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E-Mail-Konto gehackt: die Reihenfolge entscheidet

Ein fremder Zugriff aufs Postfach ist der Generalschlüssel zu allen anderen Konten. Das BSI nennt eine klare Reihenfolge – und die beginnt oben.

Aufwand:
ca. 45 Min.
Voraussetzung:
Ein Gerät, dem man vertraut, Passwortmanager, Zettel und Stift für die Liste der betroffenen Konten
Gilt für:
E-Mail-Konten bei beliebigen Anbietern

Das Symptom

Ein Bekannter meldet sich: Von deiner Adresse sei eine seltsame Mail gekommen. Oder im Postfach liegt eine Benachrichtigung über eine Anmeldung aus einer Stadt, in der man nie war. Oder das eigene Passwort funktioniert plötzlich nicht mehr. Manchmal ist es auch nur ein Gefühl: Im Ordner „Gesendet“ steht etwas, das man nicht geschrieben hat, und ein paar Mails, die eigentlich kommen müssten, sind nie angekommen. Der erste Impuls ist immer derselbe – schnell das Passwort ändern und hoffen, dass es das war.

Die „Layer 8“-Wahrheit

Der erste Impuls ist richtig, aber er ist nur der erste von acht. Ein E-Mail-Konto ist kein Konto unter vielen, sondern die Stelle, an der alle anderen zurückgesetzt werden. Das BSI beschreibt das nüchtern: Cyberkriminelle können mitunter die Passwörter weiterer Onlinekonten zurücksetzen und gewinnen damit die Kontrolle über gleich mehrere Accounts. Solange das Postfach offen ist, ist jede Aufräumarbeit an anderer Stelle vergeblich – man schließt Türen in einem Haus, zu dem die Gegenseite den Hauptschlüssel hat.

Deshalb liegt der ganze Unterschied in der Reihenfolge, und die stammt nicht aus dem Bauch, sondern steht beim BSI ausgeschrieben: erst das Passwort des E-Mail-Kontos, dann alle aktiven Sitzungen beenden, dann die mitbetroffenen Konten, dann die Einstellungen kontrollieren, dann die per Single-Sign-On verbundenen Anwendungen, dann die Kontakte informieren. Jeder dieser Schritte schließt einen Weg, den die vorherigen offen lassen. Ein Passwortwechsel allein beendet keine laufende Sitzung. Ein Sitzungsende allein hindert niemanden am erneuten Anmelden mit dem alten Passwort. Und beides zusammen entfernt keine Weiterleitungsregel und keine fremde Rückfallnummer, denn die hängen nicht an der Anmeldung, sondern am Konto.

Zwei Dinge, die viele in der Aufregung überspringen: Das BSI stellt den ganzen Plan unter den Vorbehalt, dass kein Schadprogramm auf dem Gerät läuft – findet ein Virenscanner etwas, muss das zuerst weg, sonst tippt man die neuen Passwörter direkt in fremde Hände. Und der langweiligste Schritt, die Liste der betroffenen Konten, entscheidet darüber, ob man am Ende fertig ist oder nur das erledigt hat, was einem gerade einfiel.

Die echte, verifizierte Lösung

1000 % faktenbasiert. Jeder Befehl ist real, jeder Pfad existiert. Schritt für Schritt:

  1. 1.

    Erst das Gerät klären, dann das Konto

    Bevor neue Passwörter gesetzt werden, muss klar sein, dass niemand beim Tippen zusieht. Das BSI stellt seinen Notfallplan unter genau diesen Vorbehalt: Findet ein Virenscanner Schadprogramme, müssen diese zuerst beseitigt werden, denn nur dann verlieren Cyberkriminelle den Zugang zum Account. Wer unsicher ist, benutzt für die folgenden Schritte ein zweites, vertrauenswürdiges Gerät.

  2. 2.

    Aufschreiben, was überhaupt betroffen sein kann

    Das BSI setzt diesen Schritt vor die Rettungsmaßnahmen und formuliert die beiden Fragen selbst: Welche der eigenen Online-Konten sind betroffen oder könnten betroffen sein, und wo ist die E-Mail-Adresse hinterlegt, um dort ein Passwort zurücksetzen zu können? Die Liste ist keine Fleißaufgabe. Sie ist die Reihenfolge für alles Weitere – und laut BSI/ProPK-Checkliste zugleich die Grundlage, falls man später Anzeige erstatten will.

  3. 3.

    Mit dem Passwort des E-Mail-Kontos anfangen

    Das BSI nennt Grund und Reihenfolge in einem Satz: mit den Login-Daten des betroffenen E-Mail-Kontos beginnen, dann können Unbefugte es nicht länger nutzen, um die Passwörter anderer Accounts zurückzusetzen. Und es rät, in einem Zug vorzugehen, um die Zeit zu minimieren, in der Unbefugte einem zuvorkommen. Das neue Passwort muss neu sein, nicht eine Variante des alten.

  4. 4.

    Alle aktiven Sitzungen beenden – nach dem Passwortwechsel

    Das BSI: Alle aktiven Sitzungen beenden; diese können bestehen, wenn man von mehreren Geräten auf das Konto zugreift, und meist lassen sie sich in den Einstellungen mit einem Klick beenden. Der entscheidende Halbsatz steht direkt dahinter: Beim erneuten Öffnen muss dann auf jedem Gerät das neue Passwort eingegeben werden. Genau deshalb ist die Reihenfolge nicht beliebig – ein Rauswurf ohne neues Passwort lädt die Gegenseite nur zum erneuten Anmelden ein.

  5. 5.

    Die Kontoeinstellungen auf fremde Änderungen prüfen

    Hier steckt der stille Fortbestand des Zugriffs. Das BSI benennt zwei Stellen ausdrücklich als kritisch: automatische Weiterleitungen von Nachrichten an fremde E-Mail-Adressen und Änderungen an Rückfalloptionen wie einer hinterlegten Telefonnummer. Beides überlebt einen Passwortwechsel unbeschadet, weil beides zum Konto gehört und nicht zur Anmeldung.

  6. 6.

    Angemeldete Anwendungen und Single-Sign-On durchsehen

    Das BSI rät, auch die Anwendungen zu prüfen, bei denen man sich über das gehackte E-Mail-Konto per Single-Sign-On anmeldet: In den Einstellungen des E-Mail-Kontos lässt sich erfahren, für welche Anwendungen das der Fall ist und ob neue hinzugefügt wurden. Microsoft weist für sein eigenes Umfeld zusätzlich darauf hin, dass App-Kennwörter beim Zurücksetzen des Kennworts nicht automatisch widerrufen werden.

  7. 7.

    Die Passwörter der mitbetroffenen Konten nachziehen

    Betroffen sind laut BSI zwei Gruppen: Konten mit demselben Passwort und Konten, bei denen die gehackte Adresse zum Zurücksetzen hinterlegt ist. Ab jetzt für jeden Dienst ein eigenes Passwort – das ist der Punkt, an dem ein Passwortmanager keine Bequemlichkeit mehr ist, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein einzelner Vorfall ein einzelner Vorfall bleibt.

  8. 8.

    Kontakte informieren und danach weiter hinsehen

    Das BSI empfiehlt, die eigenen Kontakte zu informieren und darum zu bitten, weiterhin über mögliche Spam-Mails aus dem Konto informiert zu werden – und dann mit Bedacht zu prüfen, ob solche Mails noch auf diesen oder schon auf einen neuen Vorfall zurückgehen. Als Entwarnungskriterium nennt das BSI: Fallen keine seltsamen Informationen mehr auf, ist davon auszugehen, dass der Fremdzugriff aufgehört hat.

Häufige Fragen (FAQ)

?Reicht es nicht, einfach schnell das Passwort zu ändern?

Es ist der wichtigste Einzelschritt, aber er steht nicht allein. Das BSI führt für den Fall, dass man noch Zugriff hat, eine Kette auf: schnellstmöglich die Passwörter ändern, beginnend mit dem betroffenen E-Mail-Konto, danach alle aktiven Sitzungen beenden, danach die Passwörter aller Konten ändern, die dasselbe Passwort nutzen oder die betroffene Adresse zum Zurücksetzen hinterlegt haben, und danach kontrollieren, ob Einstellungen verändert wurden. Wer nach dem ersten Schritt aufhört, lässt genau die Wege offen, über die der Zugriff weitergeht.

?Warum ausgerechnet das E-Mail-Konto zuerst?

Weil es die Rücksetzstelle für alles andere ist. Das BSI begründet die Reihenfolge selbst: Man solle mit den Login-Daten des betroffenen E-Mail-Kontos beginnen, dann könnten Unbefugte es nicht länger nutzen, um die Passwörter anderer Accounts zurückzusetzen. Wer beim Onlineshop anfängt, ändert dort ein Passwort, das die Gegenseite über die Funktion „Passwort vergessen“ im selben Postfach sofort wieder neu setzen kann.

?Ich komme gar nicht mehr in mein Konto. Was dann?

Dann gilt der zweite Fall des BSI-Notfallplans. Zuerst den Anbieter des betroffenen Kontos informieren und dessen Hinweisen folgen. Parallel die Passwörter aller anderen Konten ändern, für die dasselbe Passwort galt oder die betroffene Adresse hinterlegt war, bei Diensten mit Single-Sign-On auch deren Anbieter informieren, bei den übrigen Konten zumindest vorübergehend eine neue E-Mail-Adresse hinterlegen und die eigenen Kontakte warnen. Diese Schritte funktionieren alle, ohne dass man wieder ins Postfach kommt.

?Und wenn auf dem Rechner ein Schadprogramm sitzt?

Dann ändert man Passwörter unter Beobachtung. Das BSI stellt seinen Notfallplan ausdrücklich unter diesen Vorbehalt: Die Tipps bezögen sich auf Zugriffe durch Fremde, die nicht mit Schadprogrammen durchgeführt wurden; finde etwa ein Virenscanner Schadprogramme, müssten diese zuerst beseitigt werden, denn nur dann verlören Cyberkriminelle den Zugang zum Account. Praktisch heißt das: Im Zweifel die neuen Passwörter von einem anderen, sauberen Gerät aus setzen.

?Soll ich Anzeige erstatten?

Das kann sinnvoll sein, und das BSI beschreibt den Weg nüchtern: Strafanzeigen gibt man bei der jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörde auf, idealerweise mit umfänglichen Informationen wie Screenshots. Eine Anzeige könne gegebenenfalls auch aus versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich sein. Eine Frist, innerhalb derer das geschehen müsste, nennt das BSI nicht – wichtiger als Eile ist hier, die Belege vorher zu sichern.

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