Das Symptom
Eine Nachricht kommt an, und über den ganzen Bildschirm regnet es Konfetti. Beim Wechsel zwischen zwei Apps kippt und zoomt die Oberfläche. Der Hintergrund wandert leicht mit, wenn man das Telefon in der Hand dreht. Auf einer Webseite schiebt sich beim Scrollen eine Bildebene langsamer als die andere. Und nach zehn Minuten ist einem schlecht — nicht bildlich, sondern tatsächlich, mit Schwindel, Kopfschmerz und dem Bedürfnis, sich hinzulegen. Wer das schildert, bekommt meist zu hören, das sei doch nur Gewöhnungssache.
Die „Layer 8“-Wahrheit
Es ist keine Gewöhnungssache, und es steht so in der Norm. Das Verständnisdokument des W3C zu Erfolgskriterium 2.3.3 beschreibt die Reaktionen bei Störungen des Gleichgewichtsorgans als Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen, und es hält an anderer Stelle fest, dass die Auswirkungen recht schwer sein können — bis hin zu Migräne und der Notwendigkeit, sich zur Erholung hinzulegen. Der Mechanismus dahinter ist simpel und deshalb so verlässlich: Das Auge sieht eine Bewegung, die der Körper nicht spürt. Genau dieser Widerspruch ist es auch, der die Seekrankheit auslöst. Ein Bildschirm, der wischt, kippt und zoomt, erzeugt ihn hunderte Male am Tag.
Die gute Nachricht ist, dass beide großen Systeme dafür einen Schalter haben, und dass er mehr abschaltet, als der Name verrät. Apples Handbuch listet unter „Bewegung“ nicht nur die offensichtlichen Bildschirmübergänge, sondern auch die Bewegungseffekte für Hintergründe, Apps und Warnhinweise, die Siri-Animationen, die Textvervollständigungen, die Vollbild- und Sprechblaseneffekte in „Nachrichten“ und die animierten Bilder auf Webseiten und in Apps. Der Hauptschalter heißt „Bewegung reduzieren“, und das Handbuch erklärt seinen Umfang von der anderen Seite her: Ist er aus, sieht man mehr Bewegung, beispielsweise die flüssigen Verformungseffekte der Oberfläche.
Und hier liegt der eigentliche Layer-8-Punkt, denn er verschiebt die Schuld an die richtige Stelle. Die Einstellung ist kein Befehl an die Software, sondern ein hinterlegter Wunsch. Das System legt einen Wert ab, und jedes Programm kann ihn abfragen — Windows dokumentiert die dafür zuständige Eigenschaft mit einem einzigen Satz: Sie liefert, ob Animationen für die Benutzeroberfläche aktiviert sind. Ein Programm, das nicht nachsieht, animiert unbeirrt weiter. Wer also den Schalter setzt und in einer bestimmten App keinerlei Wirkung bemerkt, hat weder den falschen Schalter erwischt noch etwas übersehen. Diese App fragt nicht.
Dass so viele nicht fragen, hat einen unangenehm banalen Grund. Das Erfolgskriterium, das genau darum bittet — Bewegungsanimation, die durch Interaktion ausgelöst wird, muss abschaltbar sein, sofern sie nicht wesentlich ist —, steht auf der Stufe AAA. Das ist die höchste Konformitätsstufe, und sie wird praktisch nirgends angestrebt; selbst gesetzliche Vorgaben zielen üblicherweise auf die Stufe darunter. Wer sie nicht erfüllt, fällt bei keiner Prüfung durch. Das ist kein Vorwurf an die Norm, sondern eine Auskunft darüber, warum die Welt so aussieht, wie sie aussieht.
Etwas anders liegt der Fall bei Dingen, die von allein loslaufen. Dafür gilt Erfolgskriterium 2.2.2 auf Stufe A, also der untersten Hürde überhaupt: Für bewegte, blinkende oder scrollende Information, die automatisch startet, länger als fünf Sekunden läuft und neben anderem Inhalt steht, muss es einen Weg geben, sie anzuhalten, zu stoppen oder auszublenden — es sei denn, die Bewegung ist für die Tätigkeit wesentlich. Ein automatisch startendes Karussell ohne Pausenknopf ist also nicht bloß unhöflich, sondern der Verstoß gegen die niedrigste Stufe der Richtlinie. Am eigenen Gerät lässt sich derselbe Ärger vorbeugend entschärfen: Die Schalter für automatisch abgespielte Bilder, automatische Videovorschauen und Nachrichteneffekte stehen einzeln im selben Menü.
Ein Detail, das regelmäßig Zeit kostet: Flackern ist kein Bewegungsthema und steht deshalb nicht unter „Bewegung“. Es sitzt unter „Anzeige & Textgröße“ — dort heißen die Schalter „Flackerndes Licht dimmen“ für stroboskopische Lichter in Videos und „Helligkeitseffekte reduzieren“ für die Aufblitzeffekte beim Bedienen. Wer sie unter „Bewegung“ sucht, findet sie nie und schließt daraus, es gäbe sie nicht.
Bleibt der Weg ins Netz. Die Systemeinstellung endet nicht am Browserfenster: Das W3C nennt als Technik ausdrücklich, die Funktion für reduzierte Bewegung des Anzeigeprogramms oder des Betriebssystems zu nutzen, und beschreibt an einem Beispiel, wie eine Seitenwechsel-Animation abgeschaltet wird, sobald der Benutzer diese Einstellung setzt. Ein einziger Schalter am System sagt damit jeder gut gebauten Webseite Bescheid. Was danach noch zappelt, hat schlicht nicht zugehört — und diese Unterscheidung ist der ganze Gewinn: Man weiß hinterher, wo der Fehler sitzt, und muss nicht länger annehmen, man sei selbst zu empfindlich.