie auf abgeschaltet, dann darf das Gerät kein Katastrophen-Roaming durchführen. Diese Angabe kommt vom Heimatnetz, zusammen mit einer Liste der Netze, die im Katastrophenfall benutzt werden dürfen. Dazu muss das Ersatznetz in seiner Zelle eine Katastrophenkennung aussenden. Es sind also zwei Betreiber und ein Vorabvertrag nötig, damit dein Telefon umziehen darf — und keiner der drei Beteiligten sitzt in deinem Einstellungsmenü. Wer dort nach einem Schalter sucht, sucht etwas, das es bewusst nicht gibt.

Und selbst wenn alles vorbereitet ist, geht es nicht sofort. Der Standard schreibt eine Zufallsverzögerung vor: Das Gerät zieht eine Zufallszahl aus einem vom Netz vorgegebenen Wartezeitfenster und darf bis zu deren Ablauf keine Registrierung einleiten. Ausgenommen ist nur die Erstregistrierung für Notdienste. Das ist keine Schikane, sondern Statik: Ein Netz, das schlagartig die Kundschaft eines Wettbewerbers aufnimmt, wäre ohne diese Streuung binnen Minuten der zweite Ausfall des Tages. Beim Rückweg gilt dasselbe noch einmal. Der eine Handgriff, den man in dieser Lage wirklich unterlassen sollte, ist übrigens die Handeinwahl ins fremde Netz: Deren Absage landet als dauerhafter Sperreintrag auf der SIM und überlebt Neustart und Kartenentnahme. Dann hat man nach der Störung ein Problem mehr als vorher.

Die echte, verifizierte Lösung

1000 % faktenbasiert. Jeder Befehl ist real, jeder Pfad existiert. Schritt für Schritt:

  1. 1.

    Erst prüfen, ob überhaupt eine Großstörung vorliegt

    Katastrophen-Roaming greift nur, wenn das Ersatznetz in seiner Zelle eine Katastrophenkennung aussendet oder eine Liste der Netze mit Katastrophenzustand, für die es Roaming anbietet. Bei einem Funkloch, einem defekten Mast oder einem Vertragsproblem passiert nichts davon. Der Mechanismus ist für den flächigen Ausfall eines Anbieters gedacht, nicht für schlechten Empfang im Keller.

  2. 2.

    Nicht von Hand ins fremde Netz einwählen

    Das ist der teuerste Reflex in dieser Lage. Ein fremdes Netz ohne Roaming-Abkommen weist die Einbuchung ab, und diese Absage trägt das Gerät nach 3GPP TS 23.122 Abschnitt 3.1 in die Liste „forbidden PLMNs“ auf der SIM ein. Die überlebt Neustart und Kartenentnahme. Aus zehn Minuten Ungeduld wird so ein Netz, das auch nach dem Ende der Störung nicht mehr angeboten wird.

  3. 3.

    Dem Gerät Zeit lassen, statt es neu zu starten

    Ist Katastrophen-Roaming freigeschaltet und das Ersatznetz sendet die Kennung, wählt das Gerät selbst — dann aber mit der vorgeschriebenen Zufallsverzögerung aus dem Wartezeitfenster. Wer in dieser Phase alle zwei Minuten neu startet, unterbricht genau den Vorgang, auf den er wartet.

  4. 4.

    Für den Notruf gelten eigene Regeln

    Der Standard nimmt Notrufe von der Wartebremse ausdrücklich aus: Während der Zeitgeber läuft, darf das Gerät keine Registrierung einleiten, mit Ausnahme einer Erstregistrierung für Notdienste. Ein Notruf ist also nicht das, worauf man in dieser Lage warten muss.

  5. 5.

    Auch der Rückweg braucht Geduld

    Nach dem Ende des Katastrophenzustands zieht das Gerät bei der Rückkehr erneut eine Zufallszahl, diesmal aus dem disaster return wait range, und darf bis zu deren Ablauf wieder nicht registrieren. Dass das eigene Netz laut Pressemitteilung seit einer Stunde wieder läuft, heißt deshalb nicht, dass das Handy seit einer Stunde wieder darin hängt.

  6. 6.

    Firmennetze sind ausgenommen

    Wer ein eigenständiges nichtöffentliches Netz nutzt, sollte gar nicht erst darauf warten: 3GPP TS 23.122 stellt in Abschnitt 3.10.1 in einem Satz klar, dass MINT in SNPNs nicht anwendbar ist. Für ein Campusnetz gibt es diesen Rettungsweg schlicht nicht.

Häufige Fragen (FAQ)

?Es gibt doch andere Netze am selben Mast — warum nimmt mein Handy die nicht?

Weil fremde Netze für dein Gerät normalerweise schlicht nicht zulässig sind: Ohne Roaming-Abkommen weist dich das Netz ab. Für den Störfall hat 3GPP dafür einen eigenen Mechanismus geschaffen, MINT — Minimization of service interruption, beschrieben in 3GPP TS 23.122 Abschnitt 3.10. Der ist aber kein Automatismus, der einfach da ist. Er muss auf beiden Seiten vorbereitet sein: Das fremde Netz muss in seiner Zelle eine Katastrophenkennung aussenden oder eine Liste der Netze, für die es Katastrophen-Roaming anbietet. Und dein Gerät muss vom Heimatnetz überhaupt dafür freigeschaltet sein.

?Kann ich Katastrophen-Roaming irgendwo selbst einschalten?

Nein, und das ist keine Nachlässigkeit der Hersteller. 3GPP TS 23.122 Abschnitt 3.10.2 sagt es unmissverständlich: Hat das Gerät keine Angabe darüber gespeichert, ob Katastrophen-Roaming aktiviert ist, oder steht diese Angabe auf „Disaster roaming is disabled in the UE“, dann ist Katastrophen-Roaming am Gerät abgeschaltet — und in diesem Fall darf das Gerät kein Katastrophen-Roaming durchführen. Die Angabe kommt aus der Bereitstellung durch das Heimatnetz, zusammen mit einer Liste der im Katastrophenfall zu verwendenden Netze und zwei Wartezeitfenstern. Es gibt dafür keinen Schalter im Einstellungsmenü, weil es keinen geben soll.

?Warum dauert es so lange, bis das Handy nach dem Wechsel wirklich läuft?

Weil der Standard eine Zufallsverzögerung vorschreibt, damit nicht Millionen Geräte gleichzeitig auf dasselbe Ersatznetz einstürmen. Nach Abschnitt 3.10.2 zieht das Gerät beim Wechsel eine Zufallszahl aus dem sogenannten disaster roaming wait range und startet damit einen Zeitgeber. Solange dieser läuft, darf es keine Registrierung einleiten — ausdrücklich ausgenommen ist nur die Erstregistrierung für Notdienste. Dieselbe Bremse gibt es beim Rückweg noch einmal als disaster return wait range. Ein Netz, das gerade eine zweite Kundschaft aufnimmt, wird sonst selbst zum zweiten Ausfall.

Belege

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