MOBLästig
eGK ohne PIN oder NFC: die Kasse muss auf Verlangen liefern
§ 291 Absatz 3 SGB V: Auf Verlangen stellt die Kasse unverzüglich eine eGK mit kontaktloser Schnittstelle und PIN. Wer nicht fragt, wartet.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Online-Ausweisfunktion“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 291 Absatz 3 SGB V: Auf Verlangen stellt die Kasse unverzüglich eine eGK mit kontaktloser Schnittstelle und PIN. Wer nicht fragt, wartet.
Die Online-Ausweisfunktion ist ab Werk eingeschaltet und trotzdem unbenutzbar. Was Transport-PIN, Zugangsnummer und Entsperrnummer wirklich tun.