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Newsletter an die alte Kundenliste: § 7 UWG kennt kein „Egal“
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG: Werbung per elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist stets unzumutbare Belästigung, auch bei Firmen.
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Alle 3 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Einwilligung“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG: Werbung per elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist stets unzumutbare Belästigung, auch bei Firmen.
§ 26 Absatz 2 BDSG: Die Einwilligung von Beschäftigten braucht Schrift- oder elektronische Form und Aufklärung in Textform. Schweigen genügt nicht.
Ein Konto ist ein Vertrag. §§ 106 bis 110 BGB regeln, was eine minderjährige Person allein abschließen kann und was von einer Genehmigung abhängt.