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Bildschirmpause: die 5-Minuten-Regel steht nirgends
Die Arbeitsstättenverordnung nennt keine Minutenzahl für Bildschirmpausen. Anhang 6.1 Absatz 2 verpflichtet trotzdem – nur eben den Arbeitgeber.
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Alle 4 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Arbeitsstättenverordnung“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
Die Arbeitsstättenverordnung nennt keine Minutenzahl für Bildschirmpausen. Anhang 6.1 Absatz 2 verpflichtet trotzdem – nur eben den Arbeitgeber.
Anhang Nummer 3.4 der ArbStättV verlangt Tageslicht und Sichtverbindung nach außen. Fünf Ausnahmen und ein Bestandsschutz stehen im selben Text.
Anhang Nummer 3.7 der Arbeitsstättenverordnung nennt keine Zahl. Was der Arbeitgeber trotzdem schuldet und woher die 85 dB(A) in Wahrheit stammen.
Die Zeichengröße muss individuell einstellbar sein, Helligkeit und Kontrast einfach durch die Beschäftigten – Nummer 6.2 der Arbeitsstättenverordnung.