HWLästig
Gehörschutz: über 80 dB(A) bereitstellen, ab 85 dB(A) tragen
§ 8 LärmVibrationsArbSchV trennt Bereitstellen und Tragen. Beim Vergleich mit den Auslösewerten zählt die Dämmung des Gehörschutzes nicht mit.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Lärm“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 8 LärmVibrationsArbSchV trennt Bereitstellen und Tragen. Beim Vergleich mit den Auslösewerten zählt die Dämmung des Gehörschutzes nicht mit.
Anhang Nummer 3.7 der Arbeitsstättenverordnung nennt keine Zahl. Was der Arbeitgeber trotzdem schuldet und woher die 85 dB(A) in Wahrheit stammen.