MOBAnfängerfehler
Prepaid-Restguthaben verfällt nicht mit der SIM-Karte
§ 64 Abs. 4 TKG: Bei vorausbezahlten Diensten erstattet der bisherige Anbieter auf Anfrage bei Vertragsende das Restguthaben. Verfall steht da nicht.
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Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Beanstandung“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
§ 64 Abs. 4 TKG: Bei vorausbezahlten Diensten erstattet der bisherige Anbieter auf Anfrage bei Vertragsende das Restguthaben. Verfall steht da nicht.
§ 61 Absatz 2 TKG gibt ein Recht auf die unentgeltliche Drittanbietersperre, § 67 TKG acht Wochen zum Beanstanden. Was auf der Rechnung stehen muss.