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Dekompilieren nur für die Schnittstelle erlaubt: § 69e UrhG
§ 69e UrhG erlaubt Dekompilierung nur für die Interoperabilität eines eigenen Programms, und nur, wenn die Informationen nicht ohnehin offenliegen.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Interoperabilität“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 69e UrhG erlaubt Dekompilierung nur für die Interoperabilität eines eigenen Programms, und nur, wenn die Informationen nicht ohnehin offenliegen.
Das Matter-Gerät läuft in Apple, Google oder Alexa – aber nur halb. Matter sichert die Grundfunktion der Gerätekategorie zu, nicht jedes Extra.