SWAnfängerfehler
BITV 2.0 gilt für den Bund, nicht für Rathaus, Schule, Verein
Abschnitt 2a BGG und BITV 2.0 gelten für öffentliche Stellen des Bundes. Rathaus und Schule stehen im Landesrecht, der Verein im Zuwendungsbescheid.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Website“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
Abschnitt 2a BGG und BITV 2.0 gelten für öffentliche Stellen des Bundes. Rathaus und Schule stehen im Landesrecht, der Verein im Zuwendungsbescheid.
§ 4 BITV 2.0 verlangt vier Erläuterungen auf der Startseite, in Gebärdensprache und Leichter Sprache. Nicht die ganze Website, aber auch nicht nichts.