HWLästig
Ersatzteil nicht lieferbar: was trotzdem gilt
Kein Ersatzteil, keine Reparatur? Im Kaufrecht haftet der Verkäufer, nicht der Hersteller – und § 434 BGB nennt Reparierbarkeit ausdrücklich.
// Schlagwort
Alle 2 Layer-8-Fehler mit dem Schlagwort „Kaufrecht“ – verifizierte Lösungen, trocken kommentiert.
Kein Ersatzteil, keine Reparatur? Im Kaufrecht haftet der Verkäufer, nicht der Hersteller – und § 434 BGB nennt Reparierbarkeit ausdrücklich.
Zwei Jahre Garantie gibt es nicht. Das BGB kennt eine Verjährungsfrist, eine Beweislastumkehr im ersten Jahr – und die Garantie als freiwillige Zugabe.