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ePA-Zugriff: nicht jede Praxis, nicht ewig, nicht unbemerkt
§ 339 SGB V: ePA-Zugriff nur im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung, Nachweis per Karte. § 342: 90 Tage voreingestellt, Apotheke drei.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Gesundheitskarte“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 339 SGB V: ePA-Zugriff nur im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung, Nachweis per Karte. § 342: 90 Tage voreingestellt, Apotheke drei.
§ 15 Absatz 5 SGB V: In dringenden Fällen darf die Gesundheitskarte nachgereicht werden. § 291 Absatz 9: Die Kasse schickt den Nachweis an die Praxis.