SWLästig
15 Prozent vom Schulbuch? An Schulen gilt § 60a so nicht
§ 60a UrhG erlaubt im Unterricht 15 Prozent eines Werkes. Für Schulen bestimmte und gekennzeichnete Werke nimmt Absatz 3 an Schulen aus.
// Schlagwort
Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Quellenangabe“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 60a UrhG erlaubt im Unterricht 15 Prozent eines Werkes. Für Schulen bestimmte und gekennzeichnete Werke nimmt Absatz 3 an Schulen aus.
§ 51 UrhG erlaubt das Zitat nur zum Zweck des Zitats und im gerechtfertigten Umfang. § 63 verlangt die Quelle, öffentlich samt Urhebername.