MOBLästig
eGK ohne PIN oder NFC: die Kasse muss auf Verlangen liefern
§ 291 Absatz 3 SGB V: Auf Verlangen stellt die Kasse unverzüglich eine eGK mit kontaktloser Schnittstelle und PIN. Wer nicht fragt, wartet.
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Alle 4 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „PIN“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 291 Absatz 3 SGB V: Auf Verlangen stellt die Kasse unverzüglich eine eGK mit kontaktloser Schnittstelle und PIN. Wer nicht fragt, wartet.
Die Hello-PIN wird nie übertragen und hängt am TPM mit Sperre gegen Durchprobieren. Das Passwort wandert zum Server. Kurz heißt hier nicht schwach.
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