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Zusatzgerät bestellt: Die Laufzeit beginnt nicht von vorn
§ 66 Abs. 3 TKG: Zusatzdienste oder Geräte vom selben Anbieter verlängern die Laufzeit nicht, außer bei ausdrücklicher Zustimmung bei der Bestellung.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Vertragslaufzeit“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 66 Abs. 3 TKG: Zusatzdienste oder Geräte vom selben Anbieter verlängern die Laufzeit nicht, außer bei ausdrücklicher Zustimmung bei der Bestellung.
§ 56 TKG: 24 Monate sind Obergrenze, nicht Regel. Vor Vertragsschluss muss der Anbieter auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten.