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Datenschutz-Beschwerde beim BfDI statt bei der Landesbehörde
Der BfDI beaufsichtigt Bundesstellen, Telekommunikation und Post. Für Onlineshop, Arbeitgeber oder Verein ist die Landesdatenschutzbehörde zuständig.
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Der BfDI beaufsichtigt Bundesstellen, Telekommunikation und Post. Für Onlineshop, Arbeitgeber oder Verein ist die Landesdatenschutzbehörde zuständig.
Kirchen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk haben eigene Datenschutzaufsicht. Warum BfDI und Landesbehörde dort keine Zuständigkeit haben.
Artikel 12 Absatz 3 DSGVO nennt einen Monat, Artikel 15 den Umfang. Was ein Unternehmen herausgeben muss und was bei Schweigen gilt.