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Bon nur als QR-Code auf dem Display: § 6 KassenSichV sagt nein
§ 6 KassenSichV: Ein elektronischer Beleg braucht die Zustimmung des Empfängers und ein standardisiertes Datenformat. Ein Displaybild ist keins.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „QR-Code“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 6 KassenSichV: Ein elektronischer Beleg braucht die Zustimmung des Empfängers und ein standardisiertes Datenformat. Ein Displaybild ist keins.
Der eSIM-QR-Code wird abgelehnt? Ein Aktivierungscode ist einmalig einlösbar – und ohne Internet kann das Handy das Profil gar nicht laden.