SWLästig
Kassenbuch als Tabelle: täglich führen, nichts überschreiben
§ 146 AO verlangt, Kasseneinnahmen täglich festzuhalten, und verbietet Änderungen, die den ursprünglichen Inhalt nicht mehr feststellbar machen.
// Schlagwort
Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Kassenbuch“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 146 AO verlangt, Kasseneinnahmen täglich festzuhalten, und verbietet Änderungen, die den ursprünglichen Inhalt nicht mehr feststellbar machen.
§ 3 Nr. 51 EStG befreit Trinkgelder, die dem Arbeitnehmer gegeben werden. Der Inhaber kommt dort nicht vor; sein Trinkgeld ist Kasseneinnahme.