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Photovoltaik: Einspeisung wird nicht vergütet
Strom geht ins Netz, Geld kommt keins? Ohne Zuordnung zu einer Veräußerungsform gilt die Anlage als unentgeltliche Abnahme – § 21c EEG erklärt es.
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Strom geht ins Netz, Geld kommt keins? Ohne Zuordnung zu einer Veräußerungsform gilt die Anlage als unentgeltliche Abnahme – § 21c EEG erklärt es.
Seit dem Solarpaket entfällt die Meldung beim Netzbetreiber, das Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. 800 VA und 2 kW im Gesetzestext.