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Dekompilieren nur für die Schnittstelle erlaubt: § 69e UrhG
§ 69e UrhG erlaubt Dekompilierung nur für die Interoperabilität eines eigenen Programms, und nur, wenn die Informationen nicht ohnehin offenliegen.
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Alle 3 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Lizenz“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 69e UrhG erlaubt Dekompilierung nur für die Interoperabilität eines eigenen Programms, und nur, wenn die Informationen nicht ohnehin offenliegen.
§ 69d Absatz 2 UrhG: Die Sicherungskopie darf nicht vertraglich untersagt werden. § 69g Absatz 2 erklärt entgegenstehende Lizenzklauseln für nichtig.
0xC004F211Nach dem Mainboard- oder Festplattentausch ist Windows nicht mehr aktiviert? Die digitale Lizenz hängt an der Hardware. So holst du sie zurück.