Das Symptom
Die Satellitenverbindung im Handy hat eben noch funktioniert — Kurznachricht abgesetzt, Häkchen bekommen, Erleichterung. Zwanzig Kilometer weiter, immer noch freier Himmel, immer noch dieselbe Bergkette, tut sich nichts mehr. Das Gerät sucht, findet und wird abgewiesen. Wer in die Diagnoseanzeige schaut, findet einen Ursachenwert #78.
Der Neustart, sonst das Allheilmittel, ändert nichts. Auch am nächsten Tag am selben Ort nicht. Erst auf der Rückfahrt, irgendwo unterwegs, geht es wieder — was den Verdacht nährt, es habe am Wetter gelegen.
Die „Layer 8“-Wahrheit
Ein Satellit hält sich nicht an Landesgrenzen, eine Frequenzzuteilung schon. Genau für diesen Widerspruch hat 3GPP einen eigenen Ursachenwert eingeführt: #78, das Netz darf am gegenwärtigen Standort des Geräts nicht betrieben werden. Der Standard grenzt ihn ausdrücklich auf Geräte in einer 4G-Kombination mit besonderen Satellitenmerkmalen ein. Das ist bemerkenswert ehrlich formuliert, denn es sagt nicht „du darfst nicht“, sondern „hier dürfen wir nicht“. Die Zelle reicht weiter als das Papier, und das Papier gewinnt.
Interessanter als die Absage ist, was das Gerät danach tut. Es legt einen Eintrag an, und zwar nicht nur mit der Netzkennung, sondern — sofern bekannt — mit dem geografischen Ort, an dem die Absage kam, und einem geräteeigenen Entfernungswert. Das Gerät merkt sich also buchstäblich, wo es hinausgeworfen wurde. Fragen darf es dort erst wieder, wenn der zugehörige Zeitgeber abläuft, wenn eine Registrierung doch gelingt, oder wenn es sich weit genug von diesem Ort entfernt hat. Das ist der Grund, warum es auf der Rückfahrt plötzlich wieder ging: nicht das Wetter, sondern der Kilometerstand.
Und dann ist da die Umkehrung, die jeden erwischt, der die klassische Sperrliste im Roaming kennt. Dort steht der Eintrag auf der SIM und überlebt sowohl das Ausschalten als auch das Entnehmen der Karte. Hier ist es genau andersherum: Das Gerät behält die Liste beim Ausschalten im nichtflüchtigen Speicher, zusammen mit der IMSI — und löscht sie, wenn die USIM entnommen wird. Der Neustart ist also nutzlos, das Kartenziehen wirkt. Wer eine eSIM nutzt, hat auch diesen Weg nicht und darf warten oder weiterfahren. Beruhigend ist immerhin die ausdrückliche Ausnahme im selben Abschnitt: Für Notdienste darf das Gerät ein Netz aus dieser Liste trotzdem ansprechen.