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Internet gestört: ab wann der Anbieter zahlen muss
§ 58 TKG gibt eine Entschädigung pro Ausfalltag und für versäumte Techniktermine. Der Zeitplan startet mit dem Eingang der Störungsmeldung.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Entschädigung“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 58 TKG gibt eine Entschädigung pro Ausfalltag und für versäumte Techniktermine. Der Zeitplan startet mit dem Eingang der Störungsmeldung.
§ 59 TKG: Den Wechsel leitet der neue Anbieter, die Nummer bleibt bis einen Monat nach Vertragsende mitnehmbar, Verzögerungen kosten den Anbieter Geld.