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Ein Foto ist kein Nachweis mehr – Herkunft prüfen

Screenshot als Beleg, Foto als Beweis: Diese Gewohnheit trägt nicht mehr. Was sich statt der Bildpunkte prüfen lässt – Quelle, Kontext, Kennzeichnung.

Aufwand:
ca. 15 Min.
Voraussetzung:
Eine Suchmaschine mit Bildsuche, Die Originaldatei, nicht die weitergeleitete Kopie, Zwei Minuten für den Kontext
Gilt für:
Fotos in sozialen Netzwerken und Messengern, Produktbilder in Anzeigen und Shops, Profilbilder, Bilder in Nachrichten und Weiterleitungen

Das Symptom

Im Familienchat liegt ein Foto von einem Ereignis, das es so nicht gegeben hat. Im Kleinanzeigenportal steht ein Artikel mit einem Bild, das zu gut ist. Ein Kollege schickt einen Screenshot als Beleg für eine Aussage, und im Streitfall wird er hervorgeholt: Hier, ich habe ein Foto. Niemand fragt nach, denn ein Bild anzuzweifeln gilt als übertrieben – bis eine Rückwärtssuche zeigt, dass dieselbe Aufnahme schon vor Jahren unter einem anderen Ereignis lief.

Die „Layer 8“-Wahrheit

Die Gewohnheit, ein Foto als Nachweis zu nehmen, stammt aus einer Zeit, in der die Herstellung eines überzeugenden Bildes teuer war. Diese Voraussetzung ist entfallen. Das BSI beschreibt in seiner Verbraucherinformation, dass sich mit Bildgeneratoren aus einer Texteingabe Bilder erzeugen lassen, die teilweise nur schwer von echten Fotos zu unterscheiden sind, und stellt nüchtern fest, es werde immer schwieriger, echte Bilder von KI-generierten zu unterscheiden. Es nennt zwar eine ganze Reihe optischer Merkmale – Hände, Schatten, Reflexionen, Perspektive, Texte auf Schildern –, aber die taugen als Alarm und nicht als Freispruch.

Was stattdessen trägt, ist die Verlagerung der Frage. Nicht das Bild wird geprüft, sondern seine Herkunft: Wo ist es zuerst aufgetaucht, wer hat es veröffentlicht, gibt es zweite Aufnahmen desselben Vorgangs, passt der Kontext zu unabhängigen Daten? Genau das schlägt das BSI vor – Rückwärtssuche, Quelle hinterfragen, Wetter abgleichen, nach weiteren Bildern suchen – und liefert dazu ein sehr brauchbares Unterscheidungsmerkmal: KI-generierte Bilder gibt es meistens nur aus einer Perspektive, von echten Ereignissen gibt es häufig Aufnahmen mehrerer Augenzeugen.

Und die technischen Herkunftsnachweise? Sie helfen, aber nur in eine Richtung. Google schreibt für seine eigenen Bildmodelle, dass alle dort erzeugten Bilder ein SynthID-Wasserzeichen enthalten; das BSI beschreibt Content Credentials als digitale Herkunftsnachweise, die zeigen, woher ein Bild stammt und ob es bearbeitet wurde. Wenn so etwas vorhanden und gültig ist, ist das eine Aussage. Fehlt es, ist es keine – die Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung ändert daran wenig, denn das BSI hält im selben Atemzug fest, dass vermutlich Wege gefunden werden, sie zu umgehen, und dass es schon heute Modelle gibt, die auf eigener Hardware unmarkierte Bilder erzeugen. Selbst eine kryptografische Signatur beim Aufnehmen, die das BSI als aktuelle Entwicklung nennt, hat eine Grenze, die es gleich dazuschreibt: Sie verhindert nicht, dass die Quelle das Material vorher selbst manipuliert. Layer 8 ist hier keine Leichtgläubigkeit, sondern ein Reflex, der jahrzehntelang richtig war und einfach nicht nachgezogen wurde.

Die echte, verifizierte Lösung

1000 % faktenbasiert. Jeder Befehl ist real, jeder Pfad existiert. Schritt für Schritt:

  1. 1.

    Die Frage umstellen: nicht echt oder falsch, sondern woher

    „Ist dieses Bild echt?“ ist am Bild selbst kaum zu beantworten. „Wo ist dieses Bild zuerst aufgetaucht, und wer sagt das?“ dagegen fast immer. Diese Umstellung ist der eigentliche Schritt; alles Weitere sind Handgriffe.

  2. 2.

    Rückwärtssuche machen

    Das Bild in die Bildsuche einer Suchmaschine geben statt eines Suchbegriffs. Das BSI beschreibt genau das und nennt den Nutzen: herausfinden, woher ein Bild stammt und ob es an anderen Stellen im Internet verwendet wird. Häufigster Fund ist kein KI-Bild, sondern ein echtes Foto von 2017, das jetzt als aktuelle Aufnahme herumgereicht wird.

  3. 3.

    Nach einer zweiten Perspektive suchen

    Gibt es weitere Aufnahmen desselben Vorgangs, aus einem anderen Winkel, von einer anderen Person? Das BSI hebt diesen Punkt hervor: KI-generierte Bilder gibt es meistens nur aus einer Perspektive, während von realen Ereignissen häufig Aufnahmen mehrerer Augenzeugen existieren. Eine einzige, perfekt komponierte Aufnahme von einem angeblich öffentlichen Ereignis ist genau das falsche Muster.

  4. 4.

    Den Kontext gegen unabhängige Daten halten

    Das BSI schlägt einen Abgleich vor, der überraschend gut funktioniert: das im Bild dargestellte Wetter mit unabhängigen Wetterdaten für Region und Zeitpunkt vergleichen. Sonniger Himmel im Bild bei dokumentiertem Dauerregen ist ein handfester Widerspruch. Dasselbe gilt für Jahreszeit, Vegetation, Beschilderung und Kleidung.

  5. 5.

    Metadaten und Kennzeichnungen ansehen, aber richtig gewichten

    Das BSI rät, auf fehlende oder manipulierte Metadaten wie Kameramodell, Datum und Ortsangabe zu achten sowie auf Hinweise wie „KI-generiert“ auf den Plattformen und auf Content Credentials. Wichtig ist die Richtung: Eine vorhandene, gültige Herkunftsangabe stützt ein Bild. Fehlende Metadaten belegen keine Fälschung – sie werden beim Hochladen in soziale Netzwerke routinemäßig entfernt.

  6. 6.

    Erkennungsdienste als Hinweisgeber behandeln

    Das BSI nennt Detektoren als eine Möglichkeit unter mehreren und schreibt dazu: „Diese Dienste garantieren aktuell zwar keine zuverlässige Erkennung, sie können aber überprüfbare Hinweise liefern und werden ständig verbessert.“ Ein Treffer ist ein Anlass, weiterzusuchen. Ein unauffälliges Ergebnis beendet nichts.

  7. 7.

    Nicht weiterleiten, bevor die Herkunft steht

    Das BSI ist hier ungewöhnlich klar: Fake-Bilder auf Social Media nicht unbedacht teilen, um ihre Weiterverbreitung zu stoppen – auch dann nicht, wenn für einen selbst offensichtlich ist, dass es sich um ein KI-generiertes Bild handelt. Wenn schon, dann mit einer Markierung oder einem Kommentar, dass es KI-generiert ist. Beim Weiterleiten geht die Herkunft ohnehin verloren, und aus einem Fund wird eine Behauptung.

Häufige Fragen (FAQ)

?Man erkennt KI-Bilder doch an den Händen?

Das ist ein Merkmal von mehreren, und es wird schwächer. Das BSI führt Hände tatsächlich auf – Anzahl der Finger, Proportionen, Anordnung – und nennt daneben unstimmige Schatten und Reflexionen, verzerrte Muster und Texturen, falsche Perspektive mit uneinheitlichem Fluchtpunkt, unnatürliche Symmetrie im Gesicht sowie fehlerhaft dargestellte Texte auf Schildern. Im selben Text steht aber auch die Einordnung: „Gleichzeitig wird es immer schwieriger, echte Bilder von KI-generierten Bildern zu unterscheiden.“ Optische Merkmale sind deshalb ein Anfang und kein Prüfverfahren – und ihr Fehlen belegt gar nichts.

?Was prüfe ich denn dann?

Die Herkunft statt der Bildpunkte, und das ist erfreulich unspektakulär. Das BSI empfiehlt die Rückwärtssuche: statt eines Stichworts das Bild selbst in eine Suchmaschine geben, um herauszufinden, woher es stammt und wo es sonst noch auftaucht. Dazu kommt das Hinterfragen der Quelle – etablierte Nachrichtenagentur oder fragwürdiger Social-Media-Kanal –, der Abgleich des dargestellten Wetters mit unabhängigen Wetterdaten für Ort und Zeit sowie die Suche nach weiteren Aufnahmen. Dazu schreibt das BSI: „KI-generierte Bilder gibt es meistens nur aus einer Perspektive. Fotos von realen Ereignissen gibt es häufig von mehreren Augenzeugen, Journalistinnen oder Journalisten.“

?Es gibt doch eine Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder?

Es gibt eine, und sie hilft im Alltag weniger, als der Name verspricht. Das BSI schreibt, in der europäischen KI-Verordnung sei festgelegt worden, dass KI-generierte Bilder in der EU ab August 2025 grundsätzlich als solche zu kennzeichnen sind. Das Datum ist dort zu früh angesetzt: Im Zeitplan der Bundesnetzagentur zur KI-Verordnung steht unter dem 2. August 2026 „Es gelten die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.“, und wer ein bildgebendes KI-System schon vorher auf den Markt gebracht hat, muss die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 erst bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen. An der Einordnung ändert das nichts, denn das BSI fügt in demselben Absatz an: „Menschen oder Gruppen mit betrügerischen Absichten werden vermutlich dennoch Wege finden, die Kennzeichnungspflicht zu umgehen. Es sind auch heute schon KI-Modelle verfügbar, die auf lokaler Hardware Bilder ohne Kennzeichnung erzeugen können.“ Eine Kennzeichnung ist damit ein Hinweis, wenn sie da ist. Ihr Fehlen ist keiner.

?Und die unsichtbaren Wasserzeichen der Anbieter?

Die gibt es, aber sie beantworten nur eine Hälfte der Frage. Google schreibt in der Dokumentation zur Bilderzeugung seiner Gemini-Modelle: „All generated images include a SynthID watermark.“ Alle dort erzeugten Bilder tragen also ein Wasserzeichen. Das nützt jedoch nur, wenn das Bild aus genau diesem Werkzeug stammt und man ein Mittel hat, das Wasserzeichen auszulesen. Ein Bild ohne auffindbares Wasserzeichen kann aus einem anderen Dienst kommen, aus einem lokal betriebenen Modell – oder schlicht eine echte Aufnahme sein. Dieselbe Einbahnstraße gilt für die vom BSI genannten Content Credentials: Das BSI beschreibt sie als „digitale Herkunftsnachweise, die zeigen, woher ein Bild, Video oder Text stammt und ob es bearbeitet wurde“. Sind sie vorhanden und gültig, sagen sie etwas. Fehlen sie, sagen sie nichts.

Belege

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