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Barriere gemeldet, Behörde schweigt: Frist und Schlichtung
§ 12b Absatz 4 BGG: Bundesstellen antworten auf gemeldete Barrieren binnen eines Monats. Danach steht die kostenlose Schlichtung nach § 16 offen.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Screenreader“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 12b Absatz 4 BGG: Bundesstellen antworten auf gemeldete Barrieren binnen eines Monats. Danach steht die kostenlose Schlichtung nach § 16 offen.
Das Vorleseprogramm sagt nur „Grafik“ oder „Schaltfläche“. Warum die Textalternative fehlt, was WCAG 1.1.1 und 4.1.2 wörtlich verlangen.