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Ersatzteil nicht lieferbar: was trotzdem gilt
Kein Ersatzteil, keine Reparatur? Im Kaufrecht haftet der Verkäufer, nicht der Hersteller – und § 434 BGB nennt Reparierbarkeit ausdrücklich.
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Kein Ersatzteil, keine Reparatur? Im Kaufrecht haftet der Verkäufer, nicht der Hersteller – und § 434 BGB nennt Reparierbarkeit ausdrücklich.
Zwei Jahre Garantie gibt es nicht. Das BGB kennt eine Verjährungsfrist, eine Beweislastumkehr im ersten Jahr – und die Garantie als freiwillige Zugabe.
Der Hersteller stellt die Updates ein. Das BGB nimmt dafür aber den Verkäufer in die Pflicht – und knüpft die Dauer nicht an feste zwei Jahre.