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Kassen-Nachschau: kein Termin, keine Prüfungsanordnung
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt ohne Ankündigung. Den Export über die einheitliche digitale Schnittstelle kann der Amtsträger verlangen.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Datenexport“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO kommt ohne Ankündigung. Den Export über die einheitliche digitale Schnittstelle kann der Amtsträger verlangen.
Datenübertragbarkeit gilt nur bei Einwilligung oder Vertrag, nur automatisiert und nur für selbst bereitgestellte Daten. Das ist weniger als Artikel 15.