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Banking-App und TAN-App auf einem Handy – verboten?
Beides auf einem Gerät gilt vielen als unzulässig. Die EU-Verordnung nennt das Mehrzweckgerät ausdrücklich und knüpft Bedingungen daran.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Onlinebanking“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
Beides auf einem Gerät gilt vielen als unzulässig. Die EU-Verordnung nennt das Mehrzweckgerät ausdrücklich und knüpft Bedingungen daran.
Das Backup bringt alles mit – nur die TAN-App verlangt eine neue Freischaltung. Das ist kein Fehler, sondern eine Vorgabe aus dem EU-Recht.