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Satellitenverbindung verweigert: Standort nicht zugelassen

Der Satellit funkt über die Grenze, die Lizenz nicht. Das Handy merkt sich den Ort der Absage — und fragt erst wieder, wenn es weit genug weg ist.

Aufwand:
ca. 15 Min.
Gilt für:
Geräte mit satellitengestütztem E-UTRAN-Zugang nach 3GPP TS 24.301

Das Symptom

Die Satellitenverbindung im Handy hat eben noch funktioniert — Kurznachricht abgesetzt, Häkchen bekommen, Erleichterung. Zwanzig Kilometer weiter, immer noch freier Himmel, immer noch dieselbe Bergkette, tut sich nichts mehr. Das Gerät sucht, findet und wird abgewiesen. Wer in die Diagnoseanzeige schaut, findet einen Ursachenwert #78.

Der Neustart, sonst das Allheilmittel, ändert nichts. Auch am nächsten Tag am selben Ort nicht. Erst auf der Rückfahrt, irgendwo unterwegs, geht es wieder — was den Verdacht nährt, es habe am Wetter gelegen.

Die „Layer 8“-Wahrheit

Ein Satellit hält sich nicht an Landesgrenzen, eine Frequenzzuteilung schon. Genau für diesen Widerspruch hat 3GPP einen eigenen Ursachenwert eingeführt: #78, das Netz darf am gegenwärtigen Standort des Geräts nicht betrieben werden. Der Standard grenzt ihn ausdrücklich auf Geräte in einer 4G-Kombination mit besonderen Satellitenmerkmalen ein. Das ist bemerkenswert ehrlich formuliert, denn es sagt nicht „du darfst nicht“, sondern „hier dürfen wir nicht“. Die Zelle reicht weiter als das Papier, und das Papier gewinnt.

Interessanter als die Absage ist, was das Gerät danach tut. Es legt einen Eintrag an, und zwar nicht nur mit der Netzkennung, sondern — sofern bekannt — mit dem geografischen Ort, an dem die Absage kam, und einem geräteeigenen Entfernungswert. Das Gerät merkt sich also buchstäblich, wo es hinausgeworfen wurde. Fragen darf es dort erst wieder, wenn der zugehörige Zeitgeber abläuft, wenn eine Registrierung doch gelingt, oder wenn es sich weit genug von diesem Ort entfernt hat. Das ist der Grund, warum es auf der Rückfahrt plötzlich wieder ging: nicht das Wetter, sondern der Kilometerstand.

Und dann ist da die Umkehrung, die jeden erwischt, der die klassische Sperrliste im Roaming kennt. Dort steht der Eintrag auf der SIM und überlebt sowohl das Ausschalten als auch das Entnehmen der Karte. Hier ist es genau andersherum: Das Gerät behält die Liste beim Ausschalten im nichtflüchtigen Speicher, zusammen mit der IMSI — und löscht sie, wenn die USIM entnommen wird. Der Neustart ist also nutzlos, das Kartenziehen wirkt. Wer eine eSIM nutzt, hat auch diesen Weg nicht und darf warten oder weiterfahren. Beruhigend ist immerhin die ausdrückliche Ausnahme im selben Abschnitt: Für Notdienste darf das Gerät ein Netz aus dieser Liste trotzdem ansprechen.

Die echte, verifizierte Lösung

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  1. 1.

    Den Standort wechseln, nicht das Gerät neu starten

    Die Entfernung ist der eigentliche Schalter. Nach 3GPP TS 24.301 Abschnitt 4.11.2 darf das Gerät ein gesperrtes Netz wieder ansprechen, wenn sein Standort bekannt ist, zum Eintrag ein geografischer Ort gespeichert ist und die Entfernung von diesem Ort zum jetzigen Standort größer ist als ein geräteabhängiger Wert. Ein paar Schritte weiter reichen dafür nicht — gemeint ist der Wechsel des Gebiets, nicht des Fensterplatzes.

  2. 2.

    Beim Grenzverlauf ansetzen

    Die Ursache #78 ist die Antwort eines Netzes, dessen Funkzelle vom Satelliten weiter reicht als seine Betriebserlaubnis. Wer sie in Grenznähe, auf See oder im Gebirge sieht, hat die Lizenzgrenze erreicht, nicht die Reichweitengrenze. Das erklärt auch, warum dieselbe Verbindung zwanzig Kilometer zuvor noch lief.

  3. 3.

    Den Notruf getrennt betrachten

    Der Standard nimmt Notrufe ausdrücklich aus: Das Gerät darf ein Netz aus der Sperrliste ansprechen, wenn der Zugriff Notdiensten dient. Eine Anmerkung stellt dazu klar, dass es Sache der Betreiber- und Regulierungsvorgaben ist, ob das Netz in diesem Fall überhaupt prüfen muss, ob es am betreffenden Ort betrieben werden darf. Eine #78 ist damit keine Aussage über die Erreichbarkeit von Notdiensten.

  4. 4.

    Die Karte ziehen, wenn es schnell gehen muss

    Das Ausschalten allein löscht nichts, weil das Gerät die Listen samt IMSI im nichtflüchtigen Speicher behält. Erst das Entnehmen der USIM löscht sie laut Abschnitt 4.11.2. Bei fest eingebauten eSIM-Profilen bleibt nur der Zeitgeber oder der Ortswechsel.

  5. 5.

    Nicht auf ein volles Gedächtnis hoffen

    Die Liste läuft nicht einfach über. Der Standard verlangt, dass jede dieser Listen mindestens drei Einträge fasst, und legt fest, dass bei voller Liste der älteste Eintrag gelöscht wird, wenn ein neuer aufgenommen werden muss. Das eigene Netz durch fleißiges Sammeln fremder Absagen wieder freizuräumen, funktioniert also nicht.

  6. 6.

    Nach dem Ortswechsel die Netzsuche anstoßen

    Wird ein Eintrag entfernt, während sich das Gerät im Zustand eingeschränkter Dienste befindet, führt es laut Abschnitt 4.11.2 eine Netzwahl nach 3GPP TS 23.122 durch. Passiert das nicht von selbst, ist ein Wechsel in die manuelle Netzwahl und zurück der sauberste Anstoß.

Häufige Fragen (FAQ)

?Was bedeutet die Ablehnung mit dem Ursachenwert #78?

Sie bedeutet, dass nicht du am falschen Ort bist, sondern das Netz. 3GPP TS 24.301 definiert im Anhang A die Ursache #78 „PLMN not allowed to operate at the present UE location“ als Mitteilung an das Gerät, dass das Netz am gegenwärtigen Standort des Geräts nicht betrieben werden darf. Eine Anmerkung dazu grenzt den Anwendungsbereich eng ein: Diese Ursache wird vom Netz nur gegenüber Geräten in einer 4G-Netz- und Zugangstechnik-Kombination mit besonderen Satellitenmerkmalen verwendet. Abschnitt 4.11.2 nennt die Nachrichten, in denen sie kommen kann: ATTACH REJECT, TRACKING AREA UPDATE REJECT, SERVICE REJECT und DETACH REQUEST.

?Warum funktioniert es nach dem Neustart immer noch nicht?

Weil das Gerät die Absage bewusst über den Neustart hinweg aufbewahrt. 3GPP TS 24.301 verlangt in Abschnitt 4.11.2, dass das Gerät beim Ausschalten die Liste der am gegenwärtigen Standort nicht zugelassenen Netze in seinem nichtflüchtigen Speicher behält, zusammen mit der IMSI der USIM — und dass es die Listen löscht, wenn die USIM entnommen wird. Beim Satellitenzugang ist es also genau umgekehrt wie bei der klassischen Sperrliste im Roaming: Der Neustart hilft nicht, das Ziehen der Karte schon. Bei einer eSIM entfällt dieser Weg.

?Was löst die Sperre wieder auf?

Drei Dinge, und Ungeduld ist keines davon. Nach Abschnitt 4.11.2 startet das Gerät beim Anlegen eines Eintrags einen Zeitgeber, dessen Wert es selbst wählt, der aber nicht kleiner sein darf als der vom Netz im Informationselement Lower bound timer value genannte Wert. Ein Eintrag wird gelöscht, wenn dieser Zeitgeber abläuft oder wenn sich das Gerät erfolgreich bei dem gespeicherten Netz registriert. Zusätzlich darf das Gerät einen Eintrag entfernen, wenn sein aktueller Standort bekannt ist, zum Eintrag ein geografischer Ort gespeichert wurde und die Entfernung zwischen dem Ort der Absage und dem jetzigen Standort größer ist als ein geräteabhängiger Entfernungswert. Kurz: warten oder weit genug weggehen.

Belege

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