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CE-Zeichen ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
§ 3 Absatz 1 BetrSichV sagt es wörtlich: Die CE-Kennzeichnung entbindet nicht von der Gefährdungsbeurteilung. Ein Hersteller-PDF hilft nur bedingt.
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§ 3 Absatz 1 BetrSichV sagt es wörtlich: Die CE-Kennzeichnung entbindet nicht von der Gefährdungsbeurteilung. Ein Hersteller-PDF hilft nur bedingt.
Für Bohrhammer und Flex nennt die BetrSichV keine Monatsfrist; die legt der Arbeitgeber nach § 3 Absatz 6 fest. Prüfplakette steht nur beim Aufzug.