SWAnfängerfehler
Spätschicht bis Mitternacht ist keine Nachtarbeit
Nachtzeit ist nach § 2 ArbZG 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit erst ab mehr als zwei Stunden davon. Der Schichtname im Dienstplan entscheidet nichts.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Dienstplan“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
Nachtzeit ist nach § 2 ArbZG 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit erst ab mehr als zwei Stunden davon. Der Schichtname im Dienstplan entscheidet nichts.
§ 4 ArbZG sagt unterbrechen und gewähren, nicht abziehen. Ein automatischer Pausenabzug beweist keine Pause, er erzeugt eine falsche Aufzeichnung.